Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist das deutsche Gesetz, das größeren Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten auferlegt. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und betrifft seit 1. Januar 2024 alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Im DACH-Einkauf ist es kein optionales Compliance-Thema mehr, sondern Teil jeder Lieferantenqualifizierung.
Detaillierte Erklärung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, abgekürzt LkSG, wurde 2021 vom Bundestag verabschiedet und etabliert in Deutschland erstmals eine gesetzliche Pflicht zur menschenrechtlichen Sorgfalt entlang der Lieferkette. Adressaten sind seit 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden im Inland, seit 1. Januar 2024 alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Inhaltlich verlangt das Gesetz unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagements, jährliche Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Berichtspflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich abgestuft auf den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und anlassbezogen auch auf mittelbare Zulieferer.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu acht Millionen EUR oder bei Konzernumsätzen ab 400 Millionen EUR bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (§24 LkSG). Hinzu kommt der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre (§22 LkSG). Das BAFA hat seit 2024 die Prüfungspraxis deutlich intensiviert und führt seit 2026 erstmals systematisch Berichtsprüfungen durch. Im September 2025 verabschiedete das Bundeskabinett eine Novelle, die die jährliche Berichtspflicht zunächst aussetzt und einzelne Sanktionen abmildert, die materiellen Sorgfaltspflichten aber unverändert lässt. Parallel läuft die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1760, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder kurz CSDDD, die bis Juli 2027 in nationales Recht zu überführen ist und das LkSG nach derzeitigem Stand teilweise verdrängen wird. Für den Einkauf bedeutet das: die Sorgfaltspflicht bleibt, das Berichtsformat wird sich ändern. Der BME hat 2024 einen Branchenleitfaden zur LkSG-Lieferantenbewertung herausgegeben, der Standardklauseln für Verträge und Selbstauskunftsfragebogen enthält.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein Automotive-Zulieferer aus Nordrhein-Westfalen mit 1.350 Mitarbeitenden fällt seit 1. Januar 2024 unter das LkSG. Die Beschaffungsabteilung verwaltet 870 aktive Lieferanten, davon 145 in Hochrisikoländern nach dem Index der Weltbank und der ILO. Der erste Schritt war eine Risikoanalyse mit gewichteter Bewertung nach Land, Branche und Produktkategorie. Ergebnis: 38 Lieferanten als hoch riskant eingestuft, davon 22 in Asien und 11 in Osteuropa. Pro hoch riskantem Lieferanten kalkuliert der Einkauf rund 4.500 EUR jährlich an direkten Compliance-Kosten für Audits, Schulungen und Dokumentation, also etwa 171.000 EUR pro Jahr. Hinzu kommen 280.000 EUR für den Aufbau eines digitalen Beschwerdesystems im ersten Jahr und 0,7 Vollzeitstellen im Compliance-Bereich. Bei einem möglichen Bußgeld von 2 Prozent des Jahresumsatzes von 320 Mio EUR wären bis zu 6,4 Mio EUR Risikoexposition gegeben, der Businesscase für die Investition steht damit ohne Diskussion.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Der erste Klassiker ist das Versenden von Massen-Selbstauskünften ohne risikoorientierte Differenzierung. Wer 870 Lieferanten denselben 80-Fragen-Katalog schickt, bekommt 870 oberflächliche Antworten zurück und hat die gesetzlich geforderte angemessene Risikoanalyse trotzdem nicht erfüllt. Sauberer ist eine zweistufige Vorgehensweise mit kurzem Screening-Fragebogen für alle und einem vertieften Audit-Fragebogen nur für als hoch riskant eingestufte Lieferanten.
Der zweite Fehler ist die Überdelegation an Standardplattformen ohne eigene Bewertung. Branchenplattformen wie EcoVadis oder NQC liefern Datenpunkte, ersetzen aber nicht die unternehmenseigene Risikoanalyse, die das BAFA explizit fordert. Wer das outsourct und sich auf das Plattform-Rating verlässt, riskiert die Feststellung einer unzureichenden Sorgfalt.
Der dritte Fehler ist das Ausweichen auf reine Vertragsklauseln. Eine LkSG-Klausel im Rahmenvertrag ist Pflicht, aber kein Ersatz für Präventionsmaßnahmen. Das BAFA prüft seit 2026, ob den Verträgen tatsächliche Schulungen, Audits und Abhilfemaßnahmen folgen oder ob die Klauseln nur auf Papier stehen.
Verwandte Begriffe
Die LkSG-Pflichten verzahnen sich eng mit der [[lieferantenbewertung]], stehen unter dem Schirm der europäischen [[csddd]] und werden im operativen Einkauf durch eine professionelle [[lieferanten-selbstauskunft]] umgesetzt.