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Procari Lexikon Lohnfertigung
Einkaufslexikon

Lohnfertigung

Lohnfertigung

Lohnfertigung bezeichnet eine Auftragsfertigung, bei der der Auftraggeber das Material (Beistellware) zur Verfügung stellt und der Lohnfertiger ausschließlich die Bearbeitung erbringt — Drehen, Fräsen, Schweißen, Beschichten, Montieren. Das Eigentum am Material verbleibt beim Auftraggeber, der Lohnfertiger liefert nur Arbeitswert. Dieses Modell ist im DACH-Mittelstand verbreitet bei Lohnzerspanung, Lohngalvanik, Lohnschweißbau und Lohnmontage und erreicht typische Brutto-Margen zwischen 8 und 15 Prozent — deutlich unter den 18 bis 30 Prozent eines Komplettlieferanten mit Materialeinsatz.

Detaillierte Erklärung

Rechtlich ist die Lohnfertigung ein Werkvertrag im Sinne von §631 BGB — geschuldet wird ein konkreter Arbeitserfolg an einer fremden Sache. Gleichzeitig greift §651 BGB (Werklieferungsvertrag) NICHT, weil der Lohnfertiger keinen Material-Stoff liefert; das Material kommt vom Besteller nach §433 BGB-Logik der Beistellung. Die Beistellware bleibt zivilrechtlich Eigentum des Auftraggebers — entscheidend bei Insolvenz des Lohnfertigers, weil die Aussonderung nach §47 InsO greift, sofern Materialfluss und -bestand nachweisbar getrennt geführt werden. Eine saubere Werkvertragsklausel benennt daher Sachnummern, Mengengerüst, Zugangsdokumentation, Ausschuss-Quote und Rückgabe-Pflicht des Bearbeitungsabfalls.

Die zentrale Risikolinie ist die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteile seit 2017) prüfen bei integrierter Lohnfertigung am Standort des Auftraggebers, ob der Lohnfertiger eigenes Werkzeug, eigene Weisungsstruktur und eigene Qualitätsverantwortung trägt — fehlt diese Eigenständigkeit, droht Umqualifizierung in unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung mit Bußgeldern bis 30.000 Euro pro Fall (§16 AÜG) und Sozialversicherungs-Nachzahlung. Methodisch flankieren DIN EN ISO 9001:2015 (Klausel 8.4 Lenkung externer Prozesse) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement bei Beschichtungen) die Lohnfertigungs-Verträge. Branchenspezifisch ergänzen IATF 16949 (Automotive) und VDA 6.3 die Auditpflichten.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Sondermaschinenbauer in Sachsen-Anhalt mit 240 Mitarbeitern und 58 Mio. Euro Umsatz beauftragt 2026 einen Lohnzerspaner in Tschechien mit der Bearbeitung von 6.400 Drehteilen aus 1.4404 Edelstahl. Der Maschinenbauer stellt 7.100 kg Stangenmaterial bei (Beistellware mit Werkszeugnis 3.1 nach DIN EN 10204), kalkuliert mit 11 Prozent Bearbeitungs-Ausschuss. Der Lohnfertiger berechnet 4,80 Euro Bearbeitung pro Teil, ohne Material — Gesamtwert des Lohnauftrags 30.720 Euro plus 1.250 Euro Logistik. Der Vertrag fixiert: separate Lagerung der Beistellware mit Sachnummern-Etikett, monatliche Bestandsmeldung, Werkzeugeinsatz vom Lohnfertiger, Rückgabe der Späne als Sammelschrott (Erlös zugunsten Auftraggeber, kalkuliert mit 1,80 Euro pro kg), Erstmusterprüfung nach VDA 2 vor Serienstart. Bei einem Materialschaden durch fehlerhaften Spanwinkel im Q3 2026 ersetzt der Lohnfertiger den anteiligen Materialwert von 4.300 Euro inklusive nicht-rückerlangter Beistellware.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der gravierendste Fehler ist die unklare Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung — wenn Lohnfertiger-Mitarbeiter dauerhaft am Standort des Auftraggebers arbeiten, dessen Werkzeug nutzen und dessen Werkstattmeister Weisungen erteilen, wird aus dem Werkvertrag ein verdeckter Personalleasing-Vertrag mit AÜG-Pflichten. Zweiter Fehler ist die fehlende Beistellware-Inventur — verschwindet Material beim Lohnfertiger, scheitert die Aussonderung in der Insolvenz, weil der Bestand nicht eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann. Dritter Fehler ist die unklare Ausschuss-Regelung: Wer Bearbeitungsausschuss pauschal dem Lohnfertiger anlastet, treibt die Verhandlungsmarge nach oben; wer ihn pauschal selbst trägt, lädt zu schluderiger Arbeit ein. Branchenüblich sind gestaffelte Ausschuss-Klauseln mit Schwellwerten (etwa: bis 3 Prozent Auftraggeber-Risiko, ab 3 Prozent zu 50/50, ab 8 Prozent voll Lohnfertiger).

Verhandlungstaktisch ist die Trennung von Bearbeitungsstunden-Satz, Maschinenstunden-Satz und Rüstpauschale der saubere Hebel. Ein Lohnzerspaner mit 75 Euro Maschinenstunden-Satz für 5-Achs-Bearbeitung und 1,8 Stunden Bearbeitungszeit pro Stück liefert eine andere Kalkulationsbasis als ein Pauschalpreis pro Teil. Wer die Kalkulation aufschlüsselt, kann in der nächsten Runde gezielt am teuersten Posten verhandeln.

Verwandte Begriffe

Lohnfertigung stützt sich auf den [[werkvertrag]] nach §631 BGB und grenzt sich vom [[dienstvertrag]] und vom Werklieferungsvertrag (§651 BGB) ab. Beistellware folgt dem [[eigentumsvorbehalt]]-Gegenmodell, weil das Material des Bestellers ohnehin in seinem Eigentum bleibt. Qualitätsseitig sichern [[erstmusterpruefbericht-empb]] und [[wareneingangspruefung]] die Lohn-Lieferung. Strategisch ist Lohnfertigung eine Form des [[outsourcing]], die in einer [[lieferantenstrategie]] zwischen [[insourcing]] und Komplett-Vergabe positioniert wird. Bei Werkzeug-Beistellung entstehen Schnittstellen zum [[werkzeug-einkauf]] und zur [[lieferantenbewertung]] über VDA 6.3.

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