Präventionsmaßnahmen LkSG
Präventionsmaßnahmen LkSG
Präventionsmaßnahmen LkSG sind die nach §6 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtenden Vorbeugungshandlungen, die ein Unternehmen unverzüglich verankern muss, sobald die Risikoanalyse nach §5 LkSG ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer ergibt. Sie sind verpflichtend angemessen, risikobasiert und wiederkehrend zu prüfen.
Detaillierte Erklärung
§6 LkSG verlangt vier Bausteine. Erstens die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung zur Menschenrechtsstrategie, in der die priorisierten Risiken aus der Risikoanalyse, die Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer sowie das beschriebene Verfahren benannt werden. Zweitens Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, etwa Schulungen für Einkauf und Operations, Beschaffungs- und Einkaufsstrategien sowie Kontrollsysteme. Drittens Maßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern, insbesondere die vertragliche Zusicherung der Einhaltung der menschenrechtsbezogenen Erwartungen, Schulungen und Weiterbildungen sowie risikobasierte Kontrollmechanismen. Viertens die jährliche und anlassbezogene Wirksamkeitsprüfung.
In der Praxis hat sich ein Marktusus etabliert: Ein Supplier Code of Conduct (SCoC) wird Teil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder als separates Dokument unterzeichnet. Inhaltlich orientiert er sich an den 11 in der Anlage zum LkSG genannten Internationalen Übereinkommen, darunter ILO-Kernarbeitsnormen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182 sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP, verabschiedet 2011). Vertragsklauseln umfassen typischerweise Audit-Rechte, Cascading-Pflicht in Tier-N, Informationspflichten bei Vorfällen sowie ein Rücktrittsrecht bei schweren Verstößen.
Schulungen sind sowohl intern (Einkauf, Compliance, Werkleitung) als auch extern (kritische Lieferanten) durchzuführen. Die BAFA-Handreichung "Zusammenarbeit in der Lieferkette" aus dem Jahr 2023 empfiehlt mindestens einmal jährlich rollenbasierte Trainings sowie Onboarding-Module für Neueinsteiger.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein Automobilzulieferer in Stuttgart mit 2.300 Beschäftigten identifiziert in der konkreten Risikoanalyse 47 unmittelbare Zulieferer mit hohem Risiko, davon 23 in China, 11 in Indien und 13 in der Türkei. Der Einkauf rollt 2026 ein dreistufiges Präventionsprogramm aus. Stufe 1: Alle 280 aktiven Lieferanten erhalten den überarbeiteten 14-seitigen Supplier Code of Conduct mit 11 Vertragsklauseln, Unterzeichnung bis 30. Juni 2026 als Rahmenvertragsergänzung.
Stufe 2: Die 47 Hochrisikolieferanten durchlaufen ein verpflichtendes Online-Training (90 Minuten, Kosten 380 EUR pro Lieferant, Plattform amfori), Themen Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Beschwerdekanal. Stufe 3: Bei den Top-12-Lieferanten erfolgt ein angekündigtes Sozial-Audit nach SMETA-4-Pillar (Kosten 4.500 EUR pro Standort, Dauer 2 Tage). Gesamtbudget des Programms 2026: 312.000 EUR, dokumentiert im Compliance-Reporting-Tool.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Ein typischer Fehler ist die Copy-Paste-Vertragsklausel, die der Lieferant pauschal zeichnet, ohne dass der Einkauf risikospezifisch nachjustiert. §6 Absatz 4 LkSG verlangt aber eine angemessene Differenzierung nach Risikoprofil; ein Schraubenlieferant aus Tschechien benötigt andere Klauseln als ein Cobalt-Vorlieferant aus der Demokratischen Republik Kongo. Ein zweiter Fehler ist die Auslagerung der Schulung an die Lieferanten ohne Dokumentation der Teilnahme, die im BAFA-Bericht nach §10 LkSG nicht belegt werden kann.
Verhandlungstaktisch sind Präventionsmaßnahmen ein zweischneidiges Schwert. Einkäufer können Lieferanten unter Verweis auf §6 LkSG zur Übernahme von Audit- und Schulungskosten verpflichten, riskieren aber den Vorwurf der unzulässigen Kostenabwälzung. Die rechtliche Grenze: Eine reine Vertragsstrafe ohne unterstützende Maßnahmen widerspricht dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug" und wird vom BAFA kritisch gesehen. Sinnvoll ist ein Kosten-Sharing-Modell, etwa 50:50 bei Erst-Audits, 100 Prozent Lieferantenseite ab dem zweiten kritischen Befund.
Verwandte Begriffe
Präventionsmaßnahmen LkSG folgen aus der [[risikoanalyse-lieferkette]] und greifen vor [[abhilfemassnahmen-lksg]]; ihre Umsetzung wird durch die [[wirksamkeitspruefung-lksg]] geprüft und durch die [[bafa-pruefung-lksg]] kontrolliert. Sie nutzen Inputs aus [[sektorrisiko]], [[laenderrisiko]], [[stakeholder-engagement-lksg]] und [[beschwerde-tracking-lksg]] und sind eingebettet in die [[sorgfaltspflicht-lieferkette]] nach [[lieferkettensorgfaltspflichtengesetz]].