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Procari Lexikon Prototypenbeschaffung
Einkaufslexikon

Prototypenbeschaffung

Prototypenbeschaffung

Die Prototypenbeschaffung umfasst den Einkauf von Entwicklungsmustern in den Reifegraden A-, B- und C-Muster, bevor ein Bauteil in den Serienanlauf geht. Sie unterscheidet sich von der Serienbeschaffung durch höhere Stückkosten, geringere Mengen, abweichende Qualitätsregeln und eigene Vertragsmuster mit klarer Trennung zwischen Entwicklungs- und Serienleistung. Im DACH-Mittelstand entscheidet sie über Werkzeugkosten, Markteintrittstermin und Patentwert eines neuen Produkts.

Detaillierte Erklärung

Prototypen sind in der DACH-Industrie nach VDA-Reifegraden klassifiziert: A-Muster (Funktionsmuster, oft aus alternativen Werkstoffen oder Einzelfertigung, kein Anspruch auf Serientauglichkeit), B-Muster (seriennahe Geometrie, abweichende Fertigungsverfahren wie Rapid Tooling zulässig) und C-Muster (Serienwerkstoff aus Serienwerkzeug, aber noch nicht freigegebener Prozess). Diese Stufung definiert Prüfumfang, Vergütung und Verantwortung.

Die Prototypenbeschaffung wird vertraglich meist als Werklieferungsvertrag nach BGB §§640/641 ausgestaltet, mit Festpreis pro Charge oder Stückpreismodell mit Mindestabnahme. Anders als in der Serie sind die Stückkosten oft 5- bis 50-fach erhöht, weil die Werkzeuge nicht abgeschrieben sind, Rüstaufwände dominieren und Prüfkosten überproportional anfallen. Karosseriewerkzeuge für A-Muster werden häufig als Rapid-Tooling-Werkzeug für 60.000-180.000 Euro beschafft, während das spätere Serienwerkzeug 450.000 bis 2,4 Millionen Euro kostet. Spritzguss-Prototypenwerkzeuge in Aluminium liegen bei 18.000-65.000 Euro, das Serienwerkzeug aus Stahl bei 80.000-680.000 Euro.

Die zentrale Einkaufsfrage lautet: Wer trägt die Werkzeugkosten in welcher Phase? Drei Modelle dominieren: (1) Auftraggeber zahlt das Prototypenwerkzeug separat und übernimmt das Eigentum nach §§929/930 BGB. (2) Lieferant trägt das Werkzeug, refinanziert über Aufschlag auf Prototypenstückpreis. (3) Mischmodell mit Pauschale plus reduziertem Stückpreis. Modell 1 ist im Automotive-Kontext Standard, Modell 2 in der Konsumgüterindustrie verbreitet.

Wichtig für den Einkauf: Prototypen sind nach IATF 16949 und VDA 6.3 abweichend von der Serie zu prüfen. Eine [[erstmusterpruefung]] findet erst am C-Muster oder am ersten Serienteil statt, nicht am A-Muster. Wer A-Muster mit PPAP-Anspruch beauftragt, zahlt einen unbegründeten Aufschlag von 15-30 Prozent.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein DACH-Hausgerätehersteller (1.450 Mitarbeiter, Sitz Gütersloh) entwickelt eine neue Geräteklasse mit acht prototypischen Spritzgussbauteilen. Die Einkaufsabteilung plant die Prototypenbeschaffung für A- bis C-Muster über 18 Monate. Volumen: 25 A-Muster pro Bauteil, 200 B-Muster, 1.500 C-Muster. Gesamtbudget Werkzeuge und Teile: 920.000 Euro.

Der Einkauf vergibt zunächst die A-Muster an einen spezialisierten Prototypenbauer (Stereolithografie und CNC-Fräsen) zu 480 Euro pro Teil, ohne Werkzeugkosten. B-Muster werden an den voraussichtlichen Serienlieferanten vergeben, mit Aluminium-Prototypenwerkzeug für 42.000 Euro pro Bauteil. Stückpreis B-Muster: 28 Euro. Vertraglich wird eine Anrechnung von 35 Prozent der Werkzeugkosten auf das spätere Serienwerkzeug vereinbart, falls der Auftrag binnen 14 Monaten platziert wird.

Für C-Muster nutzt der Lieferant das Serienwerkzeug, das parallel beschafft wurde (Investition 320.000 Euro pro Bauteil, davon 14.700 Euro Anrechnung aus B-Muster-Phase). Stückpreis C-Muster: 11,80 Euro, Serie ab Stück 1.501: 9,40 Euro. Die Werkzeuge sind über Eigentumsvorbehalt nach §§929/930 BGB dem Auftraggeber zugeordnet, der Lieferant hält sie für 10 Jahre verfügbar (Werkzeugaufbewahrungspflicht nach VDA-Empfehlung).

Die Prüfkette folgt dem Reifegrad: A-Muster Funktionsprüfung beim Auftraggeber, B-Muster Maßnachweis nach Prüfplan (Cpk nicht gefordert), C-Muster vollständige Erstmusterprüfung nach VDA 2 mit PPAP Level 3. Nach Freigabe der C-Muster geht das Bauteil in die Serie.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Erster und teuerster Fehler in der Prototypenbeschaffung: Vermischung der Reifegrade. Wer A-Muster mit Serienwerkzeug bestellt, zahlt das Werkzeug, ohne Designänderungen abdecken zu können. Jede Änderung kostet im Stahlwerkzeug 8.000-45.000 Euro Werkzeugkorrektur. In Aluminium-Prototypenwerkzeug oder Rapid Tooling: 1.500-6.000 Euro. Die saubere Stufung A-B-C-Muster ist also kein Bürokratiephänomen, sondern Risikomanagement.

Zweiter Fehler: Fehlende Werkzeug-Anrechnungsklauseln. Wenn das B-Muster-Werkzeug 50.000 Euro kostet und der Lieferant in der Serie 40 Cent pro Stück aufschlägt, finanziert der Auftraggeber das Werkzeug zweimal. Sauber: Anrechnung im Vertrag fixieren, mit Stichtag und Bedingungen. Drittes Risiko: Fehlende Klarheit zur [[werkzeugfreigabe]]. Ein Prototypenwerkzeug ohne dokumentierte Abnahme bleibt im Streitfall beim Lieferanten hängen.

Verhandlungskontext: Prototypenbeschaffung ist eine Investition in die Vertriebsphase eines Produktes. Der Einkauf sollte nicht primär auf Stückpreis, sondern auf Liefertreue, Änderungsflexibilität und Konstruktionskompetenz verhandeln. Ein Prototypenlieferant, der 24-Stunden-Änderungszyklen liefert, ist 20 Prozent Preisaufschlag wert. Wichtig auch: Die Sicherungsübereignung der Werkzeuge muss vor erster Anzahlung wirksam sein, sonst stehen bei Lieferanteninsolvenz die Werkzeuge in der Maße. Eine UCC-1-ähnliche Registrierung gibt es im deutschen Recht nicht; die Schriftform mit Werkzeugverzeichnis und Inventarnummer ist Standard.

Vierter Fehler: Unklare Schutzrechtssituation. Wer Konstruktionsleistung beim Prototypenlieferanten einkauft (z. B. Toolmaker-Anpassungen), muss klären, ob diese Änderungen exklusiv beim Auftraggeber liegen oder ob der Lieferant sie für Wettbewerber nutzen darf. Standardklausel: Auftraggeber erhält nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Nutzungsrechte für den Anwendungsbereich.

Fünfter Fehler: Kein Plan für den Übergang zwischen Prototypen- und Serienlieferant. Wenn der Prototypenbauer ein anderer Unternehmer als der Serienlieferant ist, müssen Werkzeugdaten, Prüfdokumente und Konstruktionsstände sauber übergeben werden. Eine luckenhafte Übergabe verursacht in der Praxis bei jedem dritten Lieferantenwechsel zusätzliche Korrekturschleifen, oft im Volumen von 25.000 bis 80.000 Euro je betroffenes Bauteil. Sechster Fehler: Vernachlässigte Liefertermintreue beim Prototypenbauer. Eine Verzögerung um zwei Wochen in der A-Muster-Phase verschiebt den Serienanlauf typisch um 3-5 Wochen, weil die nachgelagerten Prüfphasen den verlorenen Vorlauf nicht aufholen können. Vertraglich gehören Pufferzeiten in den Prototypen-Liefervertrag, idealerweise mit Konventionalstrafe ab dem fünften Werktag Verspätung.

Verwandte Begriffe

  • [[erstmusterpruefung]]
  • [[werkzeug-einkauf]]
  • [[werkzeugfreigabe]]
  • [[design-freeze]]
  • [[pflichtenheft]]

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