Zum Inhalt springen
Procari Lexikon Qualitätssicherungsvereinbarung
Einkaufslexikon

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung

Eine Qualitätssicherungsvereinbarung (kurz QSV) ist ein eigenständiges Vertragswerk zwischen Auftraggeber und Lieferant, das die Qualitäts­anforderungen, Prüf­pflichten, Melde­verpflichtungen und Haftungs­regelungen für zugekaufte Materialien und Leistungen rechtsverbindlich festlegt — branchenübergreifend, auf Basis der ISO 9001 §8.4.3, und damit das wichtigste Qualitätsdokument im Beschaffungs­vertrag.

Detaillierte Erklärung

Die DIN EN ISO 9001:2015 fordert in §8.4.3 ("Informationen für externe Anbieter"), dass Organisationen ihren Lieferanten alle notwendigen Informationen kommunizieren, die zur Erbringung der geforderten Qualität erforderlich sind — einschließlich Anforderungen an Qualitäts­management­systeme, Freigabe­prozesse und Überwachungs­aktivitäten. Die QSV ist das operative Instrument, mit dem diese Norm­anforderung in der Praxis umgesetzt wird.

Im Unterschied zum branchenspezifischen [[q-vertrag-automotive]] — der IATF-16949-Pflichten, VDA-spezifische Audit­typen (VDA 6.1/6.3) und das Ampel­system Yellow/Red/Black enthält — ist die allgemeine QSV branchenübergreifend einsetzbar: Maschinenbau, Elektronik, Medizintechnik, Lebensmittel­verarbeitung, chemische Industrie. Sie schreibt keine IATF-Zertifizierung vor und kann flexibel an den jeweiligen Risikograd der Lieferbeziehung angepasst werden.

Typische Inhalte einer QSV

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Welche Lieferteile, Liefergruppen oder Dienstleistungen sind erfasst? Bezug zur Rahmen­vereinbarung oder zum Einzel­vertrag.

2. PPM-Ziele
Definierte Ppm-Grenz­werte ([[ppm-ziel-lieferant]]) nach Fehlerart oder Produktgruppe. Messgrundlage: Wareneingangs­prüfung oder End­kunde. Eskalations­schwellen bei Über­schreitung.

3. 8D-Fristen
Verpflichtung zur Einleitung des [[8d-report]]-Prozesses bei Reklamationen: D1–D3 innerhalb von 24 Stunden (Sofort­maßnahmen), Zwischen­bericht D4–D5 innerhalb von 10 Werktagen, Abschlussbericht D6–D8 innerhalb von 21 Werktagen.

4. Auditrecht
Das vertragliche Recht des Auftrag­gebers, beim Lieferanten Qualitäts­audits (Prozess-, System- oder Produktaudits) durchzuführen — mit oder ohne Vorankündigung (letzteres in der Regel nur bei begründetem Verdacht). Ohne dieses explizit vereinbarte [[auditrecht]] ist eine Audit­durchführung ohne Zustimmung des Lieferanten nicht erzwingbar.

5. Meldepflichten
Pflicht zur unverzüglichen Information bei: Prozess­änderungen, Werkzeug­wechseln, Lieferanten­wechsel auf Tier-2-Ebene, Produktions­verlagerungen, Abweichungen von genehmigten Prüf­plänen ([[pruefplan]]), sowie bei internen Qualitäts­problemen, die Kundenmaterial betreffen könnten.

6. Sonderfreigaben und Abweich­genehmigungen
Verfahren für den Fall, dass Lieferteile außerhalb der Toleranz liegen, aber unter Vorbehalt eingesetzt werden sollen. Regelt: Anforderungs­steller, Genehmigender, maximale Stück­zahl, Dokumentations­pflicht.

7. Rückrufkosten­regelung
Wer trägt Kosten bei einem Produkt­rückruf, der auf einen Lieferantenfehler zurückzuführen ist? Diese Klausel ist vertragsrechtlich heiß umkämpft. Der VDA QMC Muster-QSV 2022 enthält eine abgestufte Haftungs­regelung nach Verschuldens­grad, die als Verhandlungs­basis genutzt werden kann. Die BME-AGB (Allgemeine Einkaufs­bedingungen des BME) regeln Gewähr­leistung und Schadens­ersatz auf Basis des BGB — die QSV kann diese ergänzen, aber nicht aushöhlen.

8. Erstmuster­pflicht
Wann ist eine Erst­muster­prüfung ([[erstmusterpruefung]]) mit Prüf­bericht ([[erstmusterpruefbericht-empb]]) einzureichen? Bei Neuteilen, Änderungen, Lieferanten­wechsel, Werkzeug­reparatur.

9. Dokumentations- und Aufbewahrungs­pflichten
Dauer der Aufbewahrung von Prüf­unterlagen, Seriennummern­protokollen und Chargen­belegen — oft 10 bis 15 Jahre, in der Medizin­technik bis zu 30 Jahre.

Abgrenzung zur Qualitätsvereinbarung (QV): Die Begriffe werden im Mittelstand oft synonym verwendet. Streng genommen ist die QSV das umfassendere Dokument mit Prüfpflichten, Haftung und Audit­recht; die QV kann sich auf Spezifikations­verweise beschränken.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Hersteller von Haushalts­elektrogeräten (520 Mitarbeitern, Baden-Württemberg) listete 2023 einen neuen Lieferanten für Kunststoff-Spritzguss­teile — ohne QSV, nur auf Basis der BME-AGB. Im Sommer 2025 führt eine Oberflächen­verunreinigung bei fünf Chargen zur Rückruf­aktion bei einem Handels­kunden. Schaden: 280.000 EUR (Sortier-, Transport- und Ersatz­lieferungskosten).

Der Rechts­streit dauert 18 Monate, weil die Haftungs­frage ohne QSV ausschließlich auf BGB-Basis verhandelt werden muss — mit unklarer Beweislast für die konkrete Ursache und den Verschuldens­grad.

Der Einkaufs­leiter führt daraufhin eine standardisierte QSV auf Basis des VDA-QMC-Musters für alle A- und B-Lieferanten ein. Der Prozess:

  1. Template-Erstellung auf Basis VDA QMC Muster-QSV 2022, angepasst an eigene Branche (keine IATF-Verweise, stattdessen ISO-9001-Basis).
  2. Differenzierung nach Lieferanten­klasse: A-Lieferanten (>200 TEUR Jahres­volumen, sicherheits­relevante Teile): vollständige QSV mit Audit­recht und Rückruf­klausel. B-Lieferanten: vereinfachte QSV ohne Rückruf­klausel.
  3. Verhandlungs­strategie: Die meisten Lieferanten akzeptieren die QSV ohne Gegen­verhandlung, wenn sie nicht als "Kontroll­instrument" präsentiert wird, sondern als "gemeinsame Grundlage zur Sicherung der Serienqualität". Kritische Klausel ist fast immer die Rückruf­kosten­regelung — hier wird typischerweise eine Obergrenze je Ereignis vereinbart (z. B. EUR 250.000) plus Quoten­regelung nach Verschuldens­anteil.
  4. Digitale Hinterlegung der unterschriebenen QSV im Lieferanten­stamm, verknüpft mit der Lieferanten­bewertung.

Nach Einführung sinken die ungeklärten Haftungs­fälle im Folge­jahr auf null — nicht weil keine Fehler mehr auftreten, sondern weil die Zuständigkeits- und Kostenverteilung von vornherein klar ist.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Fehler 1 — QSV als Schubladenvertrag: Unterschrieben, abgeheftet, nie mehr geöffnet. Eine QSV entfaltet ihren Nutzen nur, wenn sie aktiv gelebt wird — PPM-Monitoring, Audit­recht genutzt, Melde­pflichten eingefordert. Ohne operative Nutzung ist sie juristisch wertlos.

Fehler 2 — Zu spät im Verhandlungs­prozess: Die QSV gehört in die Auswahl­phase, nicht in die Serien­phase. Ein Lieferant, der bereits produziert und liefert, hat eine deutlich bessere Verhandlungs­position bei der QSV-Gestaltung als ein Lieferant, der noch qualifiziert wird.

Fehler 3 — Einheits-QSV ohne Risiko­differenzierung: Ein Normteile-Lieferant braucht keine QSV mit Rückruf­klausel. Ein Lieferant sicherheits­relevanter Komponenten braucht dagegen deutlich schärfere Audit- und Melde­pflichten als ein Standard-Template. Risk-based approach ist Pflicht.

Fehler 4 — Kein Update bei Änderungen: Prozess­änderungen beim Lieferanten oder Änderungen der eigenen Qualitäts­anforderungen erfordern QSV-Anpassungen. Eine QSV aus dem Jahr 2019 spiegelt die aktuellen Anforderungen oft nicht mehr wider.

Verhandlungskontext: Das Audit­recht ist die häufigste Streit­klausel. Lieferanten, die Audits grundsätzlich ablehnen, sind ein Risiko­signal. Akzeptabel ist die Vereinbarung von Mindest­ankündigungsfristen (z. B. 14 Tage) und die Beschränkung unangekündigter Audits auf begründete Ausnahmen. Was nicht akzeptabel ist: ein vollständiger Verzicht auf das Audit­recht bei A-Lieferanten mit sicherheits­relevanten Teilen.

Verwandte Begriffe

  • [[auditrecht]]
  • [[ppm-ziel-lieferant]]
  • [[8d-report]]
  • [[erstmusterpruefung]]
  • [[q-vertrag-automotive]]

Alle 1.460+ Begriffe als PDF

Das komplette Procari Einkaufslexikon — kostenlos per Email.

PDF anfordern →