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Procari Lexikon REACH-Verordnung
Einkaufslexikon

REACH-Verordnung

REACH-Verordnung

REACH wirkt wie ein langsamer Filter, der jedes Jahr neue Stoffe aus der Lieferkette zwingt, und der Einkauf merkt es erst, wenn ein bewährter Klebstoff plötzlich auf der Kandidatenliste steht und der Kunde eine Substitutionsstrategie binnen 90 Tagen verlangt. Wer die Halbjahresupdates der ECHA nicht beobachtet, kauft sich Stillstandsrisiken in der Produktion ein.

Detaillierte Erklärung

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und ist die zentrale EU-Verordnung zur Regulierung chemischer Stoffe. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde am 18.12.2006 verabschiedet und trat am 01.06.2007 in Kraft. Verwaltet wird sie von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA mit Sitz in Helsinki, gegründet 2007. REACH gilt für alle Stoffe, die in der EU produziert oder importiert werden, ab einer Mengenschwelle von einer Tonne pro Jahr und Hersteller oder Importeur.

Vier Mechanismen sind zentral. Erstens die Registrierung, bei der Hersteller ein Stoffdossier mit Gefahreneigenschaften, Verwendung und Risikomanagement einreichen müssen, alle Daten landen in der ECHA-Datenbank. Zweitens die Evaluierung durch Mitgliedstaaten und ECHA. Drittens die Zulassung über Anhang XIV, in dem besonders besorgniserregende Stoffe gelistet werden, deren weitere Verwendung nur mit Einzelzulassung möglich ist. Viertens die Beschränkung über Anhang XVII, der Verwendungsverbote oder -beschränkungen festlegt. Die SVHC-Kandidatenliste, kurz für Substances of Very High Concern, wurde 2008 eingeführt und wird zweimal jährlich aktualisiert. Stand Ende 2025 enthält sie rund 250 Einträge. Lieferanten müssen Abnehmer informieren, sobald ein Erzeugnis einen SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthält, geregelt in Artikel 33 REACH. Seit dem 05.01.2021 müssen solche Erzeugnisse zusätzlich in der SCIP-Datenbank der ECHA gemeldet werden.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Hersteller von Hydraulikkomponenten aus dem Schwarzwald mit 180 Mitarbeitern erhält im Juni 2026 ein Schreiben seines Dichtungslieferanten, dass ein eingesetzter Weichmacher zum 27. Halbjahresupdate der SVHC-Liste hinzugefügt wurde. Der Stoff steckt in 14 Dichtungstypen mit Jahresvolumen 380.000 Euro. Der Einkaufsleiter eröffnet ein Substitutionsprojekt mit einem Zeitfenster von 18 Monaten, weil eine Aufnahme in Anhang XIV typischerweise 36 bis 48 Monate nach Listung erfolgt. Er fordert vom Lieferanten parallel eine SCIP-Meldung mit Erzeugnis-ID, lässt zwei alternative Dichtungsmaterialien qualifizieren und sichert sich vertraglich eine Preisstabilität für die Restmenge bis Substitution durch eine Vertragsanpassung mit dem Bestandslieferanten.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, REACH gelte nur für reine Chemikalien und nicht für fertige Erzeugnisse. Tatsächlich greift Artikel 33 für jedes komplexe Bauteil aus mehreren Materialien, was Hersteller von Maschinen, Elektronik und Möbeln voll erfasst. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Vertragsklausel zur Lieferantenpflicht, REACH-Konformitätserklärungen mit Bezug auf das aktuelle SVHC-Listendatum auszustellen. Im Einkauf empfiehlt sich eine REACH-Klausel im Rahmenvertrag mit Verpflichtung zur Erstmeldung innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme eines im Produkt enthaltenen Stoffes in die Kandidatenliste, gekoppelt an Schadensersatz bei verspäteter Meldung und Sonderkündigungsrecht bei nicht-substituierbaren Anhang-XIV-Stoffen. Die außenwirtschaftliche Behandlung von Importen aus Nicht-EU-Ländern erfordert zusätzlich einen Only Representative gemäß Artikel 8 REACH, dessen Bestellung der Einkauf vom Lieferanten dokumentieren lassen sollte.

Verwandte Begriffe

REACH ist eng verzahnt mit der [[rohs-richtlinie]] für Elektronik-Stoffverbote und der [[svhc]]-Mitteilungspflicht für Erzeugnisse oberhalb 0,1 Massenprozent. Im Vertragswerk verankern Einkäufer REACH-Pflichten typischerweise über die [[aeb-allgemeine-einkaufsbedingungen]] und die [[lieferantenbewertung]], während CSRD-Reporting und [[lieferkettensorgfaltspflichtengesetz]]-Sorgfaltsprozesse REACH-Daten aufnehmen.

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