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Procari Lexikon Richtpreis
Einkaufslexikon

Richtpreis

Richtpreis

Der Richtpreis ist eine unverbindliche Preisangabe eines Herstellers oder Lieferanten, die als Orientierungswert dient, ohne rechtlich bindend zu sein — er entspricht der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) nach PAngV §2 und darf vom Handel unter- oder überschritten werden.

Detaillierte Erklärung

Der Begriff Richtpreis taucht im deutschen Einkauf in zwei unterschiedlichen Bedeutungen auf, die sorgfältig auseinandergehalten werden müssen: dem preisrechtlichen Richtpreis (UVP) und dem beschaffungsmarktbezogenen Richtpreis (Marktrichtwert).

Preisrechtlicher Richtpreis (UVP): Die Preisangabenverordnung (PAngV) §2 regelt, unter welchen Bedingungen Preisempfehlungen kommuniziert werden dürfen. Eine unverbindliche Preisempfehlung ist nur zulässig, wenn sie dem Preis entspricht, zu dem das Produkt üblicherweise im Markt angeboten wird. Wer eine UVP kommuniziert, die weit über dem tatsächlichen Marktpreis liegt, verstößt gegen das UWG §3 Irreführungsverbot. Dieses Thema betrifft den Einkauf zwar primär in der Funktion als Abnehmer, ist aber relevant, wenn Einkaufsabteilungen Preisempfehlungen für interne Weitergaben an Kostenstellen kommunizieren.

GWB-Dimension: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §21 Abs. 2 verbietet es Herstellern, die Einhaltung von Preisempfehlungen durch Boykottandrohung oder -durchführung gegenüber Händlern durchzusetzen. Ein Lieferant, der einem Kunden mit Lieferstopp droht, weil dieser unter dem Richtpreis weiterverkauft, verhält sich kartellrechtswidrig. Im B2B-Einkauf ist diese Dimension bedeutsam, wenn Rahmenverträge Wiederverkaufspreisklauseln enthalten.

Beschaffungsmarktbezogener Richtpreis: In der Einkaufspraxis bezeichnet Richtpreis häufig einen Referenzwert, der aus Marktdaten abgeleitet wird und als Benchmark für Verhandlungen dient. Dieser "Markt-Richtpreis" ist kein Rechtsbegriff, sondern eine betriebliche Größe. Er unterscheidet sich vom [[festpreis]] (vertraglich fixiert, keine Abweichung möglich) und vom Indexpreis (mechanisch an einen Rohstoffindex gekoppelt, z. B. LME Kupfer oder ICIS Polypropylen).

Die drei Preistypen im Vergleich:

TypVerbindlichkeitÄnderungsmechanismus
Richtpreis (UVP)KeineHersteller kann jederzeit ändern
Markt-RichtpreisInternWird periodisch aus Marktdaten aktualisiert
FestpreisHoch (vertraglich)Nur durch beiderseitige Vereinbarung
IndexpreisAutomatischFolgt definiertem Rohstoffindex

Im DACH-Mittelstand wird der Richtpreis besonders häufig in folgenden Beschaffungskategorien als Orientierung genutzt: Energie (Strom, Gas), Rohstoffe (Metalle, Kunststoffe), Standardmaschinen und Normteile sowie IT-Hardware. In all diesen Kategorien existieren öffentlich zugängliche oder käuflich erwerbbare [[preisspiegel]], die einen fundierten Markt-Richtpreis liefern.

Die Differenz zwischen dem Richtpreis und dem tatsächlich verhandelten [[einkaufspreis]] ist ein wichtiger Leistungsindikator für den Einkauf — ähnlich wie [[cost-avoidance]] (Vermeidung einer Preiserhöhung oberhalb des Richtpreises) und [[hard-savings]] (Unterschreitung des Richtpreises gegenüber dem Vorjahrespreis).

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Zulieferer für die Automobilindustrie in Sachsen bezieht Aluminiumgussrohteile. Der Hersteller kommuniziert einen Richtpreis von 4,80 EUR je kg für das laufende Halbjahr, basierend auf dem LME-Aluminiumpreis der Vorperiode plus Schmelzzuschlag und Legierungsaufschlag.

Die Einkaufsabteilung hat drei Szenarien entwickelt:

Szenario A — Akzeptanz des Richtpreises: Der Richtpreis von 4,80 EUR je kg wird als Vertragsgrundlage übernommen. Bei einem Jahresvolumen von 200 t ergibt das einen Jahreseinkaufswert von 960.000 EUR.

Szenario B — Verhandlung unter den Richtpreis: Durch Vorlage eines [[preisspiegel]] (drei Wettbewerbsangebote zwischen 4,45 EUR und 4,60 EUR je kg) und die Drohung einer [[rfx-prozess]]-Ausschreibung gelingt es, den Einkaufspreis auf 4,55 EUR je kg zu senken. Einsparung: 50.000 EUR im Jahr — ein klarer [[hard-savings]]-Betrag.

Szenario C — Indexpreisvereinbarung: Statt eines Richtpreises wird eine Indexpreisklausel vereinbart: Aluminiumanteil (70 %) folgt dem LME-Dreimonatspreis; Verarbeitungsanteil (30 %) ist fest. Der Richtpreis dient als Ausgangswert, von dem aus die Indexanpassung berechnet wird. Diese Variante reduziert das Preisrisiko für beide Seiten und macht [[preisanpassung]]-Gespräche mechanischer und weniger konfliktbehaftet.

Das Unternehmen wählt Szenario C für alle Großteile (Jahreswert > 100.000 EUR) und Szenario B für Standardteile — ein differenziertes Vorgehen, das sowohl Kostentransparenz als auch Verhandlungsspielraum erhält.

Im Nachgang stellt der Einkäufer fest, dass der Hersteller den Richtpreis im Folgequartal um 6 % anhebt, mit Verweis auf gestiegene Energiekosten. Da ein Indexmechanismus vereinbart ist, wird die Anpassung nur auf den Energieanteil angewendet — nicht auf den Gesamtpreis. Die Indexklausel hat die Wirkung der Richtpreiserhöhung um mehr als die Hälfte abgefedert.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der häufigste Fehler im Umgang mit Richtpreisen ist ihre unkritische Übernahme als Vertragsgrundlage. Richtpreise sind per Definition unverbindlich und spiegeln oft die Preisvorstellungen des Lieferanten wider, nicht das tatsächliche Marktniveau. Wer keinen [[preisspiegel]] einholt und nicht wenigstens zwei Alternativangebote vorlegt, verschenkt systematisch Einsparpotenzial.

Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Richtpreis und Festpreis. Wenn ein Lieferant einen "Richtpreis" nennt, ohne den Vorbehalt der Unverbindlichkeit zu betonen, kann beim Käufer der Eindruck entstehen, es handle sich um einen bindenden Angebotspreis. Im späteren Bestellprozess führt eine Richtpreiserhöhung dann zu Konflikten. Klärend wirkt eine explizite Formulierung im Anfrageprozess: "Bitte nennen Sie uns einen verbindlichen Angebotspreis, der 90 Tage gültig ist."

Kartellrechtlich relevant wird der Richtpreis, wenn mehrere Wettbewerber untereinander einen gemeinsamen Richtpreis abstimmen. Das ist nach GWB §1 (Kartellverbot) und Art. 101 AEUV verboten. Einkäufer sollten darauf achten, wenn Lieferanten aus einer Branche "identische Richtpreise" kommunizieren — das kann ein Indikator für eine kartellrechtlich problematische Preisabsprache sein.

Im Verhandlungsgespräch eignet sich der Richtpreis als Gesprächseinstieg: Man bestätigt ihn zur Kenntnis genommen zu haben, legt dann aber eigene Marktdaten vor, die ein abweichendes Preisniveau zeigen. Diese Technik des kontrollierten Ankerbruchs ist eine der wirksamsten Grundtechniken aus dem Repertoire der [[verhandlungsstrategie]].

Verwandte Begriffe

  • [[festpreis]]
  • [[preisgleitklausel]]
  • [[preisspiegel]]
  • [[einkaufspreis]]
  • [[preisanpassung]]

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