Werksprüfzeugnis 3.1
Werksprüfzeugnis 3.1
Ohne 3.1 keine Stahlbau-Zulassung ab Ausführungsklasse EXC2. Wer das im Einkauf vergisst, liefert eine Brücke ohne Personalausweis — und der Bauleiter weigert sich, das Material zu verbauen.
Detaillierte Erklärung
Das Werksprüfzeugnis 3.1 — formal korrekt eigentlich "Abnahmeprüfzeugnis 3.1" — ist eine in der DIN EN 10204:2004 normierte Prüfbescheinigung für metallische Erzeugnisse. Die Norm wurde 2004 grundlegend überarbeitet und ersetzte die EN 10204:1991. Mit der Neufassung entfielen die früheren Sonderformen Werksprüfzeugnis 2.3 sowie die Varianten Abnahmeprüfzeugnis 3.1 A und 3.1 C; übrig blieben vier Typen: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2.
Typ 2.1 ist eine reine Werksbescheinigung, in der der Hersteller bestätigt, dass das Material den Vereinbarungen entspricht — ohne Prüfergebnisse. Typ 2.2 ergänzt das um nicht-chargenspezifische Prüfergebnisse aus der laufenden Fertigung. Typ 3.1 ist das, was im Stahl- und Maschinenbau am häufigsten gefordert wird: chargenspezifische Prüfergebnisse, dokumentiert vom Hersteller, ausgestellt durch eine produktionsunabhängige Prüfstelle innerhalb des herstellenden Unternehmens. Typ 3.2 erweitert dies um eine Gegenzeichnung durch einen unabhängigen Sachverständigen — das kann ein vom Besteller benannter Prüfer (zum Beispiel TÜV, DNV oder Lloyd’s Register) oder ein nach amtlicher Vorschrift bestellter Inspektor sein. Beim 3.2 unterschreiben immer zwei Stellen.
Seit der Revision 2004 ist die elektronische Ausstellung und Übermittlung von Prüfbescheinigungen ausdrücklich erlaubt — PDF mit Signatur reicht, der gestempelte Papierausdruck ist seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr Pflicht. Die EN 1090-2 fordert für tragende Stahlbauteile ab Ausführungsklasse EXC2 zwingend ein 3.1-Zeugnis; bei EXC3 und EXC4 (Brücken, Hochbau mit besonderen Risiken) wird oft ein 3.2 verlangt.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein Sondermaschinenbauer in Sachsen mit 180 Mitarbeitern beauftragt einen Stahlhändler mit der Lieferung von 12 Tonnen S355J2+N-Blech, 20 mm Stärke, für einen Schweißkonstruktion-Rahmen einer Pressenbaugruppe. Der Konstrukteur vermerkt im Stahllieferplan "Materialzeugnis 3.1 erforderlich". Die erste Anfrage geht an drei Händler, alle bieten den gleichen Preis von 1.420 EUR pro Tonne. Anbieter A liefert mit 2.2-Zeugnis (etwa 25 EUR günstiger, weil keine chargenspezifische Auswertung). Anbieter B liefert das geforderte 3.1. Anbieter C bietet 3.2 mit TÜV-Gegenzeichnung an (Aufpreis 18 EUR pro Tonne).
Der Einkäufer prüft die Anwendungsklasse: EXC2 nach EN 1090-2. Damit ist 2.2 unzureichend; das Risiko einer Bau-Abnahmeverweigerung liegt im fünfstelligen Bereich. 3.2 wird vom Bauherrn nicht gefordert, der Aufpreis von 216 EUR rechnet sich nicht. Vergabe an Anbieter B mit 3.1. Im Lieferschein wird die Schmelzennummer auf jedem Blech mit der Schmelzennummer im Zeugnis abgeglichen — bei Stahl gilt die chargenspezifische Rückverfolgbarkeit als Pflicht.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Vier Stolperfallen sehen wir regelmäßig. Erstens wird das 2.2 fälschlich für das 3.1 gehalten, weil beide "Prüfergebnisse" enthalten — der Unterschied liegt in der Chargenspezifik. Zweitens fehlt im Wareneingang der Abgleich Schmelzennummer-Material-Zeugnis; ohne diesen Abgleich ist die Zertifizierungskette unterbrochen, und ein späterer Auditor weist die Charge zurück. Drittens wird beim Hersteller-Wechsel vergessen, dass das 3.1 aus dem Vorhalterregister geliefert werden muss — der neue Lieferant kann nur Zeugnisse für sein eigenes Material ausstellen, nicht für Fremdmaterial im eigenen Lager. Viertens führen unklare Vertragsformulierungen wie "Materialzeugnis nach EN 10204" zu Auseinandersetzungen, weil die Norm vier Typen kennt — die exakte Typnummer (2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2) gehört in die Bestellung.
In Verhandlungen mit Stahlhändlern lohnt sich der Hinweis, dass das 3.1 für Standard-Walzstähle in der Regel bereits werksseitig vorliegt und deshalb keinen Aufpreis rechtfertigt — der Aufpreis für 3.1 gegenüber 2.2 lag im DACH-Markt 2025 typischerweise unter 15 EUR pro Tonne. Wer höhere Aufschläge zahlt, hat einen schwachen Hebel. Bei Sonderwerkstoffen, Schmiedeteilen oder Edelstahllegierungen ist die Lage anders; dort kostet eine 3.2-Gegenzeichnung schnell 200 bis 500 EUR pro Position.
Verwandte Begriffe
Das Werksprüfzeugnis 3.1 ist regelmäßig Bestandteil der [[aeb-allgemeine-einkaufsbedingungen]] und des [[rahmenvertrag]] bei metallischen Erzeugnissen. Es flankiert die [[gewaehrleistung]] für Materialeigenschaften und ist im Reklamationsfall Beweisgrundlage neben dem [[8d-report]]. Methodisch verbindet es sich mit dem [[erstmusterpruefbericht-empb]] und der [[ppap-production-part-approval-process]] — das 3.1 dokumentiert Material, EMPB und PPAP dokumentieren das daraus gefertigte Bauteil.