ILO-Kernarbeitsnormen
ILO-Kernarbeitsnormen
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind die fundamentalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die in der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 verbindlich für alle 187 ILO-Mitgliedstaaten festgelegt wurden, unabhängig von einer individuellen Ratifikation. Sie umfassen ursprünglich acht Konventionen und seit Juni 2022 zusätzlich zwei Konventionen zum Arbeitsschutz und bilden damit zehn Kernkonventionen.
Detaillierte Erklärung
Die acht ursprünglichen Kernkonventionen decken vier Kategorien ab. Erstens die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen über Konvention 87 von 1948 und Konvention 98 von 1949. Zweitens das Verbot der Zwangsarbeit über Konvention 29 von 1930 und Konvention 105 von 1957. Drittens das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf über Konvention 100 von 1951 zur Lohngleichheit und Konvention 111 von 1958. Viertens das effektive Verbot der Kinderarbeit über Konvention 138 von 1973 zum Mindestalter und Konvention 182 von 1999 zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Auf der 110. Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2022 in Genf wurde die Erklärung von 1998 erweitert; seither gehört auch das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu den fundamentalen Prinzipien, materialisiert durch Konvention 155 von 1981 zum Arbeitsschutz und Konvention 187 von 2006 zum Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz. Die Aufnahme erfolgte einstimmig durch Resolution der Vollversammlung. Konvention 182 wurde im Jahr 2020 als erste ILO-Konvention universell ratifiziert. Im LkSG bilden die Kernkonventionen die inhaltliche Grundlage von §2 Absatz 2 Nummer 1 bis 7, in der EU-Richtlinie 2024/1760 (CSDDD) sind sie in Anhang Teil I namentlich zitiert. Operativ sind die Kernkonventionen Pflichtbestandteil jedes SA8000-, SMETA- und ETI-Audits und werden in den meisten Code of Conduct-Vorlagen großer Branchenverbände wie BME, BSCI und Sedex referenziert.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein bayerischer Hersteller von Elektrowerkzeugen mit 2.100 Beschäftigten und 740 Mio EUR Jahresumsatz aktualisiert 2025 seinen Supplier Code of Conduct. Die Compliance-Abteilung integriert alle zehn ILO-Kernkonventionen explizit als Mindeststandard, während der bisherige Code nur die acht ursprünglichen referenzierte. Bei einem chinesischen Akkupack-Lieferanten mit 380 Beschäftigten in Shenzhen wird im SMETA-4-Pillar-Audit eine Major Non-Conformity gegen Konvention 155 festgestellt; in der Lithiumzellen-Montage fehlen Augenschutzbrillen und Notfallduschen für 18 Arbeitsplätze. Der Einkauf vereinbart einen 60-Tage-Aktionsplan mit Investitionen von 42.000 EUR für Schutzeinrichtungen und einer Wiederholungsprüfung nach 90 Tagen durch SGS für 6.800 EUR. Parallel wird die Vereinigungsfreiheit nach Konvention 87 thematisiert; in China existiert kein freies Gewerkschaftssystem, weshalb der Einkauf ersatzweise einen anonymen Worker-Voice-Kanal über die Plattform Ulula einführt mit monatlichem Reporting an den Sustainability-Bereich.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Drei Fehler tauchen wiederholt auf. Erstens wird auf Verbandsebene oder in Lieferantenverträgen weiterhin von acht ILO-Kernarbeitsnormen gesprochen, obwohl seit Juni 2022 die Konventionen 155 und 187 hinzugekommen sind; wer den Code of Conduct nicht aktualisiert, bietet eine angreifbare Vertragsgrundlage. Zweitens gehen Einkäufer davon aus, dass eine fehlende Ratifikation durch das Lieferantenland die Anwendbarkeit der Kernnormen ausschließt; die ILO-Erklärung von 1998 verpflichtet jedoch alle 187 Mitgliedstaaten unabhängig von der individuellen Ratifikation. Drittens werden die Kernkonventionen als rein deklaratorische Prinzipien behandelt; im LkSG und in der CSDDD sind sie jedoch direkt einklagbare Sorgfaltsmaßstäbe, an denen das BAFA Verstöße misst. Im Verhandlungskontext sollten Einkäufer den Code of Conduct mit allen zehn Kernkonventionen verankern, eine ausdrückliche Right-to-Remediate-Klausel mit Fristen vereinbaren und die Kosten für unabhängige Audits anteilig tragen.
Verwandte Begriffe
[[menschenrechte-lieferkette]], [[zwangsarbeit-lieferkette]], [[kinderarbeit-lieferkette]], [[sorgfaltspflicht-lieferkette]], [[sozialaudit]], [[code-of-conduct-lieferanten]]