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Procari Lexikon Incoterm DPU (Delivered at Place Unloaded)
Einkaufslexikon

Incoterm DPU (Delivered at Place Unloaded)

Incoterm DPU (Delivered at Place Unloaded)

DPU ist die einzige der elf Incoterms-2020-Klauseln, die den Verkäufer zur physischen Entladung am Bestimmungsort verpflichtet, und damit ein Spezialfall, der häufig übersehen wird. Mit der Reform 2020 wurde die Vorgängerklausel DAT umbenannt und entscheidend erweitert: Der Bestimmungsort ist nicht mehr auf Terminals beschränkt.

Detaillierte Erklärung

Delivered at Place Unloaded ersetzte mit den Incoterms 2020 (ICC Publication No. 723E, gültig seit 1. Januar 2020) die vorherige Klausel DAT (Delivered at Terminal) der Incoterms 2010. Die ICC nahm zwei substanzielle Änderungen vor: erstens die Umbenennung, und zweitens die Aufhebung der Beschränkung auf Terminals als Bestimmungsorte. Während DAT zwingend einen Terminal vorsah, kann der benannte Ort bei DPU nun beliebig vereinbart werden, etwa eine Werkshalle, eine Baustelle, ein Logistikzentrum oder eine Projektfläche.

Die zentrale Besonderheit bleibt unverändert: DPU ist die einzige Incoterms-Klausel, bei der der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware am benannten Bestimmungsort zu entladen. Bei allen anderen Klauseln (DAP, DDP, CPT, CIP, FCA, EXW und den seebezogenen Klauseln) liegt die Entladung beim Käufer. Diese Pflicht zur Entladung beinhaltet entsprechend auch das Entladerisiko, also Schäden, die beim Abladen entstehen, gehen zulasten des Verkäufers.

Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten und Risiken bis einschliesslich Entladung am Zielort, einschliesslich Hauptlauf, Vorlauf und Ausfuhrabfertigung. Der Gefahrenübergang erfolgt erst nach erfolgter Entladung, wenn die Ware dem Käufer übergeben wird. Die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland verbleibt beim Käufer, einschliesslich Importzoll und Einfuhrumsatzsteuer. DPU ist multimodal einsetzbar, also für Strasse, Schiene, See, Luft und Kombinationen geeignet. Praktisch relevant ist sie vor allem für Projektsendungen, Anlagengüter und überdimensionale Frachten, bei denen der Verkäufer über Spezialgerät oder Erfahrung mit der Entladung verfügt.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein deutscher Industriebauer beauftragt einen italienischen Hersteller mit der Lieferung einer 14 Tonnen schweren CNC-Bearbeitungsmaschine im Wert von 412.000 Euro. Vereinbarung: "DPU Baustelle Ingolstadt, Halle 3, Standort Maschinenfundament, Incoterms 2020". Der italienische Lieferant organisiert Schwertransport, Genehmigungen, Spezialkran und Einsetzen der Maschine auf das vorbereitete Fundament.

Der Schwertransporter trifft am 8. Mai um 06:30 Uhr in Ingolstadt ein. Der vom Verkäufer beauftragte 200-Tonnen-Mobilkran (Tagesmiete 4.700 Euro) hebt die Maschine ab. Beim Absetzen auf das Fundament rutscht der Anschlagpunkt, ein Schaden von 18.300 Euro entsteht am Maschinenbett. Da bei DPU die Entladung Pflicht des Verkäufers ist und der Risikoübergang erst nach abgeschlossener Entladung stattfindet, trägt der italienische Hersteller den Schaden vollständig, einschliesslich der Reparaturkosten und Verzögerungsfolgen. Hätte der Vertrag DAP vorgesehen, läge das Entladerisiko beim Käufer. Die Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer Deutschland 19 Prozent, rund 78.280 Euro) trägt unverändert der Käufer, weil DPU die Importverzollung nicht umfasst.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der erste verbreitete Fehler ist die Verwechslung mit der alten DAT-Klausel: Wer in einem Altvertrag noch "DAT Terminal Hamburg" stehen hat, sollte beim Übergang auf Incoterms 2020 explizit auf DPU umstellen, sonst entstehen Auslegungsstreitigkeiten. Zweitens wird oft übersehen, dass DPU keine Importverzollung umfasst, das ist der Unterschied zu DDP. Drittens unterschätzen Verkäufer das Entladerisiko, gerade bei schweren oder sperrigen Gütern: Wer DPU anbietet, muss Entladekapazität, Versicherungsschutz und Personal mitbringen.

Verhandlungstechnisch ist DPU für Käufer attraktiv, wenn der Verkäufer Spezialequipment oder Erfahrung mit der Entladung mitbringt, etwa bei Anlagenmontage, Projektgeschäft oder schweren Maschinen. Für reine Standardgüter wie Paletten oder Container ist DAP meist günstiger, weil der Käufer die Entladung selbst übernimmt. Versicherungsseitig sollte der Verkäufer bei DPU über die normale Transportversicherung hinaus die Entladephase einschliessen, was nicht in jeder Standard-Cargo-Police automatisch enthalten ist. Laut Erhebungen des BME 2024 wird DPU in nur etwa 6 Prozent der DACH-B2B-Verträge eingesetzt, ist damit eine Nischenklausel mit klarem Anwendungsprofil. Der Begriff "Place Unloaded" ist zwingend mit der präzisen Adresse zu kombinieren, eine pauschale Ortsangabe wie "DPU München" reicht aus Rechtssicherheitsgründen nicht.

Verwandte Begriffe

Die Klausel ohne Entladepflicht ist [[incoterm-dap]], die mit voller Importverzollung [[incoterm-ddp]]. Hauptlauf-Klauseln ohne Anlieferung am Zielort sind [[incoterm-cpt]] und [[incoterm-cip]]. Verkäufer-Übergabe im Versandland erfolgt unter [[incoterm-fca]]. Seebezogene Klauseln sind [[incoterm-cfr]], [[incoterm-cif]] und [[incoterm-fas]]. Frachtdokumente sind [[cmr-frachtbrief]], [[bill-of-lading]] und [[air-waybill]]. Bei verzögerter Entladung greifen [[demurrage]] und [[detention]] als Liegegelder, die [[carrier-performance]] misst die Termintreue der Spedition.

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