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Procari Lexikon Incoterm FAS (Free Alongside Ship)
Einkaufslexikon

Incoterm FAS (Free Alongside Ship)

Incoterm FAS (Free Alongside Ship)

Beim Incoterm FAS liefert der Verkäufer die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes im Verschiffungshafen — also auf den Kai oder einen Leichter neben dem Schiff — und trägt Ausfuhrverzollung und alle Kosten bis zu diesem Punkt; das Risiko geht ab dem Moment der Bereitstellung längsseits auf den Käufer über. Die Klausel ist eine der vier reinen See- und Binnenwasser-Klauseln der Incoterms 2020 und in der Praxis vor allem für nicht-containerisiertes Stückgut und Schüttgut gebräuchlich.

Detaillierte Erklärung

FAS (Free Alongside Ship) wird in der ICC-Publikation Nr. 723E "Incoterms 2020" mit Geltung seit dem 1. Januar 2020 definiert und ist anwendbar ausschließlich auf See- und Binnenwasserverkehr. Der Verkäufer hat die Ware auf seine Kosten an den benannten Verschiffungshafen zu liefern, die Ausfuhr zu verzollen und längsseits des vom Käufer benannten Schiffes — auf dem Kai oder einem zur Verladung dienenden Leichter — bereitzustellen. Der Risikoübergang findet exakt in diesem Moment statt; alle danach folgenden Pflichten, einschließlich Verladung an Bord, Hauptlauf-Seefracht, See-Versicherung, Entladung im Bestimmungshafen, Einfuhrverzollung und Inland-Zustellung, trägt der Käufer. Der zentrale Unterschied zu FOB liegt darin, dass FAS bereits längsseits des Schiffes endet, während FOB erst mit dem Verbringen an Bord endet — die Verladekosten sind also bei FAS noch Käufersache. Die ICC weist seit Incoterms 2010 ausdrücklich darauf hin, dass FAS für containerisierten Verkehr ungeeignet ist, weil Container typischerweise am Terminal abgegeben werden und nicht direkt längsseits eines bestimmten Schiffes; für Container-Sendungen ist [[incoterm-fca]] die korrekte Klausel. In der Praxis findet FAS vor allem im Schüttguthandel (Getreide, Kohle, Eisenerz) und bei Schwerlasten Anwendung, wo der Verkäufer direkten Zugriff auf den Verschiffungshafen hat. In Deutschland verweisen DIHK, Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) auf die ICC-Originalfassung; der Kommentar von Bredow/Seiffert "Incoterms 2020" ist die Standardreferenz im DACH-Raum.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Anlagenbauer aus Mannheim kauft eine 168 Tonnen schwere Reaktor-Komponente aus Italien zum FAS-Preis von 1,42 Mio EUR, Klausel "FAS Genova Incoterms 2020". Die Schwerlast wird auf einem Sonderfrachter verschifft, die Verladung mit Spezialkran kostet 87.500 EUR, die Hauptlauf-Seefracht nach Antwerpen 124.000 EUR, See-Versicherung 0,38 Prozent auf 1,42 Mio EUR (5.396 EUR). Beim Heben der Komponente vom Kai an Bord entgleitet ein Anschlagmittel, die Komponente schlägt auf den Kai zurück und wird beschädigt — Schaden rund 380.000 EUR. Da der Risikoübergang bereits beim Bereitstellen längsseits stattgefunden hat, trägt der Käufer den Schaden, sofern er nicht zusätzlich eine "Project Cargo"-Police mit Verladedeckung abgeschlossen hat. Wäre stattdessen FOB Genova vereinbart worden, hätte der Verkäufer bis "an Bord" gehaftet — also einschließlich Verladevorgang. Die Einfuhr in Antwerpen ist als innergemeinschaftliche Lieferung zollfrei; der Käufer übernimmt Inland-Schwerlasttransport von 18.700 EUR.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Drei Fehler treten in der FAS-Praxis regelmäßig auf. Erstens: FAS wird für Container vereinbart — was nach ICC-Empfehlung seit 2010 unzulässig ist, weil Container am Terminal abgegeben werden, nicht längsseits eines benannten Schiffes; korrekt ist FCA Container-Terminal. Zweitens: die Verladekosten werden in der Preiskalkulation vergessen — anders als bei FOB ist die Verladung "an Bord" bei FAS Käufersache und kann bei Schwerlasten 5 bis 12 Prozent des Warenwerts ausmachen. Drittens: FAS ohne genauen Verschiffungshafen — "FAS Italien" ist unwirksam, korrekt ist "FAS Genova Incoterms 2020". In der Verhandlung lohnt es, FAS gegen FOB durchzurechnen, gerade weil bei Schwerlasten und Spezialkranen die Verladekosten erheblich sind. Für reine Schüttgut-Geschäfte mit eigenem Hafenliegeplatz des Käufers kann FAS dagegen sinnvoll sein, weil der Käufer dort ohnehin eigene Verladekapazität vorhält. Gemessen an Tonnage liegt der Anteil von FAS-Sendungen am DACH-Außenhandel bei unter 4 Prozent — die Klausel ist eine Spezialklausel, keine Allzweckwahl.

Verwandte Begriffe

FAS gehört zur Familie der [[incoterms]] und steht in direktem Vergleich zu [[incoterm-fob]], das die Verladung "an Bord" beim Verkäufer belässt. Für Containerverkehr ist [[incoterm-fca]] die ICC-empfohlene Alternative. Bei Übernahme der Hauptlauffracht durch den Verkäufer kommen [[incoterm-cfr]] und [[incoterm-cif]] in Frage; bei Lieferung am Bestimmungsort [[incoterm-dap]], [[incoterm-dpu]] oder [[incoterm-ddp]]. Die FAS-Wahl beeinflusst die [[total-cost-of-ownership]] und die [[seefracht]]-Disposition, insbesondere bei Schwerlast- und [[transportlogistik]]-Projekten.

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