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Procari Lexikon Dokumenteninkasso (Documentary Collection)
Einkaufslexikon

Dokumenteninkasso (Documentary Collection)

Dokumenteninkasso (Documentary Collection)

Das Dokumenteninkasso (Documentary Collection) ist ein bankvermitteltes Zahlungsverfahren im internationalen Handel, bei dem die Bank des Verkäufers (Inkassobank) die Versanddokumente an die Bank des Käufers (Vorlegungsbank) übermittelt, mit der Anweisung, diese Dokumente nur gegen Zahlung oder Akzept einer Wechselverpflichtung auszuhändigen. Das Verfahren steht zwischen offenem Zahlungsziel und [[akkreditiv]] — es ist deutlich günstiger, bietet aber keine eigene Zahlungszusage der Bank, sondern lediglich die Kontrolle über den Dokumentenfluss.

Detaillierte Erklärung

Die rechtliche Grundlage bildet das Regelwerk Uniform Rules for Collections der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris, ICC-Publikation Nr. 522, verabschiedet im Juni 1995 vom ICC-Council und in Kraft seit dem 1. Januar 1996. Es löste die Vorgängerversion URC 322 aus dem Jahr 1978 ab und besteht aus 26 Artikeln. Ergänzt wird es seit 2019 durch die eURC (Version 1.0, später 1.1) für die elektronische Dokumentenvorlage. Im deutschen Recht greifen subsidiär die §§ 783 ff. BGB (Anweisung) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken; die ICC-Regeln gelten nur, wenn die Inkassoanweisung ausdrücklich auf URC 522 verweist.

Es werden zwei Hauptformen unterschieden: Bei Documents against Payment (D/P) — auch Cash against Documents oder im Deutschen "Kasse gegen Dokumente" — werden die Dokumente nur gegen sofortige Barzahlung des Rechnungsbetrags an den Käufer ausgehändigt. Bei Documents against Acceptance (D/A) erhält der Käufer die Dokumente bereits gegen Akzept eines Wechsels mit späterer Fälligkeit (typisch 30, 60 oder 90 Tage nach Sicht). D/A ist faktisch ein bankvermitteltes Lieferantenkredit, D/P entspricht einer Zug-um-Zug-Abwicklung. URC 522 Artikel 4 schreibt vor, dass jeder Inkassovorgang von einer separaten Inkassoanweisung (Collection Instruction) begleitet sein muss, die auf URC 522 verweist und vollständige Anweisungen enthält — Banken bearbeiten Inkassi ausschließlich nach diesen schriftlichen Vorgaben.

Im Vergleich zum [[akkreditiv]] sind die Bankgebühren erheblich niedriger: typische Inkassoprovisionen liegen bei 0,1 bis 0,3 Prozent des Inkassobetrags mit Mindestgebühren von 50 bis 150 EUR pro Bank, plus pauschale Bearbeitungsgebühren für Aviso, Mahnung und Protest. Das Risiko liegt jedoch beim Verkäufer: Verweigert der Käufer beim D/P die Zahlung oder beim D/A das Akzept, bleibt die Ware in einem fremden Hafen, ohne dass eine Bank zahlt. Empirisch nutzt der Mittelstand das Dokumenteninkasso vor allem bei etablierten Geschäftsbeziehungen mit Ländern, in denen Devisenkontrollen oder unsichere Justizwege ein offenes Zahlungsziel zu riskant machen, ein Akkreditiv aber wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein westfälischer Werkzeugmaschinenhändler exportiert ein Fräszentrum für 165.000 EUR an einen langjährigen Kunden in der Türkei. Akkreditivkosten würden bei rund 1,2 Prozent des Auftragswerts liegen (1.980 EUR), was beide Seiten als unverhältnismäßig empfinden. Sie einigen sich auf D/P-Inkasso über die deutsche Hausbank als Inkassobank und eine Istanbuler Geschäftsbank als Vorlegungsbank. Der Verkäufer übergibt Handelsrechnung, Frachtbrief CMR, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung an seine Bank mit Inkassoanweisung nach URC 522. Die Provisionen betragen 0,15 Prozent (245 EUR) bei der Inkassobank und 0,2 Prozent (330 EUR) bei der Vorlegungsbank, plus 90 EUR Bearbeitungspauschale — Gesamtkosten 665 EUR, etwa ein Drittel der Akkreditivkosten. Der Käufer zahlt nach 11 Tagen den vollen Betrag, erhält die Dokumente, holt das Fräszentrum vom Hafen Mersin ab.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der erste Fehler liegt in der falschen Wahl D/P versus D/A: D/A überträgt das Risiko vollständig auf den Verkäufer, der bei Akzeptverweigerung weder Ware noch Geld hat — bei [[bonitaetspruefung]]-relevanten Bedenken sollte D/A grundsätzlich vermieden werden. Der zweite Fehler ist eine unvollständige Inkassoanweisung: nach URC 522 Artikel 5 hat die Bank keine Pflicht, fehlende Anweisungen interpretativ zu ergänzen — fehlt etwa die Klausel "do not protest" bei Wechseln, wird automatisch protestiert, was Mehrkosten und Geschäftsbeziehungsschäden verursacht. Der dritte Fehler ist die Auslieferung der Ware vor Eingang der Inkassobestätigung: einige Spediteure händigen bei "Telex Release" oder Express-Konnossementen die Ware direkt aus, womit das Druckmittel der Dokumentenkontrolle entfällt. In Verhandlungen lässt sich oft eine Mischlösung erreichen — zum Beispiel 30 Prozent [[vorkasse-zahlung]] plus 70 Prozent D/P, was beidseitiges Risiko teilt.

Verwandte Begriffe

Das Dokumenteninkasso ist die mittlere Risikostufe zwischen offenem [[zahlungsziel]] und [[akkreditiv]] und bildet zusammen mit der [[buergschaft]] das klassische Instrumentarium der internationalen Zahlungssicherung. Bei der Risikoeinschätzung des Geschäftspartners liefern [[bonitaetspruefung]] und [[insolvenzrisiko-lieferant]] die Grundlage für die Wahl des Verfahrens. Während des Versands greifen die [[incoterms]] (Gefahrübergang und Kostenträgerschaft) sowie bei Sanktionsrisiken die [[sanktionslistenpruefung]] und das [[aussenwirtschaftsgesetz-awg]]. Bei wiederholt zuverlässigem D/A-Verhalten kann der Käufer auf [[zahlungsziel]] zurückkehren.

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