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Procari Lexikon Vorkasse (Zahlungsbedingung)
Einkaufslexikon

Vorkasse (Zahlungsbedingung)

Vorkasse (Zahlungsbedingung)

Vorkasse ist eine Zahlungsbedingung, bei der der Käufer den vollständigen Kaufpreis vor Lieferung oder Leistungserbringung zahlt. Im B2B-Einkauf ist Vorkasse die für den Käufer riskanteste Zahlungsform und gleichzeitig ein deutlicher Warnindikator: Verlangt ein Lieferant 100 Prozent Vorkasse ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund, deutet das in vielen Fällen auf Liquiditätsprobleme, fehlende Bankenfinanzierung oder eine schwache Marktposition hin und sollte eine vertiefte [[bonitaetspruefung]] auslösen.

Detaillierte Erklärung

Der zivilrechtliche Hintergrund liegt in § 320 BGB, der Einrede des nicht erfüllten Vertrags: Bei gegenseitigen Verträgen kann jede Partei die ihr obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt ist. Vorkasse ist eine vertragliche Abweichung von diesem Zug-um-Zug-Prinzip — der Käufer leistet vor und akzeptiert das Gläubigerrisiko bis zur Lieferung. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil VIII ZR 162/12 vom 7. März 2013) hat festgestellt, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig festgelegte Vorkasseklausel im B2C-Handel den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und damit nach § 307 BGB unwirksam sein kann. Im B2B-Verkehr ist die Hürde niedriger, individuelle Vereinbarungen sind ohnehin zulässig — strittige AGB-Klauseln werden aber im Einzelfall am Maßstab der §§ 307 ff. BGB geprüft.

Im Einkaufsalltag wird Vorkasse in mehreren Konstellationen verlangt: bei Erstgeschäften ohne Lieferantenhistorie, bei Sonderanfertigungen mit hohem Materialvorlauf, bei Lieferanten mit schwacher Bonität (Creditreform-Bonitätsindex über 300, Atradius-Score unter B), bei kleinen Auslandslieferanten ohne Akkreditiv-Infrastruktur sowie bei Insolvenznähe oder Restrukturierung. Eine pragmatische Faustregel der DACH-Mittelstandspraxis: Vorkasse sollte 25 Prozent des Auftragswerts nicht überschreiten, der Restbetrag sollte gegen Liefernachweis zahlbar sein — eine 100-Prozent-Vorkasse ist nur bei Vorlage einer Anzahlungsbürgschaft ([[buergschaft]] auf erstes Anfordern) wirtschaftlich vertretbar, deren Kosten typischerweise 0,8 bis 1,5 Prozent des Anzahlungsbetrags pro Jahr betragen.

Ökonomisch verschlechtert Vorkasse das Working Capital des Käufers doppelt: einerseits durch die Vorfinanzierung selbst, andererseits durch die Bindung interner Prüfaufwände im [[lieferantenrisikomanagement]]. Auf Lieferantenseite verbessert Vorkasse hingegen die [[dpo-days-payables-outstanding]]-Spiegelgröße DSO (Days Sales Outstanding) — was erklärt, warum finanzschwache Anbieter aktiv darauf drängen. Empirisch zeigen Studien wie der Atradius Payment Practices Barometer DACH 2024, dass nur etwa 8 bis 12 Prozent der B2B-Transaktionen vollständig in Vorkasse abgewickelt werden, mit deutlich höherem Anteil im Online-Großhandel und im Auslandsgeschäft mit Erstkunden.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein süddeutscher Sondermaschinenbauer benötigt einen Spezial-Servomotor von einem polnischen Hersteller im Wert von 78.000 EUR. Der Lieferant verlangt 100 Prozent Vorkasse mit Verweis auf hohen Vorfertigungsanteil. Die Bonitätsprüfung über Creditreform ergibt einen Bonitätsindex von 312 — Stufe "mittleres Risiko" — sowie zwei nicht beglichene Forderungen aus dem Vorjahr. Der Einkauf lehnt die ursprüngliche Bedingung ab und verhandelt einen abgestuften Zahlungsplan: 30 Prozent Anzahlung (23.400 EUR) gegen Vorlage einer Anzahlungsbürgschaft einer EU-Bank, 60 Prozent gegen Versandnachweis und Werkszeugnis, 10 Prozent gegen Abnahmeprotokoll nach Inbetriebnahme mit 30 Tagen [[zahlungsziel]]. Die Bürgschaftskosten von 1,2 Prozent (281 EUR) trägt der Lieferant — das Restausfallrisiko sinkt von 78.000 EUR auf null in den ersten 11 Wochen.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der erste Fehler liegt im Verzicht auf Anzahlungsbürgschaft: Wer 100-Prozent-Vorkasse ohne Sicherheit leistet, hat im Insolvenzfall eine ungesicherte Insolvenzforderung mit typischen Quoten unter 5 Prozent. Der zweite Fehler ist die fehlende Verknüpfung mit Liefermeilensteinen — pauschale "Vorkasse zum Auftragsbeginn" ohne Eskalationsrechte bei Lieferverzug ist eine reine Vorfinanzierung der Lieferantenliquidität ohne Gegenleistung. Der dritte Fehler ist die Wiederholung: Wenn ein Lieferant beim zweiten und dritten Auftrag erneut Vorkasse verlangt, obwohl die ersten Aufträge reibungslos liefen, ist das ein klarer Hinweis auf Liquiditätsprobleme und sollte als Risikosignal in [[lieferantenausfallrisiko]]-Bewertung einfließen. In Verhandlungen lässt sich häufig eine Reduktion auf 20 bis 30 Prozent Anzahlung erreichen, im Gegenzug für verkürztes [[zahlungsziel]] auf den Restbetrag oder die Übernahme der Bürgschaftskosten durch den Käufer.

Verwandte Begriffe

Vorkasse ist eine von mehreren [[zahlungsbedingungen]] und steht am risikoreichen Ende des Spektrums, gegenüber offenem [[zahlungsziel]] mit [[skonto]] oder bankvermittelten Verfahren wie [[dokumenteninkasso]] und [[akkreditiv]]. Die Risikobeurteilung stützt sich auf [[bonitaetspruefung]], [[insolvenzrisiko-lieferant]] und das übergreifende [[lieferantenrisikomanagement]]. Als Sicherungsinstrument ist die [[buergschaft]] unverzichtbar, in internationalen Transaktionen ergänzt durch [[swift-zahlung]]-Abwicklungswege und [[waehrungsrisiko]]-Hedging.

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