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Auditcheckliste

Auditcheckliste

Die Auditcheckliste ist das strukturierte Frage- und Bewertungsdokument, mit dem Auditoren ein Lieferantenaudit nach VDA 6.3, IATF 16949 oder ISO 19011 systematisch durchführen. Sie übersetzt abstrakte Normanforderungen in konkret prüfbare Fragen pro Prozessschritt und liefert eine einheitliche Bewertungsbasis über alle Standorte und Auditoren hinweg.

Detaillierte Erklärung

Eine Auditcheckliste besteht aus drei Schichten. Die oberste Schicht ist der Auditrahmen: Welche Norm (VDA 6.3 Prozessaudit, VDA 6.5 Produktaudit, IATF 16949 §9.2.2.2 internes Audit oder ISO 17021 Zertifizierungsaudit), welche Auditart (System, Prozess, Produkt) und welcher Geltungsbereich. Die mittlere Schicht ist die Fragenstruktur. Bei VDA 6.3 sind das die Elemente P1 (Potenzialanalyse) bis P7 (Kundenbetreuung), bei IATF 16949 die Klauseln 4 bis 10. Die unterste Schicht sind die konkreten Einzelfragen mit Nachweisanforderung, Bewertung (0/4/6/8/10 Punkte bei VDA 6.3) und Bemerkungsfeld.

Eine professionelle Auditcheckliste enthält pro Frage immer drei Felder: Anforderung (Was wird verlangt?), Nachweis (Welches Dokument oder welche Beobachtung belegt Erfüllung?) und Bewertung mit Begründung. Ohne Nachweisfeld degeneriert die Checkliste zur Meinungsabfrage. Bewertungsschema bei VDA 6.3: 10 = volle Erfüllung, 8 = überwiegende Erfüllung, 6 = teilweise mit Risiko, 4 = unzureichend, 0 = nicht erfüllt. Aus den Einzelbewertungen entsteht die Elementbewertung (EP), aus den Elementen die Gesamtbewertung (GP): A ≥ 90 %, B 80-89 %, C < 80 %.

Wichtig: Die Checkliste muss vor dem Audit auf den konkreten Lieferanten zugeschnitten werden. Ein Tier-1-Schmiedebetrieb für sicherheitskritische Fahrwerksteile braucht andere Tiefenfragen als ein Tier-2-Stanzwerk für Karosserieanbauteile. Die Vorbereitung dauert bei einem ersten Vor-Ort-Audit typisch 4-6 Stunden, bei Folgeaudits 1-2 Stunden. Generische Standardchecklisten aus dem Internet liefern oberflächliche Audits und überzeugen weder Kunden noch Auditees.

Moderne Auditchecklisten sind digital, versioniert und mit der Lieferantenakte verknüpft. Foto-, Mess- und Dokumenten-Anhänge gehören direkt an die Frage. Excel-Listen ohne Versionierung sind 2026 nicht mehr revisionssicher.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein süddeutscher Tier-1-Automobilzulieferer (650 Mitarbeitende, 145 Mio. EUR Umsatz, Sitz Stuttgart) plant ein VDA 6.3 Prozessaudit bei einem polnischen Zerspaner für Getriebewellen. Vertragsvolumen 2,8 Mio. EUR p.a., PPAP-Status Level 3, letzte Reklamationsquote 1.450 ppm, Trend steigend. Auditgrund: Vorqualifikation für ein neues Plattformprojekt mit Anlauf Q3/2026 und 4,2 Mio. EUR Jahresvolumen.

Die Lead-Auditorin (zertifiziert nach VDA 6.3 Auditor, 12 Jahre Erfahrung) baut die Auditcheckliste in drei Schritten. Schritt 1: Sie zieht aus dem Auditprogramm den Standardrahmen VDA 6.3 P1-P7, 158 Basisfragen. Schritt 2: Sie fügt 22 produktspezifische Tiefenfragen ein – Rundlaufmessung Spindel, SPC-Daten der letzten 90 Tage, Kalibrierscheine der Messmittel, Werkstoffzeugnisse 3.1 EN 10204 für die letzten drei Chargen. Schritt 3: Sie ergänzt aus der Reklamationshistorie sieben Fokusfragen zur Spankontrolle, da 64 % der Reklamationen Spaneinschluss betrafen.

Vor Ort werden über zwei Tage 187 Einzelfragen geprüft. Beobachtung an der CNC-Drehmaschine 4: Spankontrolle erfolgt durch Sichtprüfung statt durch dokumentierte Stichprobenmessung. In der Checkliste Eintrag bei P5.3.4: Bewertung 4 Punkte, Nachweis fehlt, Foto angehängt, Major-Finding markiert. Element P5 fällt auf 72 %, Gesamtbewertung B mit Auflage. Konsequenz: Bedingte Freigabe, 8D-Bericht zur Spankontrolle binnen 30 Tagen, Re-Audit der Maßnahmen nach 90 Tagen. Auditcheckliste, Fotos und 8D-Verlauf werden im Lieferantendossier archiviert und bilden die Bewertungsgrundlage für die nächste Scorecard.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Häufigster Fehler: Standardcheckliste ohne produktspezifische Anpassung. Ergebnis sind Audits, die formal sauber aussehen, die echten Risiken aber verfehlen. Zweiter Klassiker: Bewertungen ohne dokumentierten Nachweis. Wer 10 Punkte vergibt, muss benennen können, welches Dokument er gesehen hat – sonst ist die Bewertung im Streitfall wertlos. Dritter Fehler: Fragen, die nur mit Ja/Nein beantwortet werden können. VDA 6.3 verlangt Begründungstiefe, nicht Klickabfragen.

Bei der Auditankündigung gilt im Q-Vertrag typisch 5-10 Arbeitstage Vorankündigung, bei begründetem Verdacht (Major-Findings, Kundenreklamation OEM) unangekündigt. Die Checkliste wird in der Regel nicht vorab geteilt – das reduziert Vorbereitungstheater beim Auditee. Wer die Checkliste vorher schickt, prüft Vorbereitung, nicht Realität.

Verhandlungskontext bei Findings: Major-Finding = Auflage mit Termin, Minor-Finding = Hinweis ohne Termin. Wichtig ist die saubere Klassifikation in der Checkliste, weil daraus rechtliche Konsequenzen folgen. Ein Major-Finding bei einem sicherheitskritischen Teil kann den OEM-Status auf Yellow setzen und Schedule-Adherence-Risiken auslösen. Im Verhandlungsgespräch zur Maßnahmenvereinbarung ist die Checkliste das objektive Referenzdokument – sie verhindert, dass aus Beziehungsdruck Findings nachträglich verwässert werden.

Mittelstandspraxis: Eine Checkliste muss zur Auditdauer passen. Ein 1,5-Tages-Audit verträgt 150-200 Fragen, nicht 400. Wer zu viele Fragen ansetzt, prüft alles oberflächlich statt das Risiko fokussiert.

Ein unterschätzter Aspekt ist die Wiederverwendbarkeit der Checkliste über mehrere Audits. Wenn die Checkliste pro Lieferant individuell angepasst wird, muss die Basisstruktur (P1-P7 Elemente bei VDA 6.3, Klauseln bei IATF) stabil bleiben, damit Vergleichbarkeit und Trendanalyse möglich sind. Die produktspezifischen Tiefenfragen werden als Anhang oder Sublayer ergänzt, nicht in die Basisliste integriert. Diese Trennung erlaubt Lieferanten-Benchmarking über die Zeit und über mehrere Lieferanten desselben Warenkorbs.

Letzter Punkt: Die Checkliste ist ein lebendes Dokument. Nach jedem Audit fließen Lessons Learned (verbesserte Fragen, präzisierte Nachweisanforderungen, ergänzte Tiefenfragen aus aktuellen Reklamationen) zurück in die Master-Checkliste. Wer die Checkliste über fünf Jahre unverändert lässt, prüft veraltete Risiken. Best Practice ist ein halbjährliches Review der Master-Checklisten durch das Lieferantenqualitätsteam, koordiniert mit dem Auditprogramm-Verantwortlichen.

Verwandte Begriffe

  • [[lieferantenaudit]]
  • [[prozessaudit]]
  • [[vda-6-3]]
  • [[auditplan]]
  • [[auditbericht]]

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