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Procari Lexikon Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD
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Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD (EU-Richtlinie 2022/2464/EU) ersetzt die bisherige NFRD und verpflichtet eine deutlich größere Zahl von Unternehmen, strukturierte Nachhaltigkeitsberichte nach den EFRAG-Berichtsstandards (ESRS) zu veröffentlichen. Für den Einkauf bedeutet das: Lieferkettendaten werden zur Bilanzpflicht, und Lieferanten geraten unter wachsenden Reportingdruck.

Detaillierte Erklärung

Die CSRD trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt:

  • Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen — börsennotierte Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
  • Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026): Alle anderen großen Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Millionen Euro Bilanzsumme oder mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz.
  • Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027): Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie konzerninterne Captive-Versicherer.
  • Ab Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029): Drittlandsunternehmen mit einer EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.

EFRAG-Berichtsstandards (ESRS)

Die inhaltlichen Anforderungen definieren die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erarbeitet vom European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die zwölf delegierten ESRS umfassen:

  • Quer-Standards: ESRS 1 (allgemeine Anforderungen), ESRS 2 (allgemeine Angaben)
  • Umwelt: ESRS E1 (Klimawandel), E2 (Umweltverschmutzung), E3 (Wasser), E4 (Biodiversität), E5 (Ressourcennutzung)
  • Soziales: ESRS S1 (eigene Belegschaft), S2 (Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette), S3 (betroffene Gemeinschaften), S4 (Verbraucher und Endnutzer)
  • Governance: ESRS G1 (Unternehmensführung)

Für den Einkauf besonders relevant ist ESRS S2, der Angaben zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Umweltauswirkungen bei Lieferanten verlangt — direkt verknüpft mit den [[menschenrechte-in-der-lieferkette]]-Anforderungen der [[corporate-sustainability-due-diligence-directive]].

Doppelte Wesentlichkeit

Ein Kernkonzept der CSRD: Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven bewerten. Erstens, welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sich finanziell auf das Unternehmen auswirken (finanzielle Wesentlichkeit). Zweitens, welche Auswirkungen das Unternehmen auf Mensch und Umwelt hat (Auswirkungswesentlichkeit). Nur wesentliche Themen sind berichtspflichtig — aber die Wesentlichkeitsanalyse selbst muss offengelegt werden.

Prüfpflicht und Digitalisierung

Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD müssen von einem akkreditierten Prüfer mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) testiert werden. Ab 2028 ist eine hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) geplant. Zudem müssen die Berichte im European Single Electronic Format (ESEF) in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden — Grundlage für automatisierte Auswertungen durch Banken, Ratingagenturen und Einkäufer.

Verhältnis zur CSDDD

CSRD und [[corporate-sustainability-due-diligence-directive]] sind komplementär: Die CSDDD definiert, was ein Unternehmen tun muss (Sorgfaltspflichten). Die CSRD definiert, was es darüber berichten muss. Wer die CSDDD korrekt umsetzt, hat in der Regel die Datenbasis für die CSRD-Berichterstattung.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein mittelständischer Maschinenbauer in Baden-Württemberg mit 280 Mitarbeitenden und 55 Millionen Euro Umsatz fällt ab dem Geschäftsjahr 2025 unter die CSRD. Der Einkäufer erhält vom CFO den Auftrag, die Lieferkettendaten für ESRS S2 und E1 zu erheben.

Für ESRS E1 (Klimawandel) muss der Einkäufer [[scope-3-emissionen]] aus eingekauften Gütern und Dienstleistungen (Scope 3, Kategorie 1) quantifizieren. Er fragt 40 Schlüssellieferanten nach Produktdaten-CO2e-Werten an. Zwei Drittel können keine belastbaren Zahlen liefern und verwenden Branchendurchschnittswerte aus der Ecoinvent-Datenbank als Fallback.

Für ESRS S2 dokumentiert der Einkäufer die bestehenden Lieferantenaudits und ergänzt den [[lieferantenkodex]] um eine CSRD-konforme Selbstauskunftspflicht. Die Ergebnisse fließen in den Jahresabschluss 2025 ein, der erstmals einen geprüften Nachhaltigkeitsteil enthält.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Fehler 1: CSRD als reines Finanz-/Compliance-Projekt behandeln
ESRS S2 und E1 sind ohne valide Einkaufsdaten nicht erfüllbar. Unternehmen, die Einkauf erst spät einbinden, stehen 6 Monate vor dem Berichtstermin vor leeren Datenfeldern. Einkaufsleiter sollten frühzeitig als Co-Owner der CSRD-Wesentlichkeitsanalyse auftreten.

Fehler 2: Wesentlichkeitsanalyse delegieren
Die doppelte Wesentlichkeit erfordert Stakeholder-Input — auch von Lieferanten. Wer die Analyse nur intern durchführt, riskiert bei der Prüfung Nachfragen zur Methodik und fehlende externe Evidenz.

Fehler 3: Branchendurchschnittswerte als Dauerlösung akzeptieren
Branchenwerte sind ein zulässiger Einstieg, aber keine belastbare Grundlage für mehrjährige Trends. Lieferanten, die keine primären Emissionsdaten liefern können, stellen mittelfristig ein Beschaffungsrisiko dar — Alternativen sollten systematisch evaluiert werden.

Verhandlungskontext
CSRD-Berichtspflichten schaffen eine neue Verhandlungsasymmetrie: Lieferanten mit lückenloser ESG-Datentransparenz (zertifizierte Emissionsdaten, SEDEX-Mitgliedschaft, SMETA-Audit) werden bevorzugt — nicht aus ethischen Gründen allein, sondern weil sie den Reportingaufwand beim Abnehmer senken. Dieser Datenwert lässt sich in Konditionenverhandlungen explizit machen.

Verwandte Begriffe

  • [[nachhaltigkeitsbericht]] — das Ergebnis der CSRD-Berichtspflicht
  • [[corporate-sustainability-due-diligence-directive]] — komplementäre EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten
  • [[esg-kriterien-im-einkauf]] — operationalisierte Anforderungen an Lieferanten
  • [[scope-3-emissionen]] — zentrale Datenkategorie für ESRS E1
  • [[co2e]] — Maßeinheit für klimabezogene ESRS-Angaben
  • [[nachhaltiger-einkauf]] — strategischer Rahmen für CSRD-konforme Beschaffung
  • [[lksg]] — deutsches Parallelgesetz mit Überschneidungen bei ESRS S2

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