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Procari Lexikon CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
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CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

CSDDD bezeichnet die EU-Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Sie zwingt große europäische und drittstaatliche Konzerne dazu, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt entlang der Aktivitätskette zu identifizieren, zu verhindern und abzustellen.

Detaillierte Erklärung

Die Richtlinie (EU) 2024/1760 wurde am 13. Juni 2024 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Vorschriften bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu übertragen. Die ursprünglich engere Frist wurde durch das sogenannte Omnibus-I-Paket der EU-Kommission vom April 2025 um ein Jahr verschoben, das die Sorgfaltspflichten gemeinsam mit der CSRD und der EU-Taxonomie reformiert. Die finale Änderungsrichtlinie 2026/470 vom 24. Februar 2026 setzte die neue Zeitachse rechtsverbindlich in Kraft.

Inhaltlich verlangt die CSDDD von Unternehmen einen risikobasierten Sorgfaltsprozess, der an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausgerichtet ist. Pflichtbestandteile sind die Integration der Sorgfalt in Unternehmensrichtlinien, die Identifikation tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdemechanismus, öffentliche Kommunikation und ein Klimatransitionsplan im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens.

Der Anwendungsbereich erfasst nach dem geänderten Zeitplan ab 26. Juli 2027 zunächst Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz, ab 2028 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen Euro Umsatz, ab 2029 schließlich die Schwelle von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Verstöße können mit Bußgeldern von mindestens 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes geahndet werden, wobei die zivilrechtliche Haftung im Zuge des Omnibus-Pakets entharmonisiert wurde.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein deutscher Maschinenbauer aus Baden-Württemberg mit 1.400 Beschäftigten und 520 Millionen Euro Jahresumsatz fällt ab 2029 unter die CSDDD. Der Einkauf bezieht jährlich Stahlguss-Komponenten im Volumen von 38 Millionen Euro von einem türkischen Gießereiwerk. Im CSDDD-Risikoassessment identifiziert das Lieferantenmanagement drei kritische Risikofelder: Überstunden über 60 Stunden pro Woche, fehlender Atemschutz an drei Kupolöfen sowie eine Abwasserkennzahl von 480 Milligramm Schwermetallen pro Liter, die das türkische Limit von 200 Milligramm übersteigt.

Die Einkaufsleitung entwickelt mit dem Lieferanten einen Präventionsplan über 18 Monate. Investitionen von 1,2 Millionen Euro in eine Abwasseraufbereitungsanlage werden zu 35 Prozent vom Maschinenbauer cofinanziert, im Gegenzug verlängert sich der Rahmenvertrag von drei auf fünf Jahre. Die Stundenzahl wird auf maximal 48 Wochenstunden reduziert, dokumentiert über ein digitales Zeitsystem mit monatlichem Audit-Bericht. Diese Maßnahmen werden im jährlichen CSDDD-Bericht dokumentiert und fließen in das Lieferantenrating mit einer Gewichtung von 22 Prozent ein.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Ein häufiger Irrtum besteht darin, die CSDDD ausschließlich auf direkte Lieferanten der Tier-1-Ebene zu beziehen. Tatsächlich erstreckt sich der Sorgfaltskreis auf die gesamte Aktivitätskette einschließlich vorgelagerter Rohstoffextraktion, sofern dort konkrete Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen. Wer das Risikoassessment auf Tier-1 begrenzt, verfehlt die gesetzliche Schwelle.

Ein zweiter Fehler ist die reflexhafte Trennung von einem Lieferanten beim ersten Verstoß. Die CSDDD verlangt zunächst einen Präventions- oder Abhilfeprozess. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung ist erst zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind und der Verstoß schwerwiegend bleibt. Im Verhandlungskontext gilt: Sorgfaltspflichten lassen sich nicht per AGB-Klausel auf den Lieferanten abwälzen, denn die Verantwortung für den Sorgfaltsprozess bleibt beim importierenden Unternehmen.

Verwandte Begriffe

Die CSDDD ergänzt das nationale [[lieferkettensorgfaltspflichtengesetz]] und steht in inhaltlichem Bezug zur Berichtspflicht nach [[csrd]]. Operativ stützen sich Einkaufsabteilungen auf [[lieferantenbewertung]] und Auditverfahren wie [[sedex-smeta-audit]], um die Sorgfaltspflichten nachweisbar zu erfüllen.

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