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Procari Lexikon EU-Konfliktmineralienverordnung
Einkaufslexikon

EU-Konfliktmineralienverordnung

EU-Konfliktmineralienverordnung

Die EU-Konfliktmineralienverordnung, formell Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.05.2017, verpflichtet Unionsimporteure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach OECD-Standard. Sie ist seit dem 01.01.2021 vollumfänglich anwendbar und betrifft im DACH-Einkauf jeden Hersteller, der diese Metalle direkt aus Drittländern in die EU einführt oder über Tier-1-Importeure bezieht.

Detaillierte Erklärung

Die Verordnung adressiert Unionsimporteure von Mineralien und Metallen mit den Zollcodes in Anhang I. Die Pflichten greifen ab definierten Mengenschwellen: 100 Tonnen pro Jahr für Zinnerze und Wolframerze, 5 Tonnen für Tantalerze, 100 Kilogramm für Goldlegierungen, 100 Tonnen für Wolfram in Pulverform und entsprechende Stufen für Halbzeuge. Wer diese Schwellen überschreitet, muss ein Managementsystem nach Anhang II der OECD-Sorgfaltspflichten Guidance einrichten, jährlich Risikoidentifikation und -minderung dokumentieren, ein unabhängiges Drittpartei-Audit durchführen lassen und einen öffentlichen Bericht über die Konzern-Webseite veröffentlichen. Zuständige Behörde in Deutschland ist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) im Geschäftsbereich der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), in Österreich das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, in der Schweiz greift seit 2022 ein analoges Regime über Art. 964j OR und die VSoTr (Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit). Bußgelder reichen in Deutschland bis 500.000 EUR pro Verstoß.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein nordrhein-westfälischer Sondermaschinenbauer mit 380 Mitarbeitern importiert direkt aus Indien jährlich 142 Tonnen Wolframcarbid-Pulver für die Werkzeugfertigung im Wert von 4,8 Mio. EUR. Damit liegt er über dem 100-Tonnen-Schwellenwert der Verordnung. Der Einkauf richtet 2024 ein Konfliktmineralien-Managementsystem ein, beauftragt eine TÜV-Süd-Auditstelle für 18.500 EUR mit dem Erstaudit, beschafft CMRT-Berichte aller drei indischen Lieferanten und veröffentlicht den ersten öffentlichen Bericht im Mai 2025 auf der Unternehmenswebseite. Der jährliche Folgeaufwand wird intern auf 22.000 EUR Audit plus 12 Personentage Verwaltung kalkuliert.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Drei Fehler treten regelmäßig auf. Erstens unterschätzen Einkäufer den Importeursbegriff; bereits der Bezug über einen EU-Zwischenhändler kann den Status verlagern, weshalb Verträge die zollrechtliche Importeursrolle eindeutig benennen müssen. Zweitens wird die Schwellenprüfung pro Zollcode statt aggregiert vorgenommen, was zu falscher Befreiung führt. Drittens fehlt der öffentliche Bericht; die Verordnung verlangt eine Zusammenfassung in einer Amtssprache der EU, nicht nur englisch. Verhandlungstaktisch sollte der Lieferant vertraglich verpflichtet werden, jährlich ein aktuelles CMRT inklusive RMAP-konformer Schmelzhütten zu liefern und Änderungen binnen 30 Tagen zu melden.

Verwandte Begriffe

[[konfliktmineralien]], [[sorgfaltspflicht-lieferkette]], [[bafa-berichtspflicht-lksg]], [[esg-kriterien-einkauf]], [[code-of-conduct-lieferanten]]

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