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Procari Lexikon Incoterm CIP (Carriage and Insurance Paid To)
Einkaufslexikon

Incoterm CIP (Carriage and Insurance Paid To)

Incoterm CIP (Carriage and Insurance Paid To)

CIP ist die einzige multimodale Klausel der Incoterms 2020, die dem Verkäufer eine umfassende Mindestversicherung nach Klausel A der Institute Cargo Clauses vorschreibt, gedeckt zu 110 Prozent des Warenwertes. Mit der Reform 2020 hob die ICC das Deckungsniveau gegenüber Incoterms 2010 deutlich an und schloss damit eine wesentliche Schutzlücke für Käufer.

Detaillierte Erklärung

Carriage and Insurance Paid To wurde mit den Incoterms 2020 (ICC Publication No. 723E, gültig seit 1. Januar 2020) inhaltlich aufgewertet. Während CIP unter Incoterms 2010 lediglich eine Mindestdeckung nach Klausel C verlangte, also eine reine Grundgefahrenversicherung, fordert die Fassung 2020 zwingend eine Allgefahrendeckung nach Klausel A der Institute Cargo Clauses, ausgegeben durch die International Underwriting Association of London. Die Versicherungssumme muss mindestens 110 Prozent des Vertragswertes der Ware betragen, lautend auf die im Vertrag vereinbarte Währung.

Strukturell entspricht CIP der CPT-Klausel: Der Verkäufer schliesst den Hauptbeförderungsvertrag, trägt die Frachtkosten und übernimmt die Ausfuhrabfertigung. Der Risikoübergang erfolgt mit Übergabe an den ersten Frachtführer, nicht erst am Bestimmungsort. Anders als bei CPT muss der Verkäufer jedoch eine Transportversicherung zugunsten des Käufers abschliessen, die alle Transportabschnitte vom Versand bis zum benannten Zielort einschliesst.

Die Klausel A der Institute Cargo Clauses (in der Fassung 2009, ICC-A 1.1.09) deckt nahezu alle Transportgefahren ab, mit Ausnahme von Krieg, Streik, Eigenfehler des Versicherten, übliche Leckage und Verzögerungsschäden. Die Schwesterklausel CIF gilt ausschliesslich für See- und Binnenschifffahrt, behält aber bewusst die niedrigere Klausel C als Standard, was eine bewusste Asymmetrie der ICC zwischen Industrie- und Rohstofftransporten widerspiegelt. CIP ist für alle Verkehrsträger und multimodale Transporte einsetzbar.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein österreichischer Pharma-Logistiker bestellt bei einem südkoreanischen Hersteller temperaturgeführte Wirkstoffbehälter im Wert von 268.000 Euro. Vereinbarung: "CIP Werk Linz, Incoterms 2020". Der Hersteller beauftragt eine Luftfracht-Spedition ab Incheon nach München, anschliessend LKW-Transport nach Linz, Frachtkosten gesamt 14.200 Euro.

Da CIP eine Mindestversicherung von 110 Prozent vorschreibt, muss der Verkäufer eine Police über 294.800 Euro (268.000 mal 1,10) nach Klausel A abschliessen. Die Prämie liegt bei einem Risikoaufschlag von 0,28 Prozent bei rund 825 Euro. Während des Transports werden vier Behälter im Frachtzentrum München durch einen Gabelstaplerunfall beschädigt, Schaden 19.700 Euro. Die Allgefahrendeckung der Klausel A reguliert den Schaden, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von typischerweise 250 bis 500 Euro. Hätte der Vertrag noch unter Incoterms 2010 mit Klausel-C-Deckung bestanden, wäre der Gabelstaplerunfall als nicht-namentlich aufgeführte Gefahr nicht gedeckt gewesen, der Käufer hätte den vollen Schaden tragen müssen.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der erste Standardfehler: Einkäufer verlangen "CIP" und meinen damit die alte Klausel-C-Logik, wodurch die Versicherung im Schadensfall nicht greift wie erwartet. Bei Vertragsabschluss muss der Verweis auf "Incoterms 2020" explizit erfolgen, sonst gelten gegebenenfalls noch die Incoterms 2010. Zweitens unterschätzen Käufer die Pflicht des Verkäufers, die Police und Versicherungspolizze auszuhändigen, was Einkäufer aktiv anfordern müssen, um im Schadensfall die Direktansprüche durchzusetzen. Drittens wird oft die Selbstbeteiligung der Police übersehen, die bei höherwertigen Sendungen schnell vierstellig wird.

Verhandlungstaktisch ist CIP für den Käufer attraktiv, wenn er keine eigene Transportversicherung hat oder wenn der Verkäufer durch grosse Volumina bei Versicherern bessere Konditionen erhält. Beim Risikoübergang am ersten Frachtführer im Land des Verkäufers ist der Käufer dennoch der wirtschaftlich Geschädigte, weshalb die korrekte Begünstigung in der Police entscheidend ist. Die zusätzlichen Kosten der Klausel-A-Deckung gegenüber Klausel C liegen typischerweise bei 0,15 bis 0,25 Prozent des Warenwertes und sind angesichts der erweiterten Risikodeckung praktisch immer wirtschaftlich. Laut Erhebungen des BME aus 2024 nutzen 41 Prozent der DACH-Industrieeinkäufer CIP für hochwertige Asien-Importe.

Verwandte Begriffe

Die Klausel ohne Versicherungspflicht ist [[incoterm-cpt]], das Pendant für Seetransporte mit reduzierter Versicherung [[incoterm-cif]]. Wird die Ware ohne Hauptlauf-Pflicht des Verkäufers übergeben, gilt [[incoterm-fca]]. Bei reiner Anlieferung ohne Versicherung greift [[incoterm-dap]], bei Anlieferung mit Entladung [[incoterm-dpu]]. Die Maximalpflicht ist [[incoterm-ddp]], die Seefracht ohne Versicherung [[incoterm-cfr]]. Bei Frachtdokumenten siehe [[cmr-frachtbrief]] für Strasse, [[bill-of-lading]] für See und [[air-waybill]] für Luftfracht. Liegezeitkosten siehe [[demurrage]] und [[detention]].

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