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Procari Lexikon Incoterm DAP (Delivered At Place)
Einkaufslexikon

Incoterm DAP (Delivered At Place)

Incoterm DAP (Delivered At Place)

DAP ist die meistgenutzte D-Klausel der Incoterms 2020 im DACH-Raum: Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit am benannten Bestimmungsort, trägt alle Transportkosten und Risiken bis dorthin, der Käufer übernimmt jedoch Entladung und Einfuhrabfertigung. Genau diese Aufteilung macht DAP zur pragmatischen Standardlösung für innereuropäische und EU-Drittland-Sendungen.

Detaillierte Erklärung

Delivered At Place ist eine multimodale Klausel der Incoterms 2020 (ICC Publication No. 723E, in Kraft seit 1. Januar 2020) und ersetzte zusammen mit DPU die ältere DAT-Klausel. Im Aufbau der elf Klauseln gehört DAP zu den D-Klauseln (Delivered), bei denen der Verkäufer die Ware physisch bis zum Bestimmungsland bringt, im Gegensatz zu C-Klauseln, bei denen der Risikoübergang bereits im Versandland stattfindet.

Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten und Risiken bis zum benannten Bestimmungsort einschliesslich Hauptlauf, Vorlauf und Nachlauf. Er muss die Ware "entladebereit auf dem ankommenden Beförderungsmittel" zur Verfügung stellen, das heisst, der LKW oder Container steht bereit, ist aber noch nicht abgeladen. Der Käufer ist verpflichtet, die Entladung selbst zu organisieren und zu bezahlen, und er trägt das Risiko der Entladung sowie alle nachgelagerten Schritte.

Die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland obliegt vollständig dem Käufer, einschliesslich Importzoll, Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland 19 Prozent, Österreich 20 Prozent, Schweiz 8,1 Prozent ab 2024) und etwaiger Verbrauchssteuern. Wenn der Verkäufer die Importzollabwicklung übernehmen will, muss DDP gewählt werden, nicht DAP. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Bereitstellung am Bestimmungsort, vor der Entladung. Damit ist DAP für jede Verkehrsart geeignet, von Strasse über Bahn und Luft bis hin zur Binnenschifffahrt, und besonders praktisch für Containertransporte und kombinierte Verkehre.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Schweizer Hersteller von Werkzeugmaschinen bestellt bei einem polnischen Zulieferer Stahlguss-Komponenten im Wert von 87.400 Euro. Vereinbarung: "DAP Werk Winterthur, Tor 7, Incoterms 2020". Der polnische Lieferant trägt LKW-Transport, polnische Ausfuhrabfertigung sowie das Transportrisiko über die EU-Schweiz-Grenze.

Am 22. April trifft der LKW um 09:40 Uhr am Tor 7 in Winterthur ein. Sobald das Fahrzeug entladebereit positioniert ist, erfolgt der Gefahrenübergang. Die Schweizer Einkaufsabteilung muss nun die Importverzollung in Eigenregie durchführen, inklusive Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent (rund 7.080 Euro), Verzollungsgebühren der eigenen Spedition (etwa 240 Euro) und gegebenenfalls Industriezoll. Der Werksmitarbeiter mit dem Stapler entlädt die acht Paletten, dabei wird eine Palette beschädigt, Schaden 4.800 Euro. Da der Risikoübergang bereits mit Bereitstellung erfolgte, trägt der Käufer den Entladeschaden, nicht der polnische Lieferant. Hätte der Käufer DPU vereinbart, läge das Entladerisiko beim Verkäufer.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der erste typische Fehler ist die Verwechslung mit DDP: Bei DAP zahlt der Verkäufer keine Einfuhrabgaben, viele Einkäufer übersehen das und kalkulieren die EUSt nicht ein, was zu Liquiditätsengpässen oder Lieferverzögerungen am Zoll führt. Zweitens wird die Entladepflicht des Käufers regelmässig unterschätzt, gerade bei sperrigen Gütern oder wenn am Bestimmungsort weder Rampe noch Stapler verfügbar sind. Drittens ist die Bezeichnung des Bestimmungsortes oft zu unscharf: "DAP Hamburg" reicht nicht, korrekt ist "DAP Hamburg, Werk Stellingen, Tor 3, Strassenadresse XY".

Verhandlungstechnisch ist DAP für Käufer mit eigener Verzollungs-Infrastruktur und Entladekapazitäten attraktiv, weil der Lieferant das Transportrisiko trägt, der Käufer aber die EUSt im Vorsteuerabzug zurückholen kann. Im Aussenhandel mit Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich (seit Brexit 2021) ist DAP der pragmatische Mittelweg zwischen DDP (Verkäufer-Risiko bei Drittlandseinfuhr) und FCA (Käufer-Risiko bereits beim Frachtführer). Laut BME-Logistikbarometer 2024 nutzen rund 38 Prozent der DACH-Industrieeinkäufer DAP für Importe aus EU-Nachbarländern. Der Verkäufer sollte eine eigene Transportversicherung abschliessen, da er bis zum Bestimmungsort risikotragend ist.

Verwandte Begriffe

Die Klausel mit zusätzlicher Entladung durch den Verkäufer ist [[incoterm-dpu]], die mit voller Importzollabfertigung [[incoterm-ddp]]. Bei Hauptlauf-Bezahlung ohne Risikoübergang am Zielort siehe [[incoterm-cpt]] und [[incoterm-cip]]. Reine Verkäufer-Übergabe an den Frachtführer im Versandland regelt [[incoterm-fca]]. Seebezogene Klauseln sind [[incoterm-cfr]], [[incoterm-cif]] sowie [[incoterm-fas]]. Frachtdokumente siehe [[cmr-frachtbrief]], [[bill-of-lading]], [[air-waybill]]. Bei Verzögerungen siehe [[demurrage]] und [[detention]] sowie zur Termintreue die [[carrier-performance]].

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