Incoterm EXW (Ab Werk)
Incoterm EXW (Ab Werk)
Wer in der Bestellung Incoterm EXW stehen lässt, kauft zwar billig — übernimmt aber sämtliche Risiken vom Werkstor des Lieferanten bis zur Empfangsstelle. Verladung, Ausfuhrzoll und Hauptlauf gehen vollständig zulasten des Käufers, was im internationalen Geschäft selten gewollt ist.
Detaillierte Erklärung
EXW (Ex Works / Ab Werk) ist eine der elf Klauseln der von der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris herausgegebenen Incoterms-Regeln. Maßgebliche Fassung ist Incoterms 2020, in Kraft seit dem 1. Januar 2020. Die Klausel beschreibt die geringste Verpflichtung des Verkäufers überhaupt: Er stellt die Ware lediglich am benannten Ort — typischerweise Lager oder Werk — bereit, in einem Zustand, der zur Abholung fertig verpackt ist. Verladung auf das vom Käufer benannte Beförderungsmittel, Ausfuhranmeldung im Land des Verkäufers, Hauptlauf, Versicherung, Einfuhrverzollung im Bestimmungsland sowie sämtliche Inland-Zustellungskosten trägt der Käufer. EXW gehört zu den Multimodal-Klauseln und ist somit für alle Transportarten zugelassen, von der LKW-Sendung bis zum Container über See. Die ICC und IHK weisen seit Jahren ausdrücklich auf das Verladerisiko hin: Sobald der Verkäufer die Ware verlädt, geschieht dies de jure bereits auf Risiko des Käufers, ohne dass der Käufer am Werkstor präsent wäre. Die offizielle Empfehlung der ICC und der deutschen Industrie- und Handelskammern lautet daher, im internationalen Handel statt EXW besser FCA (Free Carrier) zu vereinbaren — bei FCA übernimmt der Verkäufer Verladung und Ausfuhrformalitäten, der Käufer beginnt sein Risiko erst beim Übernahmepunkt durch den Frachtführer. EXW eignet sich für Inlandsgeschäfte, einfache Werksabholungen oder Streckengeschäfte unter eingespielten Partnern.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein deutscher Maschinenbauer beschafft 12 elektrische Antriebe von einem italienischen Zulieferer in Mailand zu 4.800 EUR pro Stück, vereinbart "EXW Mailand Incoterms 2020". Die Käuferseite beauftragt einen Spediteur, der die Sendung am Werk Mailand abholt; Frachtkosten 740 EUR, italienische Ausfuhranmeldung 95 EUR, Transportversicherung 0,3 % des Warenwerts (rund 173 EUR), Verladerisiko trägt der Käufer ab Übergabe Werkstor. Während der Verladung kippt eine Palette, ein Antrieb wird beschädigt — Schadenwert 4.800 EUR. Da bei EXW der Risikoübergang mit Bereitstellung am benannten Ort erfolgt und Verladung formal Käufersache ist, läuft der Schaden über die Transportversicherung des Käufers, nicht über den Verkäufer. Wäre stattdessen FCA Werk Mailand vereinbart worden, hätte der Verkäufer die Verladung und das damit verbundene Risiko getragen — bei vergleichbarem Einkaufspreis.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Drei Fehler dominieren. Erstens: EXW im internationalen Geschäft trotz ICC-Warnung — der Käufer haftet für die Ausfuhranmeldung im fremden Land, was Steuer- und Statistik-Risiken birgt (Mehrwertsteuer-Rückforderung beim Verkäufer). Zweitens: Verladerisiko unterschätzt — bei schwerer Ware (Maschinen, Coils) entstehen Verlade-Schäden überproportional häufig. Drittens: Unklarer "benannter Ort" — "EXW Mailand" ist zu unscharf, korrekt wäre "EXW Via Verdi 12, 20121 Milano, Italy, Incoterms 2020". In Verhandlungen ist FCA die saubere Alternative bei vergleichbarem Preisniveau und sollte im [[rahmenvertrag]] als Standard verankert werden.
Verwandte Begriffe
EXW ist Teil der Familie der [[incoterms]] und steht im engen Kontrast zum [[incoterm-fob]] für Seeverkehre. In der Gesamtkostenbetrachtung wirkt sich EXW über zusätzliche Logistikkosten direkt auf das [[total-cost-of-ownership]] aus. Bei der Vertragsgestaltung gehört die Incoterm-Wahl in die [[aeb-allgemeine-einkaufsbedingungen]].