Incoterm FCA (Free Carrier)
Incoterm FCA (Free Carrier)
Beim Incoterm FCA liefert der Verkäufer die Ware ausfuhrverzollt an einen vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort — entweder am Verkäufer-Werk oder an einem genannten Terminal — und das Risiko geht mit dieser Übergabe auf den Käufer über. Die Klausel ist multimodal anwendbar, gilt also für Straße, Schiene, See, Binnenwasser, Luft und kombinierte Verkehre, und wird von der International Chamber of Commerce (ICC) seit der Fassung Incoterms 2010 ausdrücklich für Containerverkehr empfohlen.
Detaillierte Erklärung
FCA (Free Carrier) wird in der ICC-Publikation Nr. 723E "Incoterms 2020" mit Geltung seit dem 1. Januar 2020 definiert und ist die meistgenutzte Klausel im internationalen B2B-Einkauf, weil sie das gesamte Spektrum vom Werksabgang bis zum Verschiffungshafen abdeckt. Die Klausel kennt zwei Liefer-Varianten, die vertraglich klar zu benennen sind: erstens FCA am Verkäufer-Werk — dort gilt die Lieferung als erfüllt, sobald die Ware ausfuhrverzollt am Werk auf das vom Käufer benannte Transportmittel verladen ist; zweitens FCA an einem benannten anderen Ort, etwa einem Hafen-Terminal oder Cargo-Center, wo die Lieferung als erfüllt gilt, sobald die Ware ausfuhrverzollt am Terminal auf einem ankommenden Transportmittel ungeladen für den Frachtführer bereitgestellt ist. Der Risikoübergang findet exakt in diesem Moment statt; danach trägt der Käufer Hauptlauf-Fracht, Versicherung, Entladung am Zielort, Einfuhrverzollung und Zustellung. Die Incoterms-2020-Fassung führte für FCA die optionale Vereinbarung eines "On-Board-Bills-of-Lading" durch den Frachtführer ein — das löst das vor 2020 weit verbreitete Problem, dass Akkreditive ein Konnossement mit "Shipped on Board"-Vermerk verlangen, das bei FCA an Land aber nicht naturgegeben ausgestellt wird. Anwendbar ist FCA für jede Verkehrsart und jeden Transportmodus; die ICC empfiehlt FCA explizit als Container-Klausel anstelle von FOB, CFR und CIF, weil bei Container-Sendungen die tatsächliche Verladung an Bord intransparent und der Verkäufer dort nicht mehr handlungsfähig ist. In der DACH-Praxis verweisen Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und die DIHK in ihren Vertragsleitfäden auf die ICC-Originalfassung; Kommentarstandard ist Bredow/Seiffert "Incoterms 2020".
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein Automobilzulieferer aus Stuttgart bezieht 12 Container Steckverbinder aus Vietnam zum FCA-Preis von 84.300 USD je Container, Klausel "FCA Cat Lai Terminal Ho Chi Minh City Incoterms 2020". Die Übergabe erfolgt am Container-Terminal Cat Lai durch den Verkäufer an den vom Käufer beauftragten Frachtführer; ab diesem Moment trägt der Käufer Hauptlauf-Seefracht von rund 4.200 USD je Container und See-Versicherung von 0,32 Prozent auf 84.300 USD = 270 USD je Container. Während eines Hafenstaus in Singapur kommt es zu Demurrage-Kosten von 240 USD pro Container und Tag über 4 Tage = 960 USD je Container — diese trägt der Käufer, weil das Risiko bereits in Cat Lai übergegangen ist. Hätte stattdessen FOB Cat Lai gegolten, wäre der Stau-Zeitraum zwischen Terminal-Anlieferung und tatsächlichem "an Bord"-Vermerk eine vertragliche Grauzone gewesen — genau diese Grauzone löst FCA sauber. Die Einfuhrverzollung in Hamburg unter HS 8536 erfolgt durch den Käufer mit 2,3 Prozent Drittlandszoll und 19 Prozent deutscher Einfuhrumsatzsteuer.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Drei Fehler treten in der FCA-Praxis regelmäßig auf. Erstens: FCA wird ohne präzise Ortsangabe vereinbart — "FCA Vietnam" ist unwirksam, korrekt ist die exakte Terminal-Adresse, etwa "FCA Cat Lai Container Terminal Ho Chi Minh City Incoterms 2020". Zweitens: die Verladepflicht je nach Variante wird übersehen — bei FCA Verkäufer-Werk verlädt der Verkäufer auf das ankommende Fahrzeug, bei FCA Drittort gilt die Lieferung als erfüllt mit Bereitstellung auf dem ankommenden Fahrzeug ohne Entladepflicht des Verkäufers. Drittens: das On-Board-Konnossement wird nicht explizit vereinbart — bei Akkreditiv-Geschäften kann das den Zahlungsfluss blockieren; korrekt ist eine Klausel "FCA mit On-Board-B/L-Vermerk" im Vertrag und entsprechende Anweisung an den Frachtführer. In der Verhandlung lohnt FCA insbesondere bei Containerverkehr und multimodalen Transporten — laut BME-Befragungen 2023 nutzten rund 38 Prozent der DACH-Maschinenbauer FCA als Standardklausel im internationalen Container-Einkauf, gegenüber 22 Prozent FOB. Bei Hafenstaus 2021 bis 2024 mit Demurrage-Sätzen zwischen 75 und 320 USD je TEU und Tag konnte die Klauselwahl 4- bis 6-stellige Beträge je Sendung verschieben.
Verwandte Begriffe
FCA gehört zur Familie der [[incoterms]] und ist die multimodale Schwester-Klausel von [[incoterm-fob]], die die ICC für Containerverkehr empfiehlt. Bei Übernahme der Hauptlauffracht durch den Verkäufer kommen [[incoterm-cpt]] und [[incoterm-cip]] in Frage; bei Lieferung am Bestimmungsort [[incoterm-dap]], [[incoterm-dpu]] oder [[incoterm-ddp]]. FCA ist auch die korrekte Wahl als Ersatz für [[incoterm-fas]] bei Container-Sendungen. Die Klauselwahl wirkt direkt auf die [[total-cost-of-ownership]], beeinflusst [[containerlogistik]]-Kosten und ist ein zentraler Hebel im [[multimodaler-transport]] und in der [[transportlogistik]].