Zum Inhalt springen
Procari Lexikon Interne Verrechnungspreise
Einkaufslexikon

Interne Verrechnungspreise

Interne Verrechnungspreise

Interne Verrechnungspreise sind Preise, zu denen rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich verbundene Konzerngesellschaften Lieferungen und Leistungen untereinander abrechnen. Sie steuern die Margenverteilung zwischen Tochtergesellschaften, beeinflussen die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage und sind im grenzüberschreitenden DACH-Mittelstand mit Auslandsbezug zugleich der häufigste Prüfungsschwerpunkt deutscher Betriebsprüfer und ein klassisches Spannungsfeld zwischen Steuer- und Einkaufsabteilung.

Detaillierte Erklärung

Interne Verrechnungspreise regeln, was die deutsche Muttergesellschaft einer polnischen Werkstatt für eine Vorfertigungsstunde berechnet, was die slowakische Vertriebs-GmbH der österreichischen Holding für Engineering-Leistungen zahlt oder zu welchem Preis Halbzeuge zwischen Werken transferiert werden. Rechtsgrundlage im DACH-Raum sind drei Säulen: die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2022 (Transfer Pricing Guidelines, OECD/G20 BEPS), §1 AStG (Außensteuergesetz, Fremdvergleichsgrundsatz) und das BMF-Schreiben vom 6.6.2018 zu Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise.

Der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s-Length-Principle) fordert, dass nahestehende Personen Geschäfte zu denselben Konditionen abrechnen wie unabhängige Dritte. Üblich sind fünf OECD-Methoden: Preisvergleichsmethode (CUP), Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode (Cost-Plus, typischer Aufschlag 5-10 % bei Routinedienstleistern), Transactional Net Margin Method (TNMM) und Profit-Split. Welche Methode passt, hängt vom Funktions- und Risikoprofil ab.

§1 Abs. 3 AStG behandelt Funktionsverlagerung: Verlagert ein deutscher Hersteller seine Vorfertigung nach Tschechien, muss er ein Transferpaket bewerten – inklusive immaterieller Werte wie Kundenbeziehungen, Know-how, Werkzeugen und Fertigungs-Routings. Der Fiskus erwartet eine Hypothesenrechnung beider Seiten und einen Einigungsbereich; den Mittelwert akzeptiert die Praxis als Annahme.

IDW PS 261 verlangt vom Wirtschaftsprüfer die Beurteilung steuerlicher Pflichten – darunter Verrechnungspreis-Dokumentation. Ohne Stammdokumentation (Master File), landesspezifische Dokumentation (Local File) und – bei Konzernumsatz über 750 Mio. EUR – Country-by-Country-Report drohen Zuschätzungen plus Strafzuschläge von 5-10 % der Mehrsteuer (§162 Abs. 4 AO). Mittelständler unterhalb dieser Schwelle müssen trotzdem die Aufzeichnungspflichten nach §90 Abs. 3 AO erfüllen.

Der Einkäufer im Konzern hat doppelte Verantwortung: Beim Bezug von Schwesterwerken ist der interne Verrechnungspreis Bestandteil des Make-or-Buy-Cases; bei externer Vergabe muss der Markt-Benchmark dokumentiert sein, damit die Steuerabteilung den Fremdvergleich verteidigen kann.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein deutscher Mittelstandsbau-OEM mit 420 Mitarbeitern fertigt Sondermaschinen in Sachsen und betreibt eine 100-Mitarbeiter-Vorfertigung in Polen. Die polnische Tochter liefert geschweißte Stahlbaugruppen (Schweißrahmen, Halterungen, Tragwerke) sowie Werkstattstunden für einfache Mechanik. Vor zwei Jahren stellte die Konzernsteuerabteilung den Verrechnungssatz auf einheitlich 22 EUR/Std. Die polnische Werkstatt arbeitet zu Vollkosten von 18,40 EUR/Std., der Cost-Plus-Aufschlag liegt damit bei 19,6 % – deutlich oberhalb der branchenüblichen 5-10 % für Routinedienstleistung.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung 2025 monierte das Finanzamt Cottbus diese Marge. Begründung: Die Werkstatt trägt weder das Auftragsrisiko noch das Forderungsausfallrisiko, führt keine eigene Konstruktion und nutzt die deutschen Konstruktionszeichnungen. Damit liege ein klassischer Routine-Lohnfertiger vor, für den die TNMM mit einer Zielmarge von 5-7 % EBIT auf Gesamtkosten angemessen sei. Die Mehrsteuer für drei Jahre: 1,2 Mio. EUR plus 60 TEUR Verzugszinsen.

Reaktion des Einkaufsleiters: Er beauftragte eine externe Benchmark-Studie bei drei polnischen Drittanbietern für Schweißbaugruppen ([[ausschreibung]] mit anonymisierten Zeichnungen). Ergebnis: Marktpreise lagen bei 19-23 EUR/Std., der eigene Werkstattsatz von 22 EUR/Std. war damit fremdüblich – allerdings lag der Cost-Plus-Aufschlag wegen der niedrigen Eigenkostenbasis zu hoch. Die Lösung: Anpassung der Vollkostenrechnung (höhere Gemeinkostenzurechnung für Konstruktionsunterstützung aus Deutschland), wodurch der Aufschlag rechnerisch auf 7,8 % sank.

Parallel etablierte der Einkauf einen jährlichen [[preisanfrage]]-Zyklus bei externen Wettbewerbern, dokumentiert im [[vertragsdatenbank]]-System. Die [[liefervertrag]]-Vorlage zwischen Mutter und Tochter wurde um Volumenflexibilität (±20 %) und einen marktbasierten Preisanpassungsmechanismus ergänzt. Ergebnis: Die Prüfungsfeststellung wurde im Einspruchsverfahren auf 380 TEUR reduziert, für die Folgejahre wurde ein Verständigungsverfahren mit der polnischen Steuerbehörde eingeleitet.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der häufigste Fehler im DACH-Mittelstand: Verrechnungspreise als reines Steuerthema zu sehen und den Einkauf nicht einzubeziehen. Die Folge sind künstlich hohe interne Sätze, die Werkstattauslastung verzerren und Make-or-Buy-Entscheidungen kippen. Wer den Schwesterwerk-Stundensatz auf 35 EUR/Std. setzt, während der externe Markt 24 EUR/Std. bietet, schwächt die eigene Produktion und übertreibt den Outsourcing-Druck.

Zweiter Fehler: keine Dokumentation der Funktions- und Risikoanalyse. Wenn die polnische Tochter zwar Produktionsplanung übernimmt, aber im Local File als reiner Lohnfertiger ausgewiesen ist, kommt es zur Prüfungsfeststellung. Drittens: einheitliche Sätze ohne Differenzierung nach Komplexität. Eine 5-Achs-CNC-Bearbeitung verdient einen anderen Aufschlag als eine Schweißstunde.

Vierter Fehler: Nichtberücksichtigung der Energiepreis- und Lohnentwicklung. Polnische Industriegehälter stiegen 2023-2025 um kumuliert 28 % – wer die [[preisgleitklausel]] vergisst, hat in zwei Jahren ein verzerrtes Bild. Fünfter Fehler: Werkzeugkosten und Vorrichtungen werden im Verrechnungspreis vergessen, was bei [[werkzeug-einkauf]]-Investitionen zu doppelter Aktivierung führt. Sechster Fehler: jährliche Anpassungen erfolgen ohne dokumentierte Begründung – bei der nächsten Prüfung steht der Konzern ohne Argumentationskette da und muss rückwirkend Funktions- und Risikoanalysen rekonstruieren.

Verhandlungskontext: Bei Funktionsverlagerungen verhandelt der Einkauf mit der eigenen Steuerabteilung – nicht mit dem Lieferanten. Die Argumentationslinie: marktgerechte Sätze schützen vor Zuschätzung und vermeiden Doppelbesteuerung. Bewährt hat sich, einmal jährlich eine externe Marktuntersuchung mit drei Vergleichsangeboten zu fahren und das Ergebnis als Anlage zum Local File zu dokumentieren. Bei [[innovationspartnerschaft-vergabe]]-ähnlichen Konstellationen mit Schwesterwerken (gemeinsame Entwicklung) muss zusätzlich die immaterielle Wertschöpfung verteilt werden – hier hilft Profit-Split. Wer bei der Verlagerung von Engineering-Funktionen das Transferpaket nicht bewertet, riskiert Nachforderungen über 7-10 Jahre.

Verwandte Begriffe

  • [[liefervertrag]]
  • [[preisgleitklausel]]
  • [[ausschreibung]]
  • [[werkvertrag]]
  • [[cost-engineering]]

Alle 1.460+ Begriffe als PDF

Das komplette Procari Einkaufslexikon — kostenlos per Email.

PDF anfordern →