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Procari Lexikon Konsignationslagervertrag
Einkaufslexikon

Konsignationslagervertrag

Konsignationslagervertrag

Der Konsignationslagervertrag ist im DACH-Einkauf das zentrale Instrument für vorgehaltene Bestände am Verbrauchsort, ohne dass der Käufer bereits Eigentum erwirbt. Rechtlich verbindet er einen Rahmen-Liefervertrag mit Eigentumsvorbehalt nach §449 BGB und einer Verwahrungspflicht des Käufers. Sie aktivieren die wirtschaftliche Lieferung und Eigentumsübertragung erst bei tatsächlicher Entnahme aus dem Lager.

Detaillierte Erklärung

Im klassischen Konsignationsmodell stellt der Lieferant Waren auf eigene Kosten in einem Lager beim Käufer (oder einem Dritten am Verbrauchsort) bereit; rechtliches und wirtschaftliches Eigentum bleiben bis zur Entnahme beim Lieferanten. Damit überträgt der Käufer das Bestandsrisiko und die Vorfinanzierung auf den Lieferanten und entkoppelt Beschaffung von Verbrauch. Bilanziell wird das Konsignationslager beim Lieferanten als Vorrat geführt, beim Käufer erscheint es weder im Anlage- noch im Umlaufvermögen — bis zur Entnahme. Umsatzsteuerlich war die Behandlung im EU-Binnenmarkt vor 2020 stark uneinheitlich; die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG wurde durch Art. 17a MwStSystRL ergänzt, der die sogenannte "Quick Fixes"-Regelung mit einheitlichem EU-Standard ab 01.01.2020 einführte. Deutschland hat diese Regelung mit §6b UStG umgesetzt, eingefügt durch das Jahressteuergesetz 2019 vom 12.12.2019. Liegen die kumulativen Voraussetzungen vor — bekannter Erwerber, vertragliche Konsignationsabrede, Lagerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Aufzeichnungspflicht, Entnahme innerhalb von 12 Monaten — erfolgt die innergemeinschaftliche Lieferung erst zum Zeitpunkt der Entnahme. Bei Überschreiten der 12-Monats-Frist fingiert das Gesetz ein innergemeinschaftliches Verbringen mit anschließender lokaler Lieferung. Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) und der BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik) stellen seit 2020 Musterklauseln und Verfahrensdokumentationen bereit. Zivilrechtlich greift §449 BGB den Eigentumsvorbehalt: Bis zur Entnahme bleibt der Lieferant Eigentümer, kann aber bei Insolvenz des Käufers nach §107 InsO sein Aussonderungsrecht geltend machen.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Maschinenbauunternehmen aus Bayern mit 1.150 Mitarbeitern führt mit einem österreichischen Lieferanten ein Konsignationslager für hydraulische Steckverbinder, Kugellager und Dichtungen ein. Das Lagervolumen beträgt 187.000 EUR mit einer Sortimentsbreite von 340 SKUs. Die monatliche Entnahme liegt im Mittel bei 23.500 EUR mit einer Reichweite von 62 Kalendertagen. Der Konsignationslagervertrag verpflichtet den Lieferanten, eine Mindestreichweite von 21 Tagen pro SKU zu garantieren; bei Unterschreitung greift eine Pönale von 0,4 % des Bestellwerts pro fehlendem Tag. Die Bestandsführung erfolgt über ein Vendor-Managed-Inventory-Modul mit täglichem Datenabgleich. Eigentumsübergang und Rechnungsstellung passieren ausschließlich nach gescannter Entnahme; offene Bestellungen werden im SAP-System mit dem Sonderbestand W (vendor consignment) geführt. Steuerlich qualifiziert der Vorgang nach §6b UStG als innergemeinschaftliche Lieferung erst zum Entnahmezeitpunkt, was die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer beim Käufer um durchschnittlich 47 Tage verkürzt.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Drei Fallstricke dominieren die Vertragspraxis. Erstens scheitert die §6b-UStG-Anwendung regelmäßig an der lückenhaften Aufzeichnungspflicht — Sie müssen ein gesondertes Register über jede Bewegung führen, und schon eine fehlerhafte Identifikationsnummer des Erwerbers zerstört die Vereinfachungsregel. Zweitens unterschätzen Einkäufer das Schwund- und Schadensrisiko: Ohne klare Regelung wer für Beschädigungen während der Lagerung haftet, eskaliert jede Reklamation. Drittens geht der Vertrag oft nicht auslaufenden Lieferbeziehungen entgegen; eine saubere Kündigungs- und Rückführungsklausel mit definierten Fristen (typischerweise 90 Tage) und Bewertungsmethodik für den Restbestand ist unverzichtbar. Verhandlungstaktisch wird der Konsignationslagervertrag häufig mit einem [[rahmenvertrag]] und einem [[liefervertrag]] zu einem Vertragsbündel verknüpft.

Verwandte Begriffe

Der Konsignationslagervertrag verzahnt sich mit mehreren Vertragstypen. Direkt verwandt sind [[liefervertrag]], [[rahmenvertrag]] und [[vendor-managed-inventory]]. Risikoseitig relevant sind [[step-in-recht]], [[liquidated-damages]] und [[limitation-of-liability]]. Auf Prozessebene ordnet sich der Vertrag in [[contract-lifecycle-management]], [[vertragsdatenbank]] und [[vertragsmanagement-software-clm]] ein.

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