Kontokorrent
Kontokorrent
Das Kontokorrent ist gemäß HGB §355 eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragsparteien, bei der wechselseitige Forderungen aus einer dauerhaften Geschäftsverbindung in regelmäßigen Zeitabschnitten verrechnet werden, sodass nur der Saldo geschuldet bleibt. Im Einkaufsalltag begegnet das Kontokorrent in zwei Hauptformen — als Bankkontokorrent (Girokonto mit Kreditlinie) und als bilaterales Lieferantenkontokorrent zwischen Hersteller und Systemlieferanten.
Detaillierte Erklärung
Der Rechnungsabschluss erfolgt nach Gesetzeslage einmal jährlich; vertraglich übernehmen Banken und Industriepartner üblicherweise einen quartals- oder monatsweisen Rhythmus. Voraussetzung ist, dass mindestens eine der beiden Parteien Kaufmann im Sinne des HGB ist; das schließt die überwiegende Zahl der Geschäftsbeziehungen im DACH-Mittelstand ein. Die Wirkung ist juristisch markant: Solange eine Forderung in das Kontokorrent eingestellt ist, kann der Gläubiger sie nicht einzeln einklagen, abtreten oder verpfänden und auch nicht gemäß BGB §387 zur Aufrechnung stellen. Erst der festgestellte Saldo wird zur isoliert durchsetzbaren Forderung.
Das Bankkontokorrent ist die häufigste Variante in der Beschaffungspraxis. Rechtsgrundlage im Verhältnis Bank zu Kunde sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank, ergänzt durch HGB §355. Kontokorrentkreditzinsen liegen 2025 in Deutschland je nach Bonität zwischen 7 und 13 Prozent jährlich und sind damit deutlich teurer als Lieferantenkredit oder [[supply-chain-finance]]-Programme. Die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank veröffentlichen monatlich Statistiken zu Effektivzinssätzen für KMU-Kontokorrentlinien; die Spreizung zwischen den Hausbanken kann bei vergleichbarem Rating mehrere Prozentpunkte betragen.
Das bilaterale Lieferanten-Kontokorrent ist seltener, aber strategisch relevant — typisch zwischen Schwester- und Tochtergesellschaften eines Konzerns oder zwischen einem Hersteller und einem festen Systemlieferanten mit hoher Bestellfrequenz. Hier läuft jede Lieferung gegen eine Verrechnungsposition, der Saldo wird quartalsweise per Banktransfer ausgeglichen. Vorteil: Der Buchungsaufwand sinkt drastisch, [[skonto]] und [[mengenrabatt]] lassen sich auf Saldoebene gewähren. Nachteil: Bei Insolvenz einer Partei greift der Insolvenzverwalter auf den festgestellten Saldo zu, einzelne Forderungen sind nicht mehr separat verwertbar, weshalb der [[eigentumsvorbehalt]] in Kontokorrentbeziehungen üblicherweise als verlängerter Eigentumsvorbehalt explizit ausgehandelt wird.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein nordrhein-westfälischer Stahlbauer mit 230 Mitarbeitern und 78 Millionen Euro Umsatz nutzt seine Kontokorrentlinie bei der Hausbank (Volksbank-Verbund) mit einem Limit von 4,5 Millionen Euro und einem Sollzinssatz von 9,4 Prozent jährlich. Im Frühjahr 2025 hat der Einkauf einen Materialvorlauf von 2,8 Millionen Euro für drei Großaufträge — die Liquiditätslücke wird über die Linie 87 Tage überzogen. Die Sollzinsen für diesen Zeitraum belaufen sich auf rund 62.700 Euro. Eine Verlagerung der Vorfinanzierung auf [[supply-chain-finance]] über eine Konsortialbank zu 5,1 Prozent hätte denselben Liquiditätsbedarf für rund 34.000 Euro abgedeckt — Einsparpotenzial 28.700 Euro für eine einzige Bedarfsspitze.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Der erste Fehler ist die Verwechslung des Kontokorrents mit einem normalen Girokonto: Wer Forderungen einseitig daraus abtreten will, verstößt gegen die Kontokorrentbindung und riskiert die Unwirksamkeit der Abtretung. Der zweite Fehler ist die Toleranz dauerhaft hoher Sollzinsen — viele Mittelständler verhandeln den Kontokorrentzins jahrelang nicht nach, obwohl der Spread zur EZB-Refinanzierung bei besserem Rating verhandelbar wäre. Der dritte Fehler ist der fehlende verlängerte Eigentumsvorbehalt im Lieferanten-Kontokorrent — ohne ausdrückliche Klausel verschwinden Eigentumsrechte des Lieferanten im Saldo, im Insolvenzfall bleibt nur die Insolvenzforderung mit typischer Quote unter 5 Prozent. In der jährlichen Kreditverhandlung lohnt sich der Vergleich mehrerer Hausbanken über vergleichbare Bonitätsrouten und die Prüfung, ob ein Teil der Liquiditätsbedarfe in [[supply-chain-finance]]-Programme verlagert werden kann.
Verwandte Begriffe
Das Kontokorrent ist Basis kurzfristiger Working-Capital-Steuerung und damit eng verzahnt mit [[working-capital]] und [[dpo-days-payables-outstanding]]. In der Lieferantenbeziehung interagiert es mit [[skonto]], [[mengenrabatt]] und dem [[eigentumsvorbehalt]]. Als Finanzierungsalternative zu Kontokorrentkreditlinien stehen [[supply-chain-finance]]-Programme und gezielte [[zahlungsbedingungen]]-Verhandlung; bei Insolvenznähe greifen [[bonitaetspruefung]] und [[insolvenzrisiko-lieferant]] in die Risikobewertung ein.