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Procari Lexikon Leistungsverzeichnis
Einkaufslexikon

Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die strukturierte Auflistung aller Einzelleistungen einer Bau- oder Werkleistung in nummerierten Positionen mit Mengen, Einheiten und ggf. detaillierten Texten. Das LV ist Kernbestandteil der detaillierten Leistungsbeschreibung nach §7a VOB/A und Abrechnungsgrundlage des Einheitspreisvertrags. In der DACH-Baupraxis wird es im standardisierten GAEB-Format (DA XML) zwischen Planern, Auftraggebern und Bietern ausgetauscht.

Detaillierte Erklärung

Das LV gliedert sich typischerweise in Titel, Untertitel und Positionen. Jede Position hat eine eindeutige Ordnungszahl (OZ, z. B. 01.02.0030), einen Kurztext (max. 80 Zeichen), einen Langtext (mehrere Zeilen mit Ausführungsbeschreibung), eine Menge, eine Einheit (m, m², m³, Stk, kg, t, h, psch) und einen Einheitspreis. Die Multiplikation Menge x Einheitspreis ergibt die Positionssumme; alle Positionen summieren zur Auftragssumme.

Drei rechtliche Grundtypen nach VOB/A:

  1. Normalpositionen – feste Bestandteile der Leistung, beauftragt mit Vertragsschluss
  2. Eventualpositionen – ungewisse Leistungen, beauftragt nur bei tatsächlichem Bedarf (z. B. Bodenaustausch bei unerwartet schlechtem Untergrund)
  3. Bedarfspositionen – mögliche Leistungen, abrufbar nach Anordnung des Auftraggebers, oft mit Höchstmenge

Der GAEB-Standard (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) regelt den Datenaustausch in Phasen: GAEB DA 81 (Leistungsbeschreibung), DA 83 (Angebotsabgabe), DA 84 (Auftragserteilung), DA 85 (Nachtragsangebot), DA 86 (Nebenangebot). Das XML-Format ermöglicht Bietern, das LV in ihrer Kalkulationssoftware (RIB iTWO, ARRIBA, Nevaris) einzulesen, mit Stundensätzen und Materialpreisen zu hinterlegen und ohne manuelle Erfassung zurückzuliefern. Industrielle Beschaffung außerhalb klassischer Bauleistungen nutzt zunehmend ebenfalls strukturierte LV-Formate, etwa für Wartung, Reinigung oder Sicherheitsdienst.

Das Mengenrisiko ist eine zentrale rechtliche Frage: Im Einheitspreisvertrag trägt der Auftraggeber das Mengenrisiko bis 10 % nach oben oder unten (§2 Abs. 3 VOB/B); bei Abweichungen über 10 % kann jeder Vertragspartner Anpassung des Einheitspreises verlangen. Im Pauschalvertrag trägt der Auftragnehmer das Risiko vollständig, was bei unklaren Mengen zu hohen Risikozuschlägen oder später zu Insolvenzen führt. Bei [[werkvertrag]]-Konstellationen ohne LV (Festpreis nach Funktion) gelten die §§640 ff. BGB unmittelbar.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein nordrhein-westfälischer Maschinenbauer (650 Mitarbeiter) erweitert sein Werk in Hamm um eine neue Montagehalle, 1.840 m² Grundfläche, Bauvolumen rund 4,2 Mio. EUR. Der externe Architekt erstellt nach [[hoai]] LP 6 ein vollständiges Leistungsverzeichnis mit 312 Positionen über 14 Gewerke. Beispielausschnitt aus dem Gewerk Stahlbau:

05.02.0010  Stahlstütze HEB 240, S355JR, einbetoniert
            Liefern, einbauen einer Stahlstütze...
            Einheit: Stk    Menge: 18    EP: 1.840,00 EUR    GP: 33.120,00 EUR

05.02.0020  Stahlriegel IPE 300, S355JR
            Liefern, einbauen eines Stahlriegels...
            Einheit: m      Menge: 412   EP: 178,50 EUR      GP: 73.542,00 EUR

05.02.0030  Verschraubung HV-Garnituren M20
            Liefern, einbauen einer HV-Garnitur...
            Einheit: Stk    Menge: 920   EP: 6,80 EUR         GP: 6.256,00 EUR

05.02.0040  Eventualposition: Korrosionsschutz C3 statt C2
            Mehraufwand bei Wechsel der Korrosionsschutzklasse
            Einheit: m²     Menge: 380   EP: 28,40 EUR        GP: nur bei Abruf

Die [[ausschreibung]] erfolgt im EU-weiten offenen Verfahren (oberhalb Schwellenwert). Acht Bieter laden das GAEB-File herunter, vier geben Angebote ab. Spannweite zwischen niedrigstem und höchstem Stahlbau-Angebot: 18,4 %. Nach Prüfung der ungewöhnlich niedrigen Angebote ([[angebotspruefung]]) wird Bieter 2 mit 1,12 Mio. EUR für den Stahlbau beauftragt – nicht der billigste, aber bei der [[lieferantenbewertung]] (Referenzen, Termin, [[werkspruefzeugnis-3-1]]) der beste.

Im Bauverlauf zeigt sich, dass der vorhandene Untergrund schlechter ist als geplant: Eventualposition 03.04.0080 (Bodenaustausch 0/45 mm) wird mit 240 m³ statt 80 m³ beauftragt – Mehrkosten 19,2 TEUR, formal abgerechnet über Aufmaß. Beim Stahlbau ist die Riegelmenge tatsächlich 446 m statt 412 m (Abweichung 8,3 %, innerhalb 10 %-Korridor) – kein Anpassungsanspruch beim Einheitspreis. Ein zusätzlich angeordneter Kranträgerumbau wird als [[nachtraege-bau]] gemäß §2 Abs. 5 VOB/B abgerechnet, Mehrkosten 28,4 TEUR. Gesamtschluss: 4,31 Mio. EUR, 2,6 % über LV-Summe – für Industriebau im DACH-Raum ein gutes Ergebnis.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Häufigster Fehler: unklare Mengenermittlung. Wer Mengen aus alten Plänen abschreibt, ohne aufzumessen, riskiert systematische Abweichungen. Erfahrungswert im DACH-Industriebau: 4-6 % Mengenabweichung sind normal, über 10 % wird teuer (Anpassungsanspruch nach §2 Abs. 3 VOB/B). Zweiter Fehler: zu allgemeine Positionstexte ohne Prüfkriterien. "Trockenestrich CT-C25-F4 25 mm" ist eindeutig; "Estrich nach DIN" ist verhandelbar – und wird im Streitfall zugunsten des Auftragnehmers ausgelegt.

Dritter Fehler: Sammelpositionen ("Sonstiges psch") ohne klare Eingrenzung. Solche Positionen sind in der öffentlichen Vergabe untersagt und im B2B-Einkauf wirtschaftlich unklug, weil der Bieter entweder hoch zuschlägt oder später Nachträge schreibt. Vierter Fehler: keine Eventualpositionen für absehbare Risiken. Wer den Bodenaustausch nicht als Eventualposition ausschreibt, bekommt ihn später zum Nachtragspreis – im Mittel 25-40 % teurer als bei Wettbewerbsausschreibung. Fünfter Fehler: zu viele Bedarfspositionen, die das Angebot unübersichtlich machen und den Wettbewerb verzerren.

Verhandlungskontext: Vor Auftragserteilung ist das LV verhandelbar; nach Auftragserteilung ist es Vertrag. Bewährte Verhandlungstaktiken: Position 3 streichen statt Position 12 kürzen (Klarheit über den Leistungsabzug), Eventualpositionen zu Bedarfspositionen umqualifizieren (Flexibilität bei vergleichbarer Sicherheit), Einheitspreise einzelner Positionen durch Wettbewerbsbenchmark hinterfragen. Bei industriellen Wartungs-LVs (z. B. 24-Monats-[[rahmenvertrag]] für Kühlanlagen-Wartung) lohnen Mengenstaffeln und [[preisgleitklausel]]n auf Lohnindex und Materialindex. Das LV wird dann zum Steuerungswerkzeug für Budget und Performance über den gesamten Vertragszeitraum – inkl. Anbindung an Servicegrade und [[liquidated-damages]]-Klauseln bei wesentlichen Verstößen.

Verwandte Begriffe

  • [[vob-a]]
  • [[ausschreibung]]
  • [[nachtraege-bau]]
  • [[hoai]]
  • [[kostenkontrolle-bauprojekt]]

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