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Procari Lexikon Pilotprojekt mit Lieferanten
Einkaufslexikon

Pilotprojekt mit Lieferanten

Pilotprojekt mit Lieferanten

Ein Pilotprojekt mit Lieferanten ist eine zeitlich und mengenmäßig begrenzte Erprobungsphase zwischen Beschaffer und Lieferant, in der vor der Serienfreigabe Technologie, Prozess oder Geschäftsmodell unter realen Bedingungen validiert wird. Der DACH-Einkauf nutzt das Pilotprojekt mit Lieferanten zur Risikoreduktion bei Erstvergaben, neuen Werkstoffen oder ungeprüften Produktionsverfahren.

Detaillierte Erklärung

Das Pilotprojekt unterscheidet sich vom reinen Proof-of-Concept durch seine wirtschaftliche Ernsthaftigkeit: Es wird auf produktiven Bauteilen, mit realer Produktionsausrüstung und unter typischen Stückzahlbedingungen durchgeführt. Typische Anlässe sind die Einführung eines neuen Werkstoffs (etwa Recyclat-Kunststoffe nach EU-Verpackungsverordnung), ein Verfahrenswechsel (additive Fertigung statt Zerspanung), die Erstqualifizierung eines Lieferanten in einer neuen Region (Nearshoring nach Polen oder Tschechien) oder die Erprobung eines neuen Geschäftsmodells (Pay-per-Use, Werkzeugkaution).

Strukturell läuft ein Pilot in vier Phasen ab. Die Definitionsphase legt Erfolgskriterien fest: technische KPIs (Cpk-Wert ≥ 1,67 nach IATF 16949), kommerzielle Schwellen (Stückkostenziel innerhalb 5 Prozent des Should-Cost), zeitliche Eckpunkte (Vorserienteile in zwölf Wochen, Pilot-Run von 2.000 Stück innerhalb 24 Wochen) und Abbruchkriterien. Die Vorbereitungsphase umfasst Werkzeugbau, Rohstoffqualifizierung und Schulung. Die Durchführungsphase ist die eigentliche Pilot-Run-Produktion mit engmaschigem Monitoring. Die Auswertungsphase mündet in die Go/No-Go-Entscheidung für die Serienfreigabe.

Vertraglich wird das Pilotprojekt typischerweise als eigenständiger Werkvertrag nach BGB §§ 631 ff. abgeschlossen, mit kurzer Laufzeit und expliziter Trennung von einer eventuellen Folge-Serienvereinbarung. Diese Trennung ist wichtig, um nicht über § 305c BGB versehentlich Rahmenvertragsbedingungen zu etablieren. Die NRE-Kosten (Non-Recurring Engineering: Werkzeug, Validierung, Erstmusterprüfung) trägt häufig der Beschaffer; im Erfolgsfall werden sie ganz oder teilweise auf die Serienstückkosten umgelegt — diese Verrechnung gehört in den Pilotvertrag, nicht in eine spätere LOI.

Im regulierten Umfeld kommen branchenspezifische Anforderungen hinzu: Im Automotive folgt der Pilot dem APQP/PPAP-Schema mit Production Trial Run; in der Pharmazie verlangt die EU-GMP eine prozessvalidierte Pilotchargen-Dokumentation; in der Lebensmittelindustrie regelt die LMHV die hygienische Prozessvalidierung.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein deutscher Hersteller von Industriearmaturen mit rund 380 Mitarbeitern beschafft Kugelhähne aus Edelstahl 1.4408. Der bisherige Lieferant in Norditalien hat angekündigt, die Preise zum Jahreswechsel um 11 Prozent anzuheben. Der Einkaufsleiter hat im Lieferantenforum einen tschechischen Gießerei-Verbund identifiziert, der per Should-Cost-Workshop einen Stückpreis 14 Prozent unter Status quo zugesagt hat — allerdings ohne Referenzen aus der eigenen Produktanwendung.

Statt direkter Serienvergabe vereinbart der Einkäufer ein zwölfmonatiges Pilotprojekt: 2.500 Stück zweier reifer Kugelhahn-Varianten (DN 25 und DN 50), Lieferung in vier Tranchen, parallele Belieferung durch den Bestandslieferanten zur Abfederung von Lieferengpässen. Definierte Erfolgskriterien: Erstmusterprüfung (EMP) nach VDA 2 mit Annahmekriterium Class A, Cpk ≥ 1,33 für die kritischen Maße, Lebensdauerprüfung 100.000 Schaltzyklen ohne Leckage gemäß DIN EN 12266, Reklamationsquote unter 0,5 Prozent in der Pilotphase, Liefertreue ≥ 96 Prozent.

Die Werkzeugkosten von rund 78.000 Euro werden hälftig geteilt; bei erfolgreicher Serienvergabe werden 0,42 Euro je Stück über die ersten 60.000 Stück refinanziert. Im Pilot zeigt sich nach 1.400 Stück eine erhöhte Porosität in der Edelstahlguss-Charge — der Lieferant entwickelt mit dem Werkstoffpartner eine angepasste Gießwendel und liefert nach acht Wochen nach. Der Bestandslieferant deckt die Lücke ab. Nach Ablauf des Piloten werden alle KPIs erfüllt; die Serienvergabe von 38.000 Stück jährlich erfolgt zum Pilot-Preis. Die Gesamtersparnis über drei Jahre: rund 412.000 Euro, abzüglich der internen Aufwände von rund 56.000 Euro.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Häufigster Fehler ist eine zu kleine Pilotstückzahl. 50 oder 100 Stück sind kein Pilot, sondern eine Erstmusterlieferung — sie zeigen weder Werkzeugverschleiß noch Prozessstabilität noch Lieferanten-Logistikfähigkeit. Faustregel: Die Pilotmenge muss mindestens drei separate Produktionslose über zwei Wochen Realbetrieb umfassen, idealerweise zwei verschiedene Schichten und unterschiedliche Bediener.

Zweiter klassischer Fehler ist die fehlende Abbruchklausel. Ein Pilot ohne sauber definiertes No-Go-Kriterium wird politisch — der interne Sponsor will den Erfolg, der Lieferant will den Auftrag. Ohne harten Schwellwert (etwa Cpk < 1,33 nach drei Korrekturzyklen) wird ein gescheiterter Pilot zur Serienvergabe verlängert. Der Vertrag muss eine "Cooling-off"-Klausel enthalten: Beendigung gegen Erstattung anteiliger Werkzeug- und Validierungskosten, ohne Schadensersatzpflicht.

Dritter Fehler: Vermengung von Pilot und Wertanalyse. Der Pilot validiert das Bestehende — er ist nicht der Ort für gleichzeitige Designänderungen. Wer Pilot und Cost-Engineering-Workshop parallel fährt, kann später nicht trennen, ob ein Problem aus dem Designwechsel oder aus der Lieferantenfähigkeit stammt.

Vierter Fehler: Der Pilot wird ohne Exit-Plan begonnen. Was passiert mit dem Werkzeug, wenn der Lieferant scheitert? Wem gehören die Validierungsdaten? Wer trägt die Kosten der Werkzeugverlagerung an einen Drittlieferanten? Diese Punkte müssen vor Pilotbeginn vertraglich geregelt sein, nicht erst im Konfliktfall — sonst wird der gescheiterte Pilot zur teuren Lehrstunde.

In der Verhandlung ist das Pilotprojekt für den Einkäufer ein Hebel mit zwei Schneiden. Einerseits liefert es Verhandlungsdaten — der Lieferant gibt unter realen Bedingungen seinen tatsächlichen Kosten- und Qualitätsstand preis. Andererseits entsteht beim Lieferanten eine Erwartungshaltung, die den späteren Preisdialog erschwert. Empfehlung: Den Pilotpreis explizit als "Pilotpreis ohne Präjudiz" deklarieren und die Serienpreisstruktur erst nach Pilot-Abschluss verhandeln, mit dann verfügbaren Realdaten zur Stückzahlskalierung. Bei Innovationspartnerschaften gehört zusätzlich eine IP-Klausel in den Vertrag: Wem gehören Prozessverbesserungen, die im Pilot entstehen?

Verwandte Begriffe

  • [[proof-of-concept-beschaffung]]
  • [[prototypenbeschaffung]]
  • [[pilot-run]]
  • [[innovationspartnerschaft-vergabe]]
  • [[lieferantenentwicklung]]

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