Qualitätsvereinbarung (QSV)
Qualitätsvereinbarung (QSV)
Die Qualitätsvereinbarung (QSV) ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Einkäufer und Lieferant, der über den allgemeinen Kaufvertrag hinausgeht und konkrete Qualitätsanforderungen, Prüfpflichten, Reklamationsfristen und Regressregelungen festschreibt. Anders als branchenspezifische Q-Verträge in der Automobilindustrie gilt die QSV branchenübergreifend und orientiert sich an ISO 9001 §8.4.3.
Detaillierte Erklärung
Die ISO 9001:2015 verpflichtet Unternehmen in §8.4.3, externe Anbieter über alle relevanten Anforderungen zu informieren — Produktspezifikationen, Freigabeverfahren, Kompetenzanforderungen, Kommunikationswege und Leistungsüberwachung. Die QSV überführt diese Anforderungen in ein rechtsverbindliches Dokument, das beide Parteien unterzeichnen. Sie ergänzt die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) um qualitätsspezifische Vereinbarungen, die in Standard-AGB selten abgedeckt sind.
Typische Pflichtinhalte einer QSV:
Qualitätsziele und Kennzahlen: Die QSV definiert messbare Zielwerte — typisch PPM-Grenzwerte (z. B. max. 50 PPM im Serienbetrieb), Lieferterminerfüllung (≥ 98,5 %), Reklamationsquote und First-Pass-Yield-Anforderungen an der Wareneingangsprüfung. Werden Zielwerte dauerhaft überschritten, greift ein Eskalationsmechanismus.
Prüfpflichten des Lieferanten: Der Lieferant verpflichtet sich zu einer Selbstkontrolle nach definiertem Prüfplan, Dokumentation der Prüfergebnisse und Rückmeldung an den Einkäufer bei Abweichungen. Häufig wird festgelegt, dass Prüfdokumente mindestens zehn Jahre aufzubewahren sind (nach Produkthaftungsgesetz, ProdHaftG).
Erstmuster und Änderungsmanagement: Jede Erstlieferung, jede Materialänderung und jede Produktionsstandortänderung erfordert eine erneute Erstmusterprüfung (EMPB). Der Lieferant muss Änderungen vorab anzeigen — einseitige Änderungen ohne Freigabe begründen ein Rücktrittsrecht.
Reklamationsfristen (8D-Eskalation): Die QSV legt verbindliche Antwortfristen fest: Eingangsbestätigung innerhalb von 24 Stunden, D1-D3 (Team, Problembeschreibung, Sofortmaßnahme) innerhalb von 72 Stunden, vollständiger 8D-Report (D1-D8) innerhalb von 30 Arbeitstagen. Fristüberschreitungen begründen Verzugsschaden-Ansprüche.
Auditrecht: Der Einkäufer behält sich das Recht vor, den Lieferanten mit angemessener Ankündigungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) zu auditieren — Prozessaudit nach VDA 6.3 oder Systemaudit nach ISO 9001. Bei kritischen Abweichungen kann ein unangekündigtes Audit vereinbart werden.
Regressregelung: Verursacht der Lieferant einen Qualitätsschaden, werden Sortierkosten, Produktionsausfallkosten und Gewährleistungskosten (nach Pauschal- oder Nachweis-Prinzip) weiterberechnet. Viele QSVs orientieren sich am VDA QMC Muster-QSV und BME-AGB als Grundlage. Wichtig: Die Regressregelung muss mit dem deutschen AGB-Recht (§ 307 BGB — unangemessene Benachteiligung) kompatibel sein.
Sonderfreigaben: Weicht eine Lieferung von der Spezifikation ab, kann der Einkäufer eine temporäre Sonderfreigabe (Deviation/Waiver) erteilen. Die QSV regelt das Formular, die maximale Menge, die Geltungsdauer und die Nachweispflicht.
Abgrenzung zum Q-Vertrag Automotive: Der branchenspezifische [[q-vertrag-automotive]] greift ausschließlich im OEM-Tier-Kontext und verweist auf IATF 16949, VDA 6.x und PPAP. Die QSV nach ISO 9001 ist breiter einsetzbar — von der Maschinenbaubranche über die Medizintechnik (ISO 13485) bis hin zur Lebensmittelindustrie.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein Hersteller von Industriepumpen (520 Mitarbeiter, Nordrhein-Westfalen) qualifiziert einen neuen Gießerei-Lieferanten für Grauguss-Gehäuse im Wert von 860.000 EUR pro Jahr. Der Einkäufer legt dem Lieferanten eine QSV vor, bevor der erste Rahmenvertrag unterzeichnet wird.
In den Verhandlungen stellt der Lieferant zunächst den Auditrecht-Paragraphen infrage — er fürchtet Betriebsgeheimnisse. Der Einkäufer schlägt eine Kompromissformulierung vor: Audits finden maximal einmal jährlich statt, der Lieferant benennt einen Ansprechpartner und erhält 14 Tage Vorlaufzeit. Bei Abweichungen der PPM-Rate über drei aufeinanderfolgende Monate reduziert sich die Ankündigungsfrist auf 48 Stunden. Der Lieferant stimmt zu.
Der PPM-Zielwert wird auf 80 PPM gesetzt — höher als die Standardanforderung von 50 PPM, weil die Gussteile noch maschinell bearbeitet werden und Fehler dort erkannt werden können. Die 8D-Frist wird auf 25 Arbeitstage reduziert (statt 30), weil der Einkäufer bei diesem Lieferanten erfahrungsgemäß schnelle Reaktionszeiten benötigt.
Im zweiten Betriebsjahr liefert der Lieferant eine Charge mit Porositätsfehlern. Dank QSV greift sofort die vereinbarte Eskalation: Innerhalb von 24 Stunden bestätigt der Lieferant den Eingang der Reklamation, nach 48 Stunden schickt er D1-D3. Der Einkäufer ordnet eine 100 %-Sortierung auf eigene Kosten des Lieferanten an (QSV-Klausel: Sortierkosten trägt der Verursacher). Der endgültige 8D-Report zeigt als Ursache eine nicht kalibrierte Kernsandmischanlage — eine neue Kalibrierungsroutine wird als abstellende Maßnahme in den Kontrollplan des Lieferanten aufgenommen. Der Einkäufer erhält eine Gutschrift über 4.200 EUR Sortier- und Prüfkosten gemäß QSV-Pauschalregelung.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Fehler 1 — QSV als AGB-Anhang behandeln: Wenn die QSV nur als Anhang zu den AEB versendet wird, ohne dass der Lieferant sie explizit gegenzeichnet, entsteht kein verbindliches Vertragsverhältnis. Immer separate Unterzeichnung fordern.
Fehler 2 — Keine Unterscheidung zwischen Regress und Kulanz: Manche Einkäufer verzichten auf Regress, um die Lieferantenbeziehung nicht zu belasten. Das signalisiert aber, dass Qualitätsabweichungen folgenlos bleiben. Die QSV sollte explizit zwischen Regress (vertraglich fällig) und Kulanzentscheidung (Einzelfallentscheid) trennen.
Fehler 3 — Fehlende Änderungsklausel: Ohne Anzeigepflicht für Materialwechsel oder Produktionsstandortänderungen kann der Lieferant unkontrolliert ändern. Diese Klausel ist in der Praxis einer der wichtigsten Schutzparagraphen.
Fehler 4 — Unrealistische PPM-Zielwerte: Ein PPM-Ziel von 10 bei einem Lieferanten ohne SPC-Infrastruktur ist nicht durchsetzbar und führt zu Frustration auf beiden Seiten. Zielwerte sollten auf Basis der aktuellen Lieferantenleistung und einer gemeinsamen Verbesserungsplanung gesetzt werden.
Verhandlungskontext: Die QSV ist ein starkes Verhandlungsinstrument, wenn sie vor der Lieferantenauswahl kommuniziert wird — nicht als Nachverhandlung. Lieferanten, die eine QSV grundsätzlich ablehnen, senden ein deutliches Signal über ihre Qualitätsreife. Als Einstieg eignet sich die VDA QMC Muster-QSV, die beide Seiten kennen und die als neutraler Ausgangspunkt dient.
Verwandte Begriffe
- [[iso-9001]]
- [[q-vertrag-automotive]]
- [[8d-report]]
- [[auditrecht]]
- [[reklamationsmanagement]]