Rechnungseingang
Rechnungseingang
Der Rechnungseingang bezeichnet den Zeitpunkt und den Prozess, mit dem eine Lieferantenrechnung im Unternehmen eingeht, registriert, geprüft und zur Zahlung freigegeben wird. Er ist das kaufmännische Gegenstück zum physischen Wareneingang — und der letzte kritische Kontrollpunkt im Purchase-to-Pay-Prozess, bevor Geld das Haus verlässt.
Detaillierte Erklärung
Der Rechnungseingang ist in Deutschland rechtlich durch §14 UStG gerahmt: Jede Eingangsrechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit das Unternehmen den ausgewiesenen Vorsteuerabzug geltend machen darf. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, riskiert das Unternehmen die Versagung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt — was bei regelmäßigem Beschaffungsvolumen erhebliche Beträge ausmachen kann.
Pflichtangaben nach §14 UStG:
- Vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten (Rechnungsausstellers)
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Käuferunternehmen)
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum — auch wenn identisch mit Rechnungsdatum, muss es explizit genannt werden)
- Nettobetrag des Entgelts und angewandter Steuersatz sowie der darauf entfallende Steuerbetrag
- Bei Steuerbefreiung: Hinweis auf die Grundlage der Steuerbefreiung
Bei Rechnungen über 250 EUR brutto (Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR haben vereinfachte Anforderungen nach §33 UStDV) gelten alle oben genannten Anforderungen vollumfänglich.
Prozessschritte beim Rechnungseingang:
1. Empfang und Zeitstempelung:
Der Eingangszeitpunkt einer Rechnung ist umsatzsteuerlich und für Skontfristen relevant. Eingangsrechnungen werden daher mit Eingangsdatum gestempelt (physisch) oder mit Eingangs-Timestamp erfasst (digital, z. B. über OCR-Scan, EDI, ZUGFeRD-Format). GoBD schreibt vor, dass das Eingangsdatum unveränderlich dokumentiert sein muss.
2. Formale Rechnungsprüfung (§14 UStG-Compliance):
Alle Pflichtangaben werden geprüft. Fehlende oder fehlerhafte Angaben führen zur sofortigen Rückfrage beim Lieferanten — mit der Bitte um Korrekturrechnung (Stornorechnung + neue Rechnung). Nur formell korrekte Rechnungen werden weiterbearbeitet.
3. Sachliche Prüfung (Drei-Wege-Abgleich):
Der Kern der Rechnungsprüfung: Die Rechnung wird gegen die zugehörige Bestellung (Purchase Order) und den Wareneingangsbuchungsbeleg abgeglichen. Alle drei Dokumente müssen in Menge, Preis und Spezifikation übereinstimmen. Abweichungen lösen eine Differenzklärung mit dem Lieferanten aus.
4. Freigabe-Workflow:
Nach erfolgreicher Prüfung durchläuft die Rechnung einen internen Genehmigungsprozess. Abhängig vom Betrag und der Unternehmensrichtlinie sind ein oder mehrere Freigaben erforderlich (4-Augen-Prinzip). In SAP FI erfolgt dies über den Buchungskreis-Workflow oder über spezialisierte Invoice-Management-Lösungen (z. B. SAP Invoice Management, Basware, Coupa).
5. Kontierung und Buchung:
Freigegebene Rechnungen werden auf das entsprechende Konto und die Kostenstelle kontiert und in der Kreditorenbuchhaltung verbucht. Die Zahlung erfolgt zum vereinbarten Zahlungsziel, idealerweise unter Ausnutzung von Skontofristen.
Digitaler Rechnungseingang und ZUGFeRD:
In Deutschland etabliert sich zunehmend die elektronische Rechnung. Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) und der XRechnung-Standard ermöglichen eine vollautomatische Verarbeitung ohne manuelle Dateneingabe. Ab 2025/2026 wird die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland schrittweise verpflichtend (§14 UStG-Änderung im Wachstumschancengesetz).
Skonto-Management:
Ein übersehener Aspekt vieler Rechnungseingangs-Prozesse: Skontobedingungen (z. B. "2 % bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen, netto 30 Tage") laufen ab dem Eingangsdatum der Rechnung, nicht ab dem Buchungsdatum. Langsame Durchlaufzeiten im Prüfprozess kosten systematisch Skonto.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein Komponentenhersteller (240 Mitarbeiter, SAP S/4HANA) erhält am 17. März 2026 per E-Mail eine PDF-Rechnung über 28.450,00 EUR netto (26,6 % MwSt. = 7.567,70 EUR, Brutto 36.017,70 EUR) für die Lieferung von Antriebswellen, Bezug auf PO 4500098765.
Formale Prüfung: Sachbearbeiterin stellt fest, dass das Leistungsdatum fehlt (nur Rechnungsdatum 16. März angegeben). Sofortige Rückfrage per E-Mail an Lieferanten. Korrekturrechnung geht am 19. März ein.
Drei-Wege-Abgleich: SAP gleicht automatisch ab: PO (100 Stück à 284,50 EUR) — WE-Beleg (100 Stück, gebucht 15. März) — Rechnung (100 Stück à 284,50 EUR). Volle Übereinstimmung.
Freigabe: Automatische Freigabe im System (Betrag unter 30.000 EUR Schwellenwert, Drei-Wege-Abgleich positiv). Kontiert auf Kostenstelle Fertigung. Zahlung mit 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen (Fälligkeitsdatum: 27. März 2026) — Skontobetrag 569 EUR.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Fehlende §14 UStG-Prüfung: Rechnungen werden ohne formale Prüfung direkt zur Sachprüfung weitergeleitet. Wird ein Vorsteuerabzug versagt, muss das Unternehmen die Umsatzsteuer selbst tragen — bei einem Jahresvolumen von 5 Mio. EUR Eingangsrechnungen und 19 % MwSt. ein Millionenrisiko.
Verlorene Skontobedingungen: Durchlaufzeiten von 10–15 Tagen für die interne Rechnungsfreigabe machen Skontofristen von 8–10 Tagen systematisch unnutzbar. Dabei entspricht das Skonto in der Praxis einem internen Zinssatz von 36–54 % p.a. — keine Investition im Unternehmen erzielt vergleichbare Rendite.
Duplikatszahlungen: Ohne Prüfung auf doppelte Rechnungsnummern werden Eingangsrechnungen gelegentlich zweimal bezahlt — insbesondere wenn Rechnungen sowohl per Post als auch per E-Mail eingehen.
Verhandlungskontext: Schnelle, reibungslose Zahlungsprozesse sind ein echtes Verhandlungsargument gegenüber Lieferanten: Unternehmen, die zuverlässig innerhalb der Skontofrist zahlen, erhalten oft bessere Konditionen, Priorisierung in Engpässen und kulantere Handhabung bei Reklamationen. Zahlungstermintreue ist Lieferantenbeziehungspflege.
Verwandte Begriffe
- [[eingangsrechnung]] — Synonym für die beim Käufer eingehende Lieferantenrechnung
- [[dreiwegeabgleich]] — Der Kernprüfschritt im Rechnungseingang
- [[rechnungspruefung]] — Der umfassende Prüfprozess für Eingangsrechnungen
- [[wareneingangsbuchung]] — Voraussetzung für den Drei-Wege-Abgleich im Rechnungseingang
- [[purchase-order]] — Die Bestellung, auf die sich die Eingangsrechnung bezieht
- [[bestellung]] — Kaufmännisches Grunddokument des Rechnungseingangs-Abgleichs