Requalifizierung
Requalifizierung
Requalifizierung ist die erneute Lieferantenfreigabe nach einer relevanten Änderung an Produkt, Prozess, Standort oder Sub-Tier-Lieferant. Sie ist verpflichtend nach IATF 16949 §8.5.6 und VDA Band 2 PPF, wenn die ursprüngliche Freigabegrundlage entfällt. Ohne Requalifizierung droht der Verlust der Serienfreigabe und Sonderfreigaben werden notwendig.
Detaillierte Erklärung
Requalifizierung beschreibt den Prozess, einen Lieferanten oder ein Bauteil nach einer dokumentierten Änderung erneut formal freizugeben. Die Notwendigkeit ergibt sich, weil die ursprüngliche Freigabe auf einer definierten Produkt-, Prozess- und Standortbasis erteilt wurde. Sobald sich einer dieser Parameter ändert, ist die Aussagekraft der Erstmusterprüfung und des Run-at-Rate nicht mehr automatisch gegeben.
Die formale Grundlage in der Automobilindustrie liefert IATF 16949 §8.5.6 zur Steuerung von Änderungen, ergänzt um die PPAP-Anforderungen und VDA Band 2 zum PPF. Beide Regelwerke definieren Triggerereignisse, die eine Requalifizierung erzwingen. Dazu zählen sechs Hauptkategorien. Erstens Änderung der Konstruktion des Bauteils oder einer Sub-Komponente. Zweitens Wechsel des Produktionsstandorts oder der Produktionslinie. Drittens Wechsel oder Änderung eines Sub-Tier-Lieferanten für sicherheitsrelevante Komponenten. Viertens Änderung des Produktionsprozesses, etwa Wechsel von Spritzguss auf Druckguss. Fünftens Werkzeug- oder Vorrichtungsänderung über die im PPAP definierte Toleranz hinaus. Sechstens Produktionsunterbrechung von mehr als 12 Monaten.
Der Requalifizierungsumfang skaliert mit der Eingriffstiefe. PPAP definiert fünf Stufen, von Stufe 1 mit Garantieerklärung und Mustervorlage bis Stufe 5 mit vollständigem PPAP-Paket inklusive Prozessfähigkeitsstudie, FMEA-Aktualisierung, MSA und Run-at-Rate. Die typische Requalifizierung im Mittelstand liegt auf Stufe 3 oder 4, mit Erstmusterprüfbericht, aktualisierter Prozess-FMEA, neuer Maßprüfung und einer Prozessfähigkeitsanalyse über mindestens 30 Teile. Aufwand: 8 bis 22 Werktage pro Komponente, Kosten 4.500 bis 18.000 EUR je nach Komplexität.
Daneben gibt es geplante periodische Requalifizierungen unabhängig von Änderungen. IATF 16949 §8.6.2 verlangt für sicherheitsrelevante und behördlich regulierte Bauteile eine Layout-Inspection und funktionale Prüfung in vom Kunden vorgegebenen Intervallen, typischerweise jährlich. Diese Intervalle sind im Q-Vertrag-Automotive oder im Lastenheft hinterlegt. Versäumte Requalifizierungen führen in Audits regelmäßig zu Major-Findings und können bei wiederholtem Auftreten zur Aberkennung der IATF-Zertifizierung des Käufers führen, weil der Käufer seinerseits seine Lieferantensteuerungspflicht verletzt.
Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)
Ein hessischer Hersteller von hydraulischen Pumpen mit 290 Mitarbeitern wird im März 2026 vom Stanzteilelieferanten informiert, dass dieser eine seiner drei Produktionsstätten zum 30. September 2026 schließt. Die Pumpenflansche, die das Unternehmen seit 2021 bezieht, sollen ab Oktober 2026 in einem anderen Werk gefertigt werden, 240 Kilometer entfernt, mit anderer Pressenlinie und teilweise neuem Personal.
Die Einkäuferin Sandra K. stuft den Wechsel als Triggerereignis nach IATF §8.5.6 und VDA Band 2 PPF ein, weil sich Produktionsstandort, Anlage und Werkzeugaufnahme ändern. Sie fordert vom Lieferanten ein PPAP Level 4 mit folgenden Bestandteilen: Aktualisierter EMPB nach VDA Band 2, neue Prozess-FMEA, MSA für die kritischen Maße der Dichtfläche, Prozessfähigkeitsstudie über 50 Teile mit Cpk ≥ 1,67 für sicherheitsrelevante Maße, Run-at-Rate über 6 Stunden bei 95 Prozent Zielstückzahl 2.400 Teile pro Schicht.
Der Lieferant kalkuliert die Requalifizierung mit 14.200 EUR Einmalkosten, davon 6.800 EUR für die Erstmusterläufe und Maßprüfungen, 3.400 EUR für die Prozessfähigkeitsstudie und 4.000 EUR für die Audit-Begleitung durch Sandra K. und einen Qualitätsingenieur des Pumpenherstellers vor Ort. Sandra K. verhandelt, dass 60 Prozent dieser Kosten der Lieferant trägt, weil die Standortverlagerung in seiner Verantwortung liegt. Die restlichen 5.680 EUR übernimmt der Pumpenhersteller gegen eine Preisstabilitätszusage für 24 Monate.
Der Requalifizierungsprozess läuft von Juli bis September 2026. Erste Erstmusterläufe im August zeigen Cpk-Werte von 1,42 für ein kritisches Maß, unterhalb der geforderten 1,67. Der Lieferant identifiziert eine abweichende Werkzeug-Aufspannung, korrigiert nach. Der zweite Erstmusterlauf im September erreicht Cpk 1,79. Run-at-Rate Ende September: 96,3 Prozent Zielstückzahl, Ausschussquote 0,4 Prozent. Sandra K. erteilt die PPF-Freigabe Status 2 am 28. September 2026 mit Auflage einer 100-Prozent-Sichtprüfung der ersten 3.000 Serienteile zur abschließenden Bestätigung. Ab November 2026 läuft die Belieferung aus dem neuen Werk regulär, mit geringeren Stückkosten von 4,12 EUR gegenüber 4,38 EUR aus dem geschlossenen Werk.
Typische Fehler & Verhandlungskontext
Der häufigste Fehler ist die Unterschätzung von vermeintlich kleinen Änderungen. Ein Wechsel des Sub-Tier-Lieferanten für eine Beschichtung oder eines Rohmaterialloses kann je nach Bauteilfunktion bereits eine Requalifizierung erfordern. IATF 16949 §8.5.6 verlangt, dass jede Änderung im Rahmen eines dokumentierten Change-Order-Vertrag-Prozesses bewertet wird, mit Entscheidung über Requalifizierungsumfang oder Verzicht und nachvollziehbarer Begründung. Wer Sub-Tier-Wechsel nicht systematisch erfasst, riskiert nicht entdeckte Qualitätsabweichungen und Audit-Findings.
Der zweite Fehler ist die fehlende Trennung zwischen anlassbezogener Requalifizierung und periodischer Requalifizierung. Beide haben unterschiedliche Auslöser, Umfänge und Berichtswege. Periodische Requalifizierungen werden im Mittelstand häufig vergessen, weil sie nicht ereignisgetrieben sind und im Jahreskalender untergehen. Empfehlung: Pflege im Lieferanten-Stammdatensystem mit automatischer Erinnerung 90 Tage vor Fälligkeit und Eskalation an Einkaufsleitung bei Überschreitung.
Drittens werden Requalifizierungskosten häufig pauschal dem Lieferanten zugewiesen, ohne vertragliche Grundlage. Wenn die Änderung vom Käufer ausgeht, etwa durch Lastenheftänderung, ist der Lieferant berechtigt, die Requalifizierungskosten in Rechnung zu stellen, häufig mit Aufschlag von 15 bis 30 Prozent. Wenn die Änderung vom Lieferanten ausgeht, etwa durch Standortverlagerung oder Sub-Tier-Wechsel, sollte der Q-Vertrag-Automotive klar regeln, dass der Lieferant die Kosten trägt und der Käufer nur seinen internen Aufwand für Audit-Begleitung und Freigabeentscheidung.
Verhandlungskontext: Requalifizierungen lassen sich in den allermeisten Fällen vermeiden, wenn Lieferanten frühzeitig informieren. Die meisten IATF-zertifizierten Lieferanten kennen die Pflicht, planen aber häufig erst am Ende der Vorbereitung mit dem Käufer ein, was den Vorlauf verkürzt. Best Practice ist eine vertragliche Informationspflicht im Q-Vertrag mit Vorlauf von mindestens 120 Tagen für Standortänderungen und 90 Tagen für Prozessänderungen sowie eine Anzeigepflicht für alle Sub-Tier-Wechsel bei sicherheitsrelevanten Komponenten. Mit dieser Vorgabe lassen sich Requalifizierungen geplant in den Produktionskalender einbauen, statt unter Termindruck zu eskalieren.
Verwandte Begriffe
- [[ppap-automotive-detail]]
- [[erstmusterpruefbericht-empb]]
- [[iatf-16949]]
- [[run-at-rate]]
- [[change-order-vertrag]]