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Procari Lexikon Sonderanfertigung
Einkaufslexikon

Sonderanfertigung

Sonderanfertigung

Eine Sonderanfertigung ist die Herstellung eines Bauteils, einer Baugruppe oder eines Gerätes nach individueller Kundenspezifikation, das nicht im Standardkatalog des Lieferanten geführt wird. Rechtlich ordnet das deutsche Recht solche Aufträge seit der Reform vom 1. Januar 2018 nicht mehr unter §651 BGB, sondern unter §650 BGB als Werklieferungsvertrag ein, mit überwiegender Anwendung des Kaufrechts.

Detaillierte Erklärung

Eine Sonderanfertigung beginnt mit dem Lastenheft, in dem der Auftraggeber Funktion, Schnittstellen, Werkstoffe, Toleranzen, Prüfumfang und Lieferbedingungen abschließend beschreibt. Der Lieferant antwortet mit dem Pflichtenheft, das die technische Lösung und das Realisierungskonzept enthält. Erst danach folgt die kommerzielle Verhandlung — denn ohne sauberes Lastenheft bleibt jeder Preis Schätzung.

Die juristische Einordnung ist entscheidend für Mängelrechte und Verjährung. Nach §650 Satz 1 BGB gilt für die Lieferung beweglicher, hergestellter Sachen Kaufrecht, mit den üblichen Mängelfristen von zwei Jahren bei B2C, davon abweichbar bei B2B. Bei nicht vertretbaren Sachen — also echten Unikaten wie einem Sondermaschinengetriebe — werden ergänzend einzelne Vorschriften des Werkvertragsrechts (§650 Satz 3 BGB) herangezogen. Diese Abgrenzung beeinflusst Abnahme, Vergütungsfälligkeit und Kündigungsmöglichkeiten.

In der Mengenklassifikation gilt die Sonderanfertigung als Einzel- oder Kleinserienfertigung mit unter 20 Stück pro Monat. Mittlere Serien liegen zwischen 20 und 1 000 Stück, alles darüber zählt als Großserie. Diese Unterscheidung ist relevant für die MOQ-Diskussion (Minimum Order Quantity), Werkzeugkostenamortisation und die Wahl zwischen Einzelfertiger und Serienlieferant.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Anlagenbauer aus Bayern mit 920 Mitarbeitern benötigt 12 hydraulisch betätigte Spannvorrichtungen für eine Sonderlinie zur Batteriegehäusefertigung. Der Strategische Einkäufer schreibt das Projekt 2026 an vier Sondermaschinenbauer aus, das Lastenheft umfasst 84 Seiten und definiert eine maximale Wiederholgenauigkeit von 0,02 Millimetern.

Die Angebote streuen zwischen 38 400 Euro und 71 200 Euro pro Vorrichtung. Lieferant A fordert eine MOQ von acht Stück mit einmaliger Werkzeuginvestition von 24 600 Euro, Lieferant B bietet ab Stückzahl drei zu höheren Stückkosten. Der Einkauf wählt nach Should-Cost-Analyse Lieferant C bei 47 200 Euro pro Vorrichtung mit MOQ vier — Gesamtvolumen 566 400 Euro plus 18 400 Euro Werkzeug. Der Werklieferungsvertrag nach §650 BGB legt eine Mängelfrist von 24 Monaten ab Inbetriebnahme fest und sichert über eine Vertragsstrafe 0,5 Prozent pro Verzugswoche ab.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Erster Fehler: Lastenhefte werden zu früh kommerzialisiert, sodass der Lieferant Annahmen einpreist statt Risiken zu verhandeln. Zweitens unterschätzen Einkäufer die rechtliche Wirkung von §650 BGB und akzeptieren unvorteilhafte Werkvertragsklauseln. Drittens fehlt häufig die Werkzeugkosten-Amortisation im Vertrag, sodass beim Lieferantenwechsel die Tooling-Investition verloren geht. Verhandlungshebel sind MOQ-Staffeln, Preisgleitklauseln, Werkzeug-Eigentumsrechte und [[gewaehrleistung]]-Fristen.

Verwandte Begriffe

Sonderanfertigungen entstehen über [[werkvertrag]] oder Werklieferungsvertrag und benötigen [[ppap-production-part-approval-process]] oder [[erstmusterpruefung]]. Sie stehen im Gegensatz zu [[norm-teile]] und [[halbzeug]] und werden über [[request-for-quotation]] sowie [[should-cost-modell]] gesteuert.

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