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Procari Lexikon Step-in-Recht
Einkaufslexikon

Step-in-Recht

Step-in-Recht

Step-in-Recht bezeichnet das vertraglich eingeräumte Recht des Bestellers, bei Insolvenz, schwerem Vertragsbruch oder Liefer-Default des Lieferanten unmittelbar in dessen Leistungsverhältnisse einzutreten — etwa in Vorlieferantenverträge, Werkzeug-Eigentum, Lizenzen oder Sub-Contractor-Vereinbarungen. Der Mechanismus stammt aus dem angelsächsischen Projektfinanzierungsrecht und ist im DACH-Mittelstand inzwischen Pflichtklausel bei Single-Source-Beziehungen, kritischer Lohnfertigung und Werkzeug-vergeben-an-Drittfertigern.

Detaillierte Erklärung

Das Step-in-Recht greift zwingend in das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach §103 InsO ein. Ist der Liefervertrag bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens beidseitig nicht voll erfüllt, kann der Verwalter nach freiem Ermessen Erfüllung wählen oder ablehnen — der Besteller wird im Ablehnungsfall zum einfachen Insolvenzgläubiger mit Quotenchance von typisch 3 bis 7 Prozent. §104 InsO beendet bei Fixgeschäften und Finanzleistungen den Vertrag sogar automatisch. Das Step-in-Recht zielt darauf, die zweite Schadensebene zu verhindern: den Stillstand der eigenen Produktion mangels Zugriff auf Werkzeuge, Halbfabrikate, Vorlieferanten-Zusagen und Software-Quellcode.

Praktisch ausgestaltet wird das Recht in drei Bausteinen. Erstens die Auslöse-Trigger (Insolvenzantrag, Zahlungsverzug ab 14 Tagen, Lieferunfähigkeit ab 5 Werktagen, Kontrollwechsel). Zweitens die Eintritts-Mechanik: direkte Vertragsübernahme der Vorlieferanten-Beziehungen, Herausgabeanspruch auf Werkzeuge mit dokumentiertem Eigentumsvorbehalt, Source-Code-Escrow-Freigabe, Zugriff auf Lizenzen mit vorab vereinbartem Sub-License-Recht. Drittens die Vergütungsfolge: Step-in löst keine zusätzliche Zahlungspflicht aus, der Besteller setzt nur die ohnehin geschuldeten Raten an die übernommenen Drittpartner fort. Der BME thematisiert die Klausel in seinen Seminaren zu Lieferanteninsolvenz und im Mustervertrag für direktes Material seit 2019 als Standardbaustein für A-Teile-Beziehungen.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Automobilzulieferer aus Bayern bezieht eine Sicherheits-Sensorik exklusiv von einem Single-Source-Lieferanten in Sachsen, Jahresvolumen 2,4 Mio. EUR. Im Werkvertrag von 2024 verankert der strategische Einkäufer ein dreistufiges Step-in-Recht: Trigger bei Insolvenzantrag oder 10 Tagen Lieferverzug, automatischer Eintritt in zwei namentlich genannte Vorlieferanten-Verträge (Spritzgussteile aus Tschechien, Leiterplatten-Bestückung aus Polen), Hinterlegung der CAD-Daten und der SMD-Programmierdateien bei einem Frankfurter Escrow-Agenten. Im Februar 2026 stellt der Lieferant Insolvenzantrag in Eigenverwaltung. Der Einkäufer aktiviert das Step-in binnen 48 Stunden, übernimmt die laufenden Bestellungen bei den beiden Vorlieferanten direkt und sichert die Werkzeuge mit Eigentumsnachweis aus dem Werkzeugüberlassungsvertrag. Produktionsausfall: 9 Werktage statt geschätzt 14 Wochen ohne Klausel.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Step-in nur auf den Direktlieferanten beschränken. Ohne Durchgriff auf Vorlieferanten und Werkzeug-Eigentum endet das Recht an der ersten Lieferkettenstufe. Verhandeln Sie schriftliche Zustimmungserklärungen der Tier-2-Partner zur Direktbelieferung im Step-in-Fall — sonst steht das Recht nur auf dem Papier.

Werkzeug-Eigentum nicht sauber dokumentiert. Ohne Werkzeugüberlassungsvertrag mit eindeutiger Eigentumszuordnung, jährlicher Inventur und sichtbarer Kennzeichnung droht in der Insolvenzmasse ein Aussonderungsstreit. Der Insolvenzverwalter prüft jeden Beleg, undokumentierte Werkzeuge fallen in die Masse.

Trigger zu eng gefasst. Wer nur den eröffneten Insolvenzantrag als Auslöser definiert, kommt zu spät — die Krise ist dann seit Wochen sichtbar. Ergänzen Sie Frühwarn-Trigger wie Zahlungsverzug an Vorlieferanten, Personalabbau über 15 Prozent oder Bonitätsabwertung um zwei Stufen bei Creditreform oder Bisnode.

Verwandte Begriffe

Das Step-in-Recht greift in der Praxis ineinander mit dem [[insolvenzrisiko-lieferant]] als Auslöser, dem [[single-source-risiko]] als wirtschaftlicher Begründung, dem [[notfallplan-lieferant]] als operativer Umsetzung und dem [[lieferantenausfallrisiko]] in der Bewertung; ergänzend strukturieren [[buergschaft]] und [[eigentumsvorbehalt]] die rechtliche Absicherung der Werkzeuge und Vorleistungen.

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