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Procari Lexikon Sustainability Report (Nachhaltigkeitsbericht)
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Sustainability Report (Nachhaltigkeitsbericht)

Sustainability Report (Nachhaltigkeitsbericht)

Sustainability Report, deutsch Nachhaltigkeitsbericht, ist die strukturierte Offenlegung ökologischer, sozialer und governancebezogener Informationen eines Unternehmens nach einem definierten Berichtsrahmen. Im DACH-Raum sind 2026 zwei Rahmenwerke dominant: die Global Reporting Initiative GRI mit den GRI Standards 2021 und die European Sustainability Reporting Standards ESRS, deren Anwendung über die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD seit 1. Januar 2025 für große Unternehmen verpflichtend ist.

Detaillierte Erklärung

Die Geschichte des modernen Nachhaltigkeitsberichts beginnt 1997 mit der Gründung der Global Reporting Initiative GRI in Boston, einer Multistakeholder-Initiative aus UNEP und dem Coalition for Environmentally Responsible Economies CERES. Die ersten GRI Guidelines erschienen 2000, die heute geltenden GRI Standards wurden 2016 erstmals veröffentlicht und 2021 grundlegend modularisiert. Sie bestehen aus drei Schichten: den Universal Standards GRI 1, GRI 2 und GRI 3 mit allgemeinen Anforderungen, den Topic Standards zu spezifischen Themen wie Wasser, Biodiversität oder Korruption und den Sector Standards mit branchenspezifischen Vorgaben. GRI veröffentlicht laut eigener Angabe in 100 Ländern und verzeichnet rund 10.000 berichtende Organisationen jährlich.

Mit der CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hat die Europäische Union die Berichterstattung verbindlich gemacht. Ab Geschäftsjahr 2024 berichten kapitalmarktorientierte Großunternehmen, ab Geschäftsjahr 2025 alle großen Unternehmen mit mindestens zwei der drei Schwellenwerte 250 Mitarbeitende, 50 Mio EUR Umsatz oder 25 Mio EUR Bilanzsumme. Ab 2026 folgen kapitalmarktorientierte KMU. Inhaltlicher Rahmen sind die European Sustainability Reporting Standards ESRS, veröffentlicht in einem ersten Set 2023 mit zwei Querschnittsstandards ESRS 1 und ESRS 2 sowie zehn themenbezogenen Standards: fünf Umweltstandards E1 bis E5, vier Sozialstandards S1 bis S4 und ein Governance-Standard G1. Zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit: Das Unternehmen berichtet sowohl über finanziell wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken als auch über die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt. Die ESRS sind kompatibel mit den GRI Standards und mit den IFRS-S-Standards des International Sustainability Boards ISSB. Der Aufwand für eine ESRS-konforme Erstberichterstattung liegt bei mittelgroßen DACH-Unternehmen typischerweise zwischen 250.000 und 800.000 EUR im ersten Jahr (DRSC und Deloitte: Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS, November 2025).

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Pumpenhersteller aus Nordrhein-Westfalen mit 980 Mitarbeitenden und 215 Mio EUR Umsatz erstellt für das Geschäftsjahr 2025 erstmals einen ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht. Die Wesentlichkeitsanalyse identifiziert drei einkaufsrelevante Themen: Klimawandel-Mitigation (ESRS E1), Wasserverbrauch (ESRS E3) und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2). Für ESRS E1 muss das Unternehmen seine Scope-3-Emissionen pro Wertschöpfungskategorie offenlegen, ergänzt um den Anteil an primärdaten-basierten Werten. Die Analyse zeigt: 67 Prozent der 142.000 tCO2e Scope-3-Emissionen entstehen bei den Top-25-Lieferanten, davon liegen jedoch nur 22 Prozent als primärdaten-basierte Werte vor. Der Einkauf startet ein Lieferanten-Datenprogramm mit klar definierter Eskalationskette: Bis 30. Juni 2026 müssen Lieferanten mit Volumen über 1 Mio EUR primärdaten-basierte Werte liefern, sonst werden sie in der nächsten Vergaberunde nachrangig bewertet. Zusätzlich wird im Lieferantenfragebogen ESRS S2 abgefragt: Existenz eines Beschwerdemechanismus, Zertifizierungen wie SA8000 oder amfori BSCI, Ergebnisse aus Sozialaudits.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Der erste Fehler ist die unzureichende Wesentlichkeitsanalyse. Die ESRS verlangen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit dokumentierter Methodik, Stakeholder-Einbindung und nachvollziehbarer Schwellenwertdefinition. Wer pauschal alle 1.144 ESRS-Datenpunkte berichtet, verschwendet Ressourcen; wer zu wenige Themen als wesentlich einstuft, riskiert die Prüferanmerkung im Limited-Assurance-Audit nach ISAE 3000. Die EFRAG-Implementation-Guidance vom Mai 2024 gibt klare Vorgaben zur Wesentlichkeitsschwelle.

Der zweite Fehler ist das Trennen von Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht. Die CSRD verpflichtet zur Integration in den Lagebericht und zur digitalen Auszeichnung im European Single Electronic Format ESEF mit XBRL-Tagging. Eine separate PDF-Broschüre erfüllt die Pflicht nicht. Stimmen Sie sich frühzeitig mit Konzernrechnungswesen und IR ab.

Der dritte Verhandlungsfehler ist das fehlende Lieferanten-SLA für Nachhaltigkeitsdaten. Lieferanten liefern oft sporadisch und in unterschiedlichen Formaten. Verankern Sie im Rahmenvertrag konkrete Lieferpflichten: jährlicher CDP-Bericht oder gleichwertige Datenlieferung bis 31. März, Strafzahlungen bei Verzug, Audit-Recht für die ESG-Daten. Ohne diese Klausel verzögert ein Lieferant Ihren gesamten Berichtszeitplan.

Verwandte Begriffe

Der Nachhaltigkeitsbericht setzt die [[csrd]]-Pflichten um, integriert die [[esg-kriterien-einkauf]] in die Lieferantenbewertung und verlangt eine konsolidierte [[scope-3-emissionen]]-Bilanz nach GHG Protocol.

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