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Procari Lexikon Wettbewerbliche Vergabe
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Wettbewerbliche Vergabe

Wettbewerbliche Vergabe

Wettbewerbliche Vergabe ist jedes förmliche Vergabeverfahren, das die fünf Grundsätze nach §97 GWB — Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit — durch Anrufung mehrerer Anbieter und transparente Zuschlagskriterien sicherstellt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die wettbewerbliche Vergabe nach EU-Richtlinie 2014/24/EU verpflichtend, unterhalb der Schwelle gilt sie als Regelfall nach §8 UVgO. Sie ist das exakte Gegenstück zur [[direktvergabe]] und der Standardweg jeder größeren öffentlichen Beschaffung.

Detaillierte Erklärung

Die EU-Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die wettbewerbliche Vergabe oberhalb der Schwelle. Sie wurde in Deutschland 2016 durch GWB Teil 4 (§§97 bis 186), die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) umgesetzt. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre an das WTO-Übereinkommen über das Beschaffungswesen (GPA) angepasst. Für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 gelten 140.000 Euro für oberste Bundesbehörden, 216.000 Euro für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge, 432.000 Euro im Sektorenbereich und 5.404.000 Euro für Bauaufträge — alle Werte netto. Das sind 5.000 Euro weniger als im Vorzeitraum 2024/2025, weil der Euro gegenüber dem GPA-Bezugswert in SDR aufgewertet hat.

Oberhalb der EU-Schwelle stehen vier Verfahrensarten zur Wahl. Das Offene Verfahren nach §15 VgV richtet sich an einen unbegrenzten Bieterkreis und ist das gesetzliche Regelverfahren. Das Nicht-Offene Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §16 VgV grenzt den Bieterkreis vor Angebotsabgabe ein. Das Verhandlungsverfahren nach §17 VgV erlaubt nach Eingang der ersten Angebote Verhandlungen über alle Vertragsbedingungen außer Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Wettbewerbliche Dialog nach §18 VgV kommt bei besonders komplexen Aufträgen zum Einsatz, in denen die Lösung erst im Dialog mit den Bietern entwickelt wird. §17 Absatz 5 VgV verlangt für das Verhandlungsverfahren eine besondere Begründung, etwa Innovationsbedarf, gestalterische Aspekte oder fehlende Vergleichbarkeit. Die Bekanntmachung erfolgt im Tenders Electronic Daily (TED) — das Statistische Amt der EU (Eurostat) zählt jährlich rund 250.000 EU-weite Bekanntmachungen mit einem Auftragsvolumen von über 2,4 Billionen Euro über alle Mitgliedstaaten.

Zentrale Pflichtinhalte sind die produktneutrale Leistungsbeschreibung nach §31 VgV, klar kommunizierte Eignungs- und Zuschlagskriterien nach §122 GWB, die Stillhaltefrist von 10 oder 15 Kalendertagen nach §134 GWB sowie die Information unterlegener Bieter nach §134 GWB. Bieter können Verstöße über §155 GWB vor der Vergabekammer rügen — beim Bundeskartellamt für Bundesvergaben, bei den Bezirksregierungen für Landes- und Kommunalvergaben — und gegen deren Entscheidungen sofortige Beschwerde beim Vergabesenat des zuständigen Oberlandesgerichts einlegen. Die Bundeskartellamts-Statistik zeigt für 2023 rund 580 Nachprüfungsanträge bundesweit, davon etwa 41 Prozent mit Erfolg für den Antragsteller.

Praxisbeispiel (konkretes Einkaufsszenario)

Ein Stadtwerk in Hessen mit Versorgungsauftrag in Strom, Wärme und Wasser plant 2026 die Beschaffung von 38 Lkw-Fahrgestellen mit Aufbauten für die Müllentsorgungstochter, geschätztes Auftragsvolumen 7,9 Mio. Euro netto über 4 Jahre. Da das Stadtwerk Sektorenauftraggeber ist und der Wert weit über dem Sektoren-Schwellenwert von 432.000 Euro liegt, gilt die Sektorenverordnung (SektVO) und damit die wettbewerbliche Vergabe nach EU-Recht.

Die Vergabestelle wählt das Offene Verfahren, veröffentlicht die Bekanntmachung im TED am 17. März 2026 und setzt eine Angebotsfrist von 35 Kalendertagen. Eignungskriterien: Mindestumsatz 12 Mio. Euro pro Jahr in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren, ISO 9001 und ISO 14001 zertifizierter Hersteller, drei vergleichbare Referenzen aus kommunalen Großprojekten. Wertungskriterien: Lebenszykluskosten 50 Prozent, Servicekonzept und Reaktionszeit 20 Prozent, CO2-Emissionen pro Fahrzeug 15 Prozent, Restwertgarantie 15 Prozent. Es gehen 6 Angebote ein, davon 4 vollständig zulässig. Spannweite der Angebote 7,4 bis 8,9 Mio. Euro über 4 Jahre, der unterlegene Bieter rügt die Lebenszykluskosten-Berechnung, die Vergabekammer Darmstadt weist die Rüge nach 5 Wochen zurück. Zuschlag nach 15-tägiger Stillhaltefrist an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu 7,68 Mio. Euro. Verfahrensdauer von TED-Versand bis Zuschlag rund 4,5 Monate, externe Anwaltskosten 24.000 Euro.

Typische Fehler & Verhandlungskontext

Erster Fehler: künstliche Auftragswertaufteilung zur Schwellen-Umgehung. Wer einen 230.000-Euro-Auftrag in zwei Lose zu je 115.000 Euro splittet, um die EU-Schwelle zu unterlaufen, verstößt gegen das Aufteilungsverbot in §3 VgV und §103 GWB. Die Vergabekammer prüft solche Konstruktionen kritisch — wird die Konstruktion als Umgehung gewertet, ist das gesamte Verfahren rechtswidrig und der Vertrag schwebend unwirksam.

Zweiter Fehler: Eignungskriterien werden so eng formuliert, dass faktisch nur ein Anbieter qualifiziert. Das verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz aus §97 Absatz 1 GWB und führt regelmäßig zu erfolgreichen Nachprüfungsanträgen, die den Vergabeprozess um 6 bis 12 Wochen verzögern.

Dritter Fehler: Stillhaltefrist nicht eingehalten oder Vorinformation an unterlegene Bieter unvollständig. §134 GWB fordert vor Zuschlagserteilung die schriftliche Information aller unterlegenen Bieter mit den Gründen der Nichtberücksichtigung — und 10 Kalendertage Wartezeit bei elektronischer Übermittlung beziehungsweise 15 Tage bei Briefpost. Ein vor Ablauf geschlossener Vertrag ist nach §135 GWB nichtig — ein Albtraumszenario, das jährlich mehrfach in OLG-Vergabesenaten landet.

Verwandte Begriffe

Die wettbewerbliche Vergabe ist der formale Gegenpol zur [[direktvergabe]] und folgt unterhalb der EU-Schwelle den Regelungen der [[uvgo]], oberhalb dem [[vergaberecht]] mit GWB Teil 4 und VgV. Konkrete Verfahrensarten beschreiben [[ausschreibung]] und [[vergabeverfahren]]. Die zugrundeliegende Marktanalyse stützt sich auf [[lieferantenmarktanalyse]].

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